SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1573 18. Wahlperiode 2014-02-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauke Göttsch (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Erklärung von Jagdflächen zu befriedeten Bezirken 1. In welchen Kreisen Schleswig-Holsteins haben bis jetzt jeweils wie viele Per- sonen Anträge gestellt, auf ihren Flächen die Jagd zu verbieten? Anzahl der Anträge auf Erklärung von Jagdflächen zu befriedeten Bezirken: Kreis Anzahl der Anträge Steinburg 3 Dithmarschen 2 RendsburgEckernförde 1 Pinneberg 3 Nordfriesland 2 Schleswig-Flensburg 1 HerzogtumLauenburg 2 Ostholstein 4 Plön 1 Segeberg 1 Stormarn 3 23 Drucksache 18/1573 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Um welche Flächengröße handelt es sich jeweils? Ein Antrag umfasst eine Fläche von 94 ha. Die übrigen 15 Anträge beinhalten Flächengrößen von 0,7 ha bis 12 ha. Bei sieben Anträgen liegen noch keine konkreten Angaben zu den Flächenumfängen vor. 3. Welche Arbeiten/ welcher Aufwand bei den zuständigen Kreisverwaltungen fällt an? Alle Verwaltungsverfahren bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu § 6a des Bundesjagdgesetzes (siehe Antwort zu Frage 1) befinden sich im Anfangsstadium der Bearbeitung. Erkenntnisse über den zeitlichen Aufwand liegen der Landesregierung deshalb bisher nicht vor. 4. Hat es im Vorfeld der Landesverordnung eine Anhörung durch das MELUR gegeben? Ja. Wenn ja, a) wann, Eine entsprechende Anhörung hat vom 19. Dezember 2013 bis zum 31. Januar 2014 stattgefunden. b) wer wurde gehört Gehört wurden folgende Institutionen und Verbände: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Herrn Landesnaturschutzbeauftragten Dr. Holger Gerth Beauftragter für Umweltfragen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1573 3 Schleswig-Holsteinischer Heimatbund e. V. Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e. V. Naturschutzbund Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Verein Jordsand zum Schutze der Seevögel und der Natur e. V. Arbeitsgemeinschaft Geobotanik in Schleswig-Holstein und Hamburg e. V. Naturschutzgesellschaft SCHUTZSTATION WATTENMEER e. V. Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e. V. WWF Deutschland WWF-Projektbüro Wattenmeer Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein und Hamburg Faunistisch-ökologische Arbeitsgemeinschaft Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Trave Arbeitskreis Eigentum und Naturschutz Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes Bauernverband Schleswig-Holstein Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Bioland Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 18/1573 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Bundesverband Beruflicher Naturschutz BBN Regionalgruppe Schleswig-Holstein Waldbesitzerverband Schleswig-Holstein Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Waldwirtschaft Bund Deutscher Forstleute Landesverband Schleswig-Holstein IG Bau Landesvertretung Schleswig-Holstein und Hamburg der Beamtinnen/Beamten und Angestellten im Forst- und Naturschutz Landesverband der Berufsjäger Schleswig-Holstein e. V. Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd Schleswig-Holstein Arbeitsgemeinschaft Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Bauernverband Schleswig-Holstein Landestierschutzverband Schleswig-Holstein e. V. Deutscher Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände Nachrichtlich an StK 24, Justiz-, Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministerium. c) und was waren die wesentlichen Ergebnisse? Es wurden zehn Stellungnahmen von Organisationen außerhalb der Landesregierung vorgelegt. Davon äußerten sechs keine Bedenken (Haus & Grund, Landesjagdverband, LV Beamtinnen/Beamte und Angestellte in Forst und Naturschutz in der IG Bau, Waldbesitzerverband, AK Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Bauernverband, Bauernverband), wobei zwei besonderen Wert darauf legten, dass keine erheblichen Gebührenunterschiede zwischen den Ländern entstehen dürften. Für eine maßvolle Erhöhung des Rahmens nach oben sprach sich die AG der Kommunalen Landesverbände aus. Erhebliche Bedenken äußerten zwei Naturschutzvereinigungen (BUND, NABU) und der Landesnaturschutzverband. Ihre Vorstellungen reichen von einem vollständigen Verzicht auf Verwaltungsgebühren bis hin zu einem Gebührenrahmen mit niedrigeren Beträgen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1573 5 5. Wie beurteilt die Landesregierung – besonders unter dem Aspekt des Tier- schutzes – die drohende Situation, dass die Nachsuche verletzter Tiere nicht mehr sichergestellt ist? Die Grundsätze zur Nachsuche verletzter Tiere (Wildfolge) im Bereich befriedeter Grundflächen ergeben sich aus § 6a Abs. 8 und 9 des Bundesjagdgesetzes . Danach sind bei der Nachsuche im Bereich von befriedeten Grundflächen die Grundsätze anzuwenden, die ansonsten nach Landesrecht zwischen Jagdbezirken gelten (siehe § 23 Landesjagdgesetz). 6. Welche Position vertritt die Landesregierung in der Diskussion, die – abwei- chend von der Bundesvorgabe – auch juristischen Personen die Möglichkeit eröffnen will, ihre Flächen zu befriedeten Bezirken zu erklären? Der § 6a des Bundesjagdgesetzes ist am 6. Dezember 2013 in Kraft getreten. Zuständig für die Durchführung des Gesetzes sind die Jagdbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Zur Frage, ob auch juristische Personen die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Flächen zu befriedeten Bezirken zu erklären, ist die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen .