SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1541 18. Wahlperiode 2014-02-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Umgang mit Lebensmittelproben – Käse aus Prüflaboren in Kantinen Anmerkung: Aus der Presseberichterstattung wurde bekannt, dass Reste von Käseproben , die Produzenten dem Land zwecks Überprüfung unentgeltlich zur Verfügung stellten, jahrzehntelang an Kantinen verkauft wurden. Vorbemerkung der Landesregierung: Bei der hier in Frage stehenden Überprüfung von Käse handelt es sich um eine reine Markenprüfung zur Einstufung von Güteklassen gemäß § 11 der Käseverordnung vom 14. April 1986. Die Käseprüfungen finden in einem monatlichen Turnus durch eine überregionale Sachverständigenkommission statt. Für diese Prüfungen werden ganze Käselaibe angeliefert, von denen jeweils nur kleine Mengen für sensorische und analytische Prüfungen entnommen werden. 1. Wie viele Betriebe (Produzenten) waren insgesamt betroffen? Fünf Meiereien. 2. Welche Kantinen waren betroffen? Die Kantine im Behördenzentrum Kiel-Wik sowie die Kantine im Gebäude Düsternbrooker Weg 104. 3. Wer hat die Weitergabe der Proben autorisiert? Wer ist für die Weitergabe verantwortlich? Die Weitergabe war über Jahrzehnte geübte Praxis, die Anfänge lassen sich nicht mehr nachvollziehen. Warum seinerzeit die Weitergabe und die damit verbundene Einrichtung eines Einnahmetitels im Landeshaushalt eingeführt und autorisiert wurden, darüber liegen dieser Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Kann ausgeschlossen werden, dass die an die Kantinen weitergegeben Pro- ben mit Keimen oder anderweitig belastet waren? Es handelt sich bei den Proben um handelsüblichen Käse, der gemäß Marktordnung eingestuft wurde. Die Überprüfungen fanden nicht aufgrund lebensmittelrechtlicher oder sicherheitsrelevanter Fragestellungen statt. Zur guten fachlichen Laborpraxis gehört es, Probematerial so zu lagern und zu behandeln , dass Belastungen mit Fremdkeimen etc. ausgeschlossen werden können . Im Rahmen der Käseprüfung wird der Käse von Sachverständigen geprüft und verkostet. 5. Kann eine Gesundheitsgefährdung bei Verzehr der weitergegebenen Proben ausgeschlossen werden? Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Welche Gründe gibt es für das Land SH und den verantwortlichen Minister von der Bundesregelung, die die Weitergabe der nicht genutzten Proben verbietet , abzuweichen? Siehe Antwort zu Frage 3. 7. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass die Abgabepflicht eine gesetzliche Einschränkung des Eigentumsrechts darstellt und das Land aus dieser Einnahmen erwirtschaftet? Die Landesregierung hat die langjährige Praxis umgehend beendet. Warum der Haushaltsgesetzgeber dieser Praxis über Jahre zugestimmt hat, darüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts erfolgt zurzeit durch die Staatsanwaltschaft Kiel in einem dort anhängigen Ermittlungsverfahren. Ergebnisse dieser Prüfung sind der Landesregierung bislang nicht bekannt. 8. In welchem Haushaltstitel wurde die Einnahmeerwartung eingestellt? Für die Einnahmen ist im Landeshaushalt seit Jahrzehnten ein entsprechender Titel vorhanden (Titel Nr. 125 01). In den letzten Jahren sind Einnahmen in Höhe von ca. 2000 € verbucht worden. Dem stehen Kosten von rund 40.000 € gegenüber, die das Land trägt (Titel 534 02). 9. Sind derartige Fälle auch aus anderen Bundesländern bekannt? Wenn ja, welche? Bitte Land und jeweiligen Fall nennen. Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. 10. Werden Proben, die aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Regelungen auch in anderen Bereichen (Fleisch, Fisch etc.) abgegeben werden, nach der Beprobung entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben? Wenn ja, an wen und zu welchem Zweck? Nein. 11. Welche Arten von Lebensmittelproben sammelt das Land sonst noch bei Pro- duzenten oder Händlern? Was passiert mit den jeweiligen Resten, die nicht für die Untersuchung benötigt wurden? Im Rahmen von Prüfungen zu Marktordnungen bzw. im Rahmen von Lebensmitterechtlichen Untersuchungen werden vielfältige Proben untersucht, deren Reste gemäß den Vorgaben ordnungsgemäß entsorgt werden.