SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1539 18. Wahlperiode 14-02-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Fortführung des Modellprojekts Teilzeitausbildung durch Frau & Beruf Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung hat die Förderung der Beratungsstellen für Teilzeitausbildung zum 31. Dezember 2013 eingestellt. Nach Aussagen eines Sprechers des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie in den Lübecker Nachrichten vom 10. Januar hieß es, dass das Projektziel erreicht sei. In dem erwähnten Bericht der Lübecker Nachrichten heißt es weiter, dass die Beratungsstellen von Frau & Beruf künftig die Aufgabe mit übernehmen werden. Zugleich wird aber bei Frau & Beruf über eine Neuordnung der Struktur und der Förderung in der neuen EU-Finanzperiode beraten. Ziel soll eine gerechtere regionale Verteilung sowie ein Eigenanteil der Träger sein. Vorbemerkung der Landesregierung: In diesem Jahr beginnt die neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds. Das Thema „Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs“ wird die Ausrichtung des neuen Arbeitsmarktprogramms der Landesregierung bestimmen. Gleichzeitig hat die Landesregierung bei der Aufstellung des neuen Arbeitsmarktprogramms die finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Es werden künftig deutlich weniger ESF-Mittel zur Verfügung stehen, als in der Vergangenheit. Das größte Potenzial bei der Gewinnung von Fachkräften für unseren Standort liegt in der Verbesserung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. Der Entwurf des neuen Arbeitsmarktprogramms legt hier einen Schwerpunkt und sieht für die Förderperiode von 2014 bis 2020 ein Budget von 8 Millionen Euro für die Beratungsstellen „Frau und Beruf“ vor, das zu 90 % aus Landes- und ESF-Mitteln finanziert wird. Drucksache 18/1539 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Aus der politischen Entscheidung, das Beratungsangebot „Frau und Beruf“ weiter zu fördern, leitet sich der Auftrag ab, Strukturen, Aufgabenstellung und -wahrnehmung sowie die Finanzierung zu überprüfen und an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Auf der Grundlage einer Organisationsuntersuchung hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Eckpunkte für eine Neustrukturierung der Förderung entwickelt, die das Ziel verfolgen, die Beratung mit dem Ziel einer (Re-)Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt der Arbeit der Beratungsstellen „Frau und Beruf“ zu stellen und das Angebot mit anderen Angeboten des Arbeitsmarktprogramms wirkungsvoll zu verzahnen. Zu berücksichtigen ist dabei eine nachvollziehbare, an objektiven Kriterien orientierte Mittelverteilung innerhalb leistungsstarker Strukturen. 1. Hat die Landesregierung geprüft, den Erhalt der Beratungsstellen für Teilzeitaus- bildung nach dem 31. Dezember 2013 sicherzustellen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und warum wurde das Angebot der Kammern, ihre finanzielle Beteiligung an den Beratungsstellen der Teilzeitausbildung auszubauen, ausgeschlagen ? Antwort: Im Rahmen des Projektes „Akquisition von Teilzeitausbildungsplätzen“ wurde in den letzten Jahren sehr erfolgreich daran mitgewirkt, zusätzliche Ausbildungsplätze in Teilzeitform zu gewinnen und die Teilzeitausbildung als Regelinstrument zu etablieren. Damit wurde das wesentliche Projektziel erreicht. Derartige ESFgeförderte Projekte können und sollen ausdrücklich nur einen Anschub leisten und keine Dauersubventionierung darstellen. Hinzu kommt, dass sich die Lage am Ausbildungsmarkt in den letzten Jahren sehr stark verändert hat. Aufgrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels haben die Betriebe erkannt, dass sie aus eigenem Antrieb Ausbildungsplätze schaffen müssen, um ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Die Unternehmer bemühen sich selbst viel stärker aktiv um Jugendliche, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Aufgrund dieser Verlagerung der Förderprioritäten, aus dem die überwiegende Finanzierung der Ausbildungsplatzakquisition und der Teilzeitausbildung erfolgte, wäre auch mit einem Eigenanteil der Träger eine Fortsetzung der Projektarbeit nicht möglich gewesen. 2. Nach Aussagen des Wirtschaftsministers im Landtag, wurde bereits im Sommer 2013 mit den Betroffenen Gespräche geführt. a) Wann wurden die Betroffenen erstmals über die Einstellung der Förderung informiert? b) Wann und mit wem wurden die erwähnten Gespräche geführt? