SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1577 18. Wahlperiode 21. Februar 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerpräsident Bürgerkongress 2013 Vorbemerkung des Fragestellers: Am 8. Juni 2013 fand in Büdelsdorf der Bürgerkongress der Landesregierung statt. Die Ergebnisse wurden von der Landesregierung in einem „Aufgabenheft Schleswig- Holstein 2030“ veröffentlicht. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Bürgerkongress diente insbesondere dazu, eine Basis für die Erarbeitung einer Landesentwicklungsstrategie zu schaffen und gleich zu Beginn dieses Prozesses Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Die Entwicklung von kurzfristigen Hand- lungsoptionen für die Landesregierung war nicht Ziel des Kongresses. Drucksache 18/1577 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie geht die Landesregierung mit den Ergebnissen des Bürgerkongresses um? Antwort: Die Vorschläge des Aufgabenheftes, das dem Ministerpräsidenten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Ende des Bürgerkongresses überreicht wurde, sind von den zuständigen Ministerien bewertet worden. Die Stellung- nahmen der Ministerien wurden zusammengefasst und allen Kongressteil- nehmerinnen und -teilnehmern zur Verfügung gestellt. Sie sind darüber hinaus im Internet veröffentlicht worden (http://www.buergerkongress.schleswig- holstein.de) (siehe auch Antwort zu den Fragen 2 und 3). Darüber hinaus werden die Ergebnisse für die Erarbeitung der Landesentwick- lungsstrategie genutzt. Sie fließen in die drei Regionalkonferenzen zur Lan- desentwicklungsstrategie, die am 26. März sowie am 2. und 3. April 2014 stattfinden, ein. Eingeladen zu den Regionalkonferenzen werden Vertreterin- nen und Vertreter aus den Kommunen, von Verbänden, Wirtschafts- und So- zialpartnern sowie Bürgerinnen und Bürger, die am Bürgerkongress teilge- nommen haben. Sie alle hatten auch die Möglichkeit, sich an der vorangegan- genen Online-Befragung zu beteiligen. Anschließend wird die Erarbeitung der eigentlichen Landesentwicklungsstra- tegie erfolgen. Einfließen werden die Grundlagen zur Landesentwicklungsstra- tegie Schleswig-Holstein 2030, auf die sich die Landesregierung am 14. Janu- ar 2014 verständigt hat, die Ergebnisse des Bürgerkongresses, die Ergebnis- se der Regionalkonferenzen unter Einbeziehung der Online-Befragung sowie weitere Beiträge von Fachakteuren und der Ressorts. Die strategischen Hand- lungsansätze sollen in dieser Arbeitsphase in Abstimmung mit den Ressorts und Fachakteuren fachlich weiter konkretisiert werden. Der Entwurf der Landesentwicklungsstrategie soll bis Herbst 2014 fertig ge- stellt werden und in die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schles- wig-Holstein einfließen. Außerdem soll die Strategie durch ein Umsetzungs- konzept mit Projekten untermauert werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1577 3 2. Wie wird die Abarbeitung der Ergebnisse innerhalb der Landesregierung ko- ordiniert, welche Zuständigkeiten gibt es dafür in der Staatskanzlei und in den Ministerien? 3. Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Landesregierung bisher aus den Ergebnissen des Bürgerkongresses gezogen und wie wurden/werden die einzelnen Vorschläge jeweils konkret umgesetzt? (bitte Aufschlüsselung nach den jeweiligen Themen Energie, Bildung + Wissen, Wirtschaft, Demografi- scher Wandel) Antwort auf Frage 2 und 3: Die Ergebnisse des Bürgerkongresses wurden von den Ministerien geprüft. Zudem hat sich die Landesregierung im Januar im Rahmen einer Kabinetts- vorlage mit den Ergebnissen beschäftigt. Die Ergebnisse der Prüfung (siehe Anlage 1) wurden auch im Internet veröffentlicht. Die Staatskanzlei koordiniert die Umsetzung der Vorschläge und die weitere Information der Kongressteilnehmer über den Umgang mit den Kongresser- gebnissen. Weitere Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung werden zur Zeit ge- plant. Anlage 1 Aufgabenheft Schleswig-Holstein 2030 Bewertung der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger beim Bürgerkongress am 8. Juni 2013 in Büdelsdorf durch die Landesregierung Seite 1 Thema Energie Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Netzausbau zur Verteilung des Stroms (Aufgabenheft Seite 10) Das Land ist gefordert, selber intelligente Leitungstrassen zu finden. Ausführliche Prüfung von elektrischen und magnetischen Feldern. Zeitliche Straffung ist erforderlich bei der Ge- nehmigung und Planung der Netztrassen. Transparenz und Information sind erforderlich. Die Leute vor Ort während der Planung mitnehmen und aufklären. Planung rein nach fach- lichen Gesichtspunkten ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse. Die Landesre- gierung forciert den Netzausbau. Für bestehende Projekte gewährt sie Rechtssicherheit. Sie sorgt dafür, dass Bürger des Landes in Form von Beteiligungsmodellen beim Bau von neuen Trassen an der Wertschöpfung beteiligt sind. Antwort der Landesregierung: Für die Realisierung der Energiewende ist ein Netzaus- bau auch in Schleswig-Holstein dringend erforderlich. Die Aufgabe Höchstspannungslei- tungen zu betreiben, zu bauen und zu planen ist durch Bundesrecht geregelt und liegt in Schleswig-Holstein im Wesentlichen bei dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT. Bereits im Herbst 2010 wurde deshalb von der Landesregierung zusammen mit diesem Netzbe- treiber die Netzentwicklungsinitiative Schleswig-Holstein ins Leben gerufen. Ziel der Initia- tive ist es, den Ausbau des Stromnetzes in Schleswig-Holstein zügig voran zu bringen. Für eine frühzeitige Information und Beteiligung von Netzausbauvorhaben betroffener Bürge- rinnen und Bürger vor dem Beginn der formellen Verfahren führt das Land in Kooperation mit dem Netzbetreiber TenneT für die Westküstentrasse ein Dialogverfahren durch. Woh- nortnah werden die Betroffenen über den Planungsprozess informiert und erhalten die Möglichkeit sich mit Anregungen und Hinweisen beratend einzubringen. Die Erfahrungen dieses Pilotprojektes sollen für Beteiligungsverfahren auch in weiteren Regionen genutzt werden. Die Prüfung der Auswirkungen elektromagnetischer Felder erfolgt im Planfeststellungsver- fahren. Auf Grundlage eines Immissionsberichtes wird geprüft und festgestellt, dass die zu erwartenden elektrischen und magnetischen Felder unterhalb der gesetzlichen Grenzwer- te liegen. Darüber hinaus hat sich das Land Schleswig-Holstein bei konkreten Netzaus- bauvorhaben mit dem Vorhabenträger in Sinne der Vorsorge in weiteren Planungsgrund- sätzen darauf verständigt, bei der Erarbeitung von Trassenalternativen über die gesetzli- chen Regelungen hinaus im Rahmen des technischen und wirtschaftlich Möglichen durch einen größtmöglichen Abstand zu Siedlungsbereichen die Expositionen durch elektrische und magnetische Felder zu minimieren. Seite 2 Im Landesentwicklungsplan (LEP) werden räumliche Ziele und Grundsätze auch für den Netzausbau in SH festgelegt. Diese Planungsgrundsätze sind bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen: Beim Neu- bau von Höchst- und Hochspannungsfreileitungen sind Belange des vorbeugenden Ge- sundheitsschutzes der Bevölkerung, der Siedlungsentwicklung und des Städtebaus sowie des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Möglichkeiten der Bündelung mit anderen Leitungen und Verkehrswegen sind zu nutzen. Geprüft wird derzeit die Planungs- grundsätze um Abstandsregelungen zu Siedlungsbereichen zu erweitern. Für eine finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde 2013 an der Westküste erstmals ein Pilotprojekt durch den Übertragungsnetzbetreiber TenneT angeboten. Die Zeichnungsfrist ist seit dem 01.10.2013 beendet. Die durch das Pilotprojekt gewonnenen Erfahrungen können dazu dienen, der Landesregierung Schleswig-Holstein Impulse für die Weiterentwicklung finanzieller Beteiligungsmodelle zu geben. Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Die Rolle des Staates bei der Energiewende diskutieren (Aufgabenheft Seite 10) Subventionen müssen sein zur Förderung neuer Technologien, aber gute und feine Regu- lierung ist erforderlich. Wenn die Technologie günstiger wird, müssen die Subventionen reduziert werden. Nachjustierung und Feinsteuerung ist erforderlich. Es sollte immer die Entwicklung neuer Techniken gefördert werden. Die Subventionen dürfen zu erhöhter Rendite führen. Jährliche Überprüfung durch unabhängiges Gremium ist erforderlich. Antwort der Landesregierung: Die neue Bundesregierung will das Erneuerbare Energien Gesetz bis zum Sommer 2014 novellieren. Das Energiewendeministerium hat dazu bereits Kernforderungen erarbeitet, wie partiell bestehende Überförderungen abgebaut und gleichzeitig ambitionierte bundesweite und landesspezifische Mindestausbauziele der Er- neuerbaren Energien erreicht werden können. Dadurch soll eine kosteneffiziente und ra- sche Umsetzung der Energiewende ermöglicht werden. Gemäß des Erneuerbare Ener- gien Gesetzes müssen jährliche Monitoringberichte sowie alle vier Jahre Erfahrungsbe- richte erstellt werden. Diese werden durch Externe durchgeführt. Ein weiteres unabhängi- ges Gremium verspricht keine darüber hinausgehenden Informationen und ist somit nicht erforderlich. Seite 3 Daseinsversorge bedeutet, dass wir jederzeit über Energie und Wasser verfügen können. Energieversorgung darf nicht Spielball des Marktes sein. Klare gesetzliche Regelung für Betrieb und Erhalt der bestehenden Netze sind erforderlich. Förderung der regionalen Netze. Stärkung der kommunalen Stadtwerke, Möglichkeit der Mitwirkung durch die Bür- ger. Lokale Beteiligung. Identifikation mit der Situation vor Ort. Land muss die Kommunen in die Lage versetzten, die Netze zu übernehmen. Finanzierung der erforderlichen neuen Leitungen durch den Staat oder durch Genossenschaften. Antwort der Landesregierung: Kommunen dürfen bereits heute ihre Energienetze in ei- gener Zuständigkeit betreiben und einige tun dies auch schon, wobei sie das wirtschaftli- che Risiko selber tragen. Es soll geprüft werden, ob das Land Beratung für Kommunen anbieten kann, die ihre Energienetze übernehmen wollen. Im Bereich des Gemeindewirt- schaftsrechts werden die rechtlichen Rahmenbedingungen auch im Hinblick auf die Ener- giewende überprüft und gegebenenfalls neu ausgestaltet. Diese Überlegungen betreffen u.a. die Erweiterung der Betätigungsmöglichkeiten von Gemeinden im Bereich der Ener- giewirtschaft. Das System für die Abfallentsorgung, das einen Kompromiss zwischen privater und staat- licher Abfallentsorgung vorsieht, sollte beibehalten werden, da es gut funktioniert. Die Landesregierung bevorzugt genossenschaftlich/kommunal betriebene Windparks. Sie entwickelt bis Anfang 2014 Instrumentarien zum Umsetzung. Antwort der Landesregierung: Die Landesregierung hat durch die Neuausweisung von Windeignungsgebieten im Rahmen der Regionalplanung die Voraussetzungen für die Er- richtung von Windparks geschaffen. Sie begrüßt und unterstützt unabhängig von der Rechtsform Windparks, die Wertschöpfung nach Schleswig-Holstein bringen, wie z. B. Bürgerwindparks. Zahlreiche Bürgerwindparks sind z. B. als GmbH & Co KG und nicht genossenschaftlich oder kommunal organisiert. Die Windcomm hat den Leitfaden „Bürgerwindpark“ herausgegeben und das Umweltminis- terium bietet seit dem 4. November 2013 einen Qualifizierungskurs „Projektentwickler für Energiegenossenschaften an. Instrumentarien zum erfolgreichen Betrieb sind damit vor- handen. Eine rechtlich verankerte Bevorzugung ist hingegen nicht zielführend und not- wendig und würde zahlreichen rechtlichen Hindernissen begegnen. Seite 4 Die Landesregierung ergreift Maßnahmen zur umweltverträglichen Nutzung von Biogas. Dazu gehören: - Begrenzung der Transportwege auf ein regionales Maß - Einführung von Anbauquoten, die sich nach der Umweltverträglichkeit der Region richtet. Antwort Landesregierung: Bei der Genehmigung von landwirtschaftlichen Biogasan- lagen, die Energiepflanzen einsetzen, muss bereits jetzt nachgewiesen werden, dass die Energiepflanzen von nahe gelegenen Betrieben stammen, so dass es keinen weitergehen- den Regelungsbedarf gibt. Anbauquoten für Mais sollen nicht eingeführt werden, aber der derzeitige Anteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche für Energiepflanzen soll nicht weiter ausgeweitet und der Trend zur rückläufigen Maisanbaufläche unterstützt werden. Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Neue Mobilitäts- und Nutzungskonzepte entwerfen (Aufgabenheft Seite 11) Die Landesregierung regt in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Kommunen Initiativen zum Ausbau von Car-Sharing-Angeboten im ländlichen Raum an und unterstützt Initiati- ven/Pilotprojekte dieser Art. Antwort der Landesregierung: Durch die bevorstehende Gründung eines Aufgabenträ- gerverbundes wird die Grundlage für weitere Qualitätsverbesserungen sowie eine Steige- rung der Attraktivität insbesondere für die Fahrgäste im ÖPNV geschaffen. Aktuelle The- men sind die Anschlusssicherung, die Umsetzung der Echtzeitinformation sowie die Wei- terentwicklung des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif 2.0), um diesen einfacher, moder- ner und kommunizierbarer zu gestalten. Steigerung der Attraktivität des ÖPNV z.B. durch "Gutschrift" für Nutzung des ÖPNV und von Jobtickets. Land muss für flächendeckende Abdeckung des ÖPNV sorgen. Mehr Hal- testellen, bessere Taktung, Koordinierung und Information durch das Land. Staatliche ge- förderte intelligente Gesamtverkehrskonzepte, Technologie mit Internet, Apps, Taxischei- ne für die Bevölkerung, wenn es keine Busverbindung gibt. Informationsveranstaltungen auch für ältere Leute, Information über Zeitung. Anschubfinanzierung z.B. für Bürgerbusse. Individuelle Buchungssysteme, angestoßen vom Land zur Stärkung des ÖPNV, z.B. mit individueller Taktung. Antwort der Landesregierung: In Schleswig-Holstein sollen 2% aller PKW bis 2020 ei- nen Elektromotor haben. Dies wird u. a. durch die Koordinierungsstelle Elektromobilität bei der WTSH erreicht werden. Seite 5 Thema Bildung und Wissen Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Inklusion und Chancengleichheit stärken (Aufgabenheft Seite 16) 24-Stunden Kindergarten: Eltern können je nach Bedarf ihre Kinder 24-Stunden betreuen lassen. Ziel ist es, die flexiblen Arbeitszeiten der Eltern zu ermöglichen und eine qualitativ hochwertige Betreuung der Kinder zu erreichen. Die Erzieher arbeiten im Schichtdienst und werden nach A12 bezahlt, so dass der Beruf auch eine Familie ernähren kann. Die Erzieher werden in Fortbildungen auf die erhöhten Anforderungen vorbereitet. Antwort der Landesregierung: Das Land verschließt sich nicht generell dem Wunsch nach 24-Stunden-Kindergärten, wenn diese sich an den realen Bedarfen vor Ort orientie- ren. Dabei ist auf die Qualität und die Bedeutung des Betreuungssettings, vor allem im Hinblick auf die Anwesenheit einer dem Kind vertrauten Betreuungsperson zu achten. Für Kinder unter 3 Jahren wird die Tagespflege empfohlen. Die Gehälter von Erziehern wer- den von den Tarifpartnern verhandelt, das Land ist kein Verhandlungspartner. Gute, interdisziplinäre Ausbildung mit Vorbereitung auf Problemlösungen bei Migrations- hintergründen, Behinderungen, Konflikten, Mobbing und sozialer Benachteiligung. Antwort der Landesregierung: Die Ausbildung beinhaltet bereits heute Bausteine, um mit Migration, Behinderungen, Konflikten und sozialer Benachteiligung gut umgehen zu können. