SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1567 18. Wahlperiode 24.. Februar 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Stadttheater Schleswig am Standort Lollfuß Am 14. Januar hat die Kulturministerin ihren Entwurf für eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes vorgestellt. 1. Ist es richtig, dass das Stadttheater in Schleswig als ein einfaches Kulturdenkmal eingestuft ist? Antwort: Ja. 2. Ist es richtig, dass es damit entsprechend der Regierungspläne, den Denkmalbegriff zu vereinheitlichen, automatisch unter Schutz gestellt wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, dürfen die Pläne, das Theater abzureißen, realisiert werden? Antwort: Es gibt keine Pläne der Landesregierung, alle bislang als einfache Kulturdenkmale gelisteten Objekte automatisch unter Denkmalschutz zu stellen. Der Referentenentwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes sieht vor, dass Objekte, die die gesetzlich geregelten Kriterien erfüllen, automatisch un- Drucksache 18/1567 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 ter Schutz stehen. Das wird für einen Teil der einfachen Denkmale zutreffen, aber nicht für alle. Das Stadttheater in Schleswig wird nach heutigem Kenntnisstand die Denkmalwertkriterien , die der Gesetzentwurf nennt, nicht erfüllen. Es würde daher nicht unter Denkmalschutz stehen. 3. Wenn der Theaterbau unter besonderen Schutz zu stellen ist, wer wird für die Sanierung und Instandhaltung aufkommen? Welcher Nutzung soll der Bau zugeführt werden? Antwort: Entfällt.