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1539 3 c) Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 2 a): Am 14. März 2013 wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung zur neuen ESF-Förderphase und dem neuen Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung dargelegt, dass die Ausbildungsplatzakquisition, zu der auch das Teilprojekt Teilzeitausbildung zählte, nicht Teil der neuen Programmstruktur sein wird. Vertreter der Projektträger der Teilzeitausbildung haben an diesem Informationsgespräch teilgenommen. Antwort zu 2 b): Nachdem die Kammern im April 2013 einen Eigenanteil zur Projektfinanzierung in Höhe von 20% angeboten hatten, dieser jedoch aus den o.g. Gründen eine Verlängerung des Projektes nicht gewährleisten konnte, wurden die Mitarbeiterinnen des Projektes Teilzeitausbildung in Anwesenheit des Geschäftsführers des Bereichs Berufsbildung der Handwerkskammer Lübeck und des Projektkoordinators bei der Industrie- und Handelskammer zu Kiel am 04. Juni 2013 persönlich über das Auslaufen der Projektförderung informiert. Am 12. Juni 2013 wurde im Rahmen einer ESF-Begleitausschuss-Sitzung erneut über die Programm-Neugestaltung und die daraus resultierende Einstellung der Projektarbeit zur Teilzeitausbildung berichtet. Auf schriftliche Anfragen der Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein und der beiden Vorsitzenden des Landesausschusses für Berufsbildung antwortete Minister Meyer am 31. Juli 2013 schriftlich und legte dar, dass vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen die finanzielle Förderung der Ausbildungsplatzakquise durch das Land Schleswig-Holstein nicht fortgesetzt wird. Im Rahmen eines Bilanzierungsgesprächs am 09. September 2013 im Wirtschaftsministerium wurden alle MitarbeiterInnen der Ausbildungsplatzakquisition, zu denen auch die Akquisiteurinnen für Teilzeitausbildungsplätze zählten, persönlich vom Auslaufen der Förderung zum 31. September 2013 informiert. Antwort zu 2 c): Um die Beratung ausbildungswilliger junger Frauen weiterhin anbieten zu können , ist man am 12. August 2013 in einer Sitzung der Redaktionsgruppe der Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“, an der auch Vertreter der IHK Schleswig -Holstein und der HWK Schleswig-Holstein teilgenommen haben, übereingekommen , dass diese Aufgabe künftig von den Beratungsstellen „Frau & Beruf“ wahrgenommen werden soll. Am 20. September 2013 führte Staatssekretär Müller-Beck ein Gespräch mit den Hauptgeschäftsführern der IHK Schleswig-Holstein und der HWK Schleswig- Drucksache 18/1539 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Holstein zur Maßnahmenplanung im Bereich der Beratungsangebote und Planungen zur Teilzeitausbildung. In diesem Gespräch wurde deutlich gemacht, dass sich die originäre Akquisetätigkeit hin zum Matching und zur Netzwerkarbeit verlagert hat. Es wurde auf Förderangebote des Bundes verwiesen; hier waren insbesondere die Kammern als Träger gefordert, Übergangslösungen zu finden, bis eine Weiterförderung ggf. durch ein Bundesprogramm erfolgen kann. 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Wissenstransfer zu Frau & Beruf bei der Übernahme der Beratung zur Teilzeitausbildung abgesichert ist und die Aufgabe auch künftig entsprechend erfüllt wird? Antwort: Kernkompetenz der Beratungsstellen „Frau und Beruf“ sind alle Themenfelder, die auf eine verbesserte Erwerbsbeteiligung von Frauen gerichtet sind. Das Thema Teilzeitausbildung ist ein langjährig bewährtes Instrument, insbesondere jungen Müttern in einem familiengerechten Rahmen eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Die Beratungsstellen sind in diesem Themenfeld seit Jahren aktiv; durch die enge langjährige Zusammenarbeit mit den Kammern hat ein laufender wechselseitiger Wissenstransfer stattgefunden. „Mehrere Beratungsstellen arbeiten kontinuierlich mit dem Teilzeitausbildungsprojekt der Kammern zusammen, um für junge Frauen Angebote und Nachfrage für Ausbildungen in Teilzeit zu koordinieren und abzustimmen. Neben den Einzelfallhilfen werden im Rahmen von gemeinsamen Netzwerkveranstaltungen die Angebote bekannt gemacht sowie im Rahmen von Sitzungen Themen wie Kinderbetreuung und Fördermöglichkeiten diskutiert“ (Auszug: Jahresbericht „Frau und Beruf“ 2012, Seite 13). Zwischen den Beratungsstellen „Frau und Beruf“ und anderen Akteuren des Arbeitsmarktes, insbesondere den Kammern und Weiterbildungsträgern gibt es eine langjährige enge Zusammenarbeit in diesem Themenfeld (siehe auch weitere Jahresberichte „Frau und Beruf“). Einen Wissenstransfer unter den Beratungsstellen „Frau und Beruf“ stellt künftig eine noch einzurichtende Koordinierungsstelle „Frau und Beruf“ sicher. 