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant. Klassen-, jahrgangs- und altersübergreifende Zusammenarbeit fördern. Jung lernt von alt und andersherum. Z. B. Schüler führen Lehrer in neue Technologien ein. Integration sol- cher Maßnahmen in Lehrpläne. Einführung des wechselseitigen Informierens. Antwort der Landesregierung: Eine jahrgangsübergreifende Zusammenarbeit ist in Grundschulen möglich und wird durch das IQSH und Multiplikatoren unterstützt. Es soll geprüft werden, ob dies auch in Gemeinschaftsschulen wieder ermöglicht wird. Darüber hinaus gibt es im Rahmen des Schullebens sowie in Projektwochen, im Ganztagsbetrieb und beim Lernen an anderen Orten viele Möglichkeiten zur jahrgangsübergreifenden Zu- sammenarbeit. Seite 6 Weiterqualifizierungsbausteine für alle: Schüler, Lehrer, Quereinsteiger durch Förde- rungsmöglichen von Land, Kreis, Bund, Wirtschaft und Forschung. Antwort der Landesregierung: Im Kursportal Schleswig-Holstein stehen über 16.000 Weiterbildungsangebote von 908 Anbietern zur Verfügung. Das Land unterstützt Bürge- rinnen und Bürger sowie Betriebe im Interesse einer noch höheren Weiterbildungsbeteili- gung durch Förderung von Transparenz, Information, Beratung, moderner Infrastruktur in Berufsbildungsstätten, benachteiligter Zielgruppen und innovativer Maßnahmen. Spätere Entwicklung und Erweiterung der Möglichkeiten für den 2. und/oder auch 3. Bil- dungsweg unter dem Aspekt "ständige Veränderungen" meistern. Antwort der Landesregierung: In Schleswig-Holstein gibt es vielfältige Möglichkeiten, Schulabschlüsse nachzuholen, eine Ausweitung dieser Möglichkeiten ist nicht erforder- lich. Auch ist der Hochschulzugang auf dem dritten Bildungsweg möglich, jedoch zu wenig bekannt. Die vorhandenen Möglichkeiten sollten besser vermarktet werden. Außerschulische Lernorte schaffen durch Projekte in Theater, Umwelt, Klimawandel, Ver- einen und gemeinnützigen Organisationen. Antwort der Landesregierung: In Schleswig-Holstein gibt es ein vielfältiges Angebot an außerschulischen Lernorten, das sich ständig weiterentwickelt. Dies betrifft insbesonde- re Projekte in den Bereichen Theater, Umwelt, Klima und in Vereinen. Eine Verstärkung der Aktivitäten ist nicht erforderlich. Gemeinschaftsprojekte ins Lebens rufen: Offenheit, Glück, Lernatmosphäre und allgemei- nes Arbeitsklima durch die Hilfe von Schüler, Lehrern, Eltern, Gesellschaft und ehrenamt- liche Mitarbeit positiv gestalten. Antwort der Landesregierung: Die geltenden Lehrpläne bieten vielfältige Anknüpfungs- möglichkeiten für Projekte und fächerverbindende Zusammenarbeit. Dies gilt ebenso für Möglichkeiten einer altersübergreifenden Zusammenarbeit oder für einen „Rollen- wechsel“ (z.B. Schülerinnen und Schüler führen Lehrerinnen und Lehrer in moderne Technologien ein). Seite 7 Hauptaugenmerk muss auf Chancengleichheit liegen. Chancengleichheit darf nicht in Gleichmacherei enden. Auch Begabte müssen durch Differenzierung gefördert werden. Lehrmittel müssen frei und aktuell sein. Schulkleidung kann Chancengleichheit fördern und sollte ermöglicht werden. Antwort der Landesregierung: Zur Förderung der Chancengleichheit wurde zur Qualifi- zierung von Lehrkräften eine „Fortbildungsinitiative: Schülerinnen und Schüler individuell fördern - Leistungen verbessern“ aufgelegt. Roter Faden der Initiative ist das Thema In- klusion. Für die Einführung von Schulkleidung ist jede Schule selber verantwortlich. Nach der vorschulischen Ausbildung folgt die Primarstufe mit Inklusion. Klassen mit integ- rativbeschulten Kindern (I-Kinder) haben grundsätzlich zwei Lehrer/Lehrerinnen und zwei Klassenräume. Die Klassenstärke beträgt maximal 22 Kinder. Zusätzlich steht jeder Klas- se ein/e Sonderschulpädagoge/in zur Seite, der/die organisatorisch zur Schule gehört. Dies gilt ebenso für die Sekundarstufe. Die Lehrer werden im Studium und während der Arbeit durch Fortbildung auf diese Anforderungen vorbereitet. Alle Lehrer erhalten A13 und unterrichten die gleiche Stundenzahl. Für besondere Aufgaben erhalten sie eine Stundenreduzierung. Antwort der Landesregierung: Inklusion als Aufgabe der allgemein- und berufsbilden- den Schulen ist eine zentrale bildungspolitische Herausforderung. Dabei geht es insbe- sondere darum, die Qualität inklