SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1568 18. Wahlperiode 24. Februar 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Theaterstandort Schleswig – Untersuchungen und Kosten für den Standort Lollfuß Der Berichterstattung der Schleswiger Nachrichten vom 29. Januar 2014 war zu ent- nehmen, dass es nach wie vor in Schleswig Befürworter für ein Bühnenhaus am Standort Lollfuß gibt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass das Stadttheater auf einem Untergrund steht, der dem Ge- lände sehr ähnelt, auf dem der Wikingturm steht? Wenn nein, wo liegen die Unterschiede? 2. Welche Schwierigkeiten wurden hinsichtlich des Untergrunds von wem für den Standort am Lollfuß auf welchen Grundlagen und welchen Schlussfolgerun- gen analysiert? Es wird darum gebeten, die Frage konkret unter Angabe der Sachverständigen zu nennen. 3. Welche finanziellen Investitionen wären nötig, um einen Theaterneubau am Standort Lollfuß zu realisieren? Es wird darum gebeten, die konkrete Summe Drucksache 18/1568 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 mitsamt der zugrunde liegenden Untersuchungen nebst Quellenangabe zu beantworten. 4. Ist es richtig, dass es zu den genannten Problemen hinsichtlich des Standor- tes am Lollfuß unterschiedliche Experteneinschätzungen gibt? Wenn ja, wie sehen diese im einzelnen aus? Antwort zu Fragen 1-4: Die Stadt Schleswig hat sich mit Beschluss ihrer Ratsversammlung vom 21.05.2013 mit 22 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung für die Liegenschaft Hesterberg als Theaterstandort entschieden. Der Beschluss lautet wörtlich: „Der Grundsatzbeschluss der Ratsversammlung vom 23.04.2012 über die Errichtung ei- nes multifunktionalen Theaterneubaus wird dahingehend modifiziert, dass der Neu- bau nicht mehr am Standort Lollfuß, sondern auf der Liegenschaft Hesterberg errich- tet werden wird.“ Sowohl die Entscheidung über den Standort als auch das Bauvorhaben selbst liegen in der Verantwortung der Stadt Schleswig. Näheres ist der beigefügten Beschluss- vorlage VO/2012/069-1 vom 06.05.2013 und dem Protokoll der Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom 21.05.2013 sowie der Drucksache – VO/2014/025 (Vorlage für die Ratsversammlung Schleswig am 27. Februar 2014) zu entnehmen.