4. Nach Aussagen des Wirtschaftsministers im Landtag waren bisher 4,5 Personalstellen mit der Akquisition und Beratung bei Teilzeitausbildungen betreut. Wie viele Personalstellen sollen künftig bei Frau & Beruf zusätzlich für diese Aufgabe gefördert werden? Antwort: In der neuen ESF-Förderperiode soll der Aufgabenschwerpunkt der individuellen Beratung von Frauen weiter gestärkt werden. Der Anteil der Individualberatung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1539 5 wird künftig einen Umfang von 70 % der Aufgabenstellung einer Beratungsregion einnehmen und den Beratungsbedarf junger Frauen zur Teilzeitausbildung mit abdecken. Gleichzeitig werden die Beratungsregionen von landesweit übergreifenden Aufgaben (Berichtswesen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung) durch eine zusätzlich einzurichtende Koordinierungsstelle entlastet. Im Einzelfall kann „Frau und Beruf“ zum Abschluss oder zur Stabilisierung eines Teilzeitausbildungsverhältnisses gegenüber Ausbildungsbetrieben unterstützend tätig werden. Eine Akquisition von Teilzeitausbildungsplätzen findet nicht statt. 5. Welche Pläne hat die Landesregierung zum Fortbestand der Beratungsstellen von Frau & Beruf im Land? Welche Kriterien legt die Landesregierung zu Grunde für ein ausgewogenes flächenmäßiges Angebot? Antwort: Es werden künftig acht leistungsstarke Beratungsregionen gebildet, die sich in ihrem regionalen Zuschnitt an der bisherigen räumlichen Struktur der Beratungsstellen , den künftigen Planungsräumen der Landesplanung, den Zuständigkeitsgebieten der Arbeitsverwaltung und der Zahl der Einwohnerinnen im erwerbsfähigen Alter orientieren. Die Zahl der Beratungsregionen ergibt sich aus der Definition der Aufgaben und der hierfür erforderlichen finanziellen Mindestausstattung zur Deckung der Personal- und Sachkosten. In einer Beratungsregion kann es mehrere dauerhafte oder temporäre Beratungsanlaufstellen geben. Träger, die sich um eine Beratungsregion bewerben, werden aufgefordert hierzu einen konzeptionellen Vorschlag zu unterbreiten. Zur Unterstützung der landesweiten Wirkung wird eine Koordinierungsstelle (siehe auch Antwort zu 4.) eingerichtet. 6. Plant die Landesregierung neue Beratungsstellen von Frau & Beruf zu eröffnen bzw. bestehende zu schließen? Wenn ja, bitte detailliert begründen, welche wegfallen und wie das dann fehlende Beratungsangebot ersetzt wird. Antwort: „Frau und Beruf“ wird auch in der neuen Förderperiode landesweit flächendeckend tätig sein. Das Gebiet folgender Kreise und kreisfreier Städte bildet künftig jeweils eine Beratungsregion (siehe auch Antwort zu 5.):  Nordfriesland, Flensburg, Schleswig-Flensburg  Dithmarschen, Steinburg  Rendsburg-Eckernförde, Neumünster  Kiel, Plön  Pinneberg  Segeberg  Stormarn Drucksache 18/1539 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6  Lübeck, Ostholstein, Herzogtum-Lauenburg 7. Ist es richtig, dass künftig von den Trägern der Beratungsstellen von Frau & Beruf Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 Prozent eingebracht werden müssen? Wenn ja, was wird die Landesregierung unternehmen, wenn die Träger diese Eigenmittel nicht erbringen können? Antwort: Die Träger der Beratungsstellen sollen sich künftig mit Eigenmitteln in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben an der Finanzierung des Angebots beteiligen. Auch Drittmittel können in die Finanzierung eingebracht werden. Mit der Veröffentlichung der ergänzenden Förderkriterien werden Interessenten in Kürze öffentlich aufgefordert, Projektanträge zu stellen, die sich jeweils auf eine Beratungsregion beziehen. Die Auswahl der Projektträger erfolgt auf der Grundlage dieser Förderkriterien und der fristgerecht und vollständig eingehenden Anträge nach Auswahlkriterien, die ebenfalls bekannt gemacht werden. 8. Werden Personal- und Raumkosten als Eigenmittel in voller Höhe anerkannt? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die zuwendungsfähigen Personal- und Sachkosten (auch Raumkosten) werden im Kostenplan in der erforderlichen Höhe voll zur Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten anerkannt und im Finanzierungsplan durch Eigenmittel bzw. Förderung aus dem Arbeitsmarktprogramm finanziert. Die Europäische Kommission räumt den Ländern in der neuen Förderperiode erweiterte Möglichkeiten zur Pauschalierung von Kostenpositionen ein. Das Land beabsichtigt zur Vereinfachung von Verwaltungs- und Abrechnungsverfahren hiervon durch die pauschale Finanzierung von indirekten Kosten und Sachkosten Gebrauch zu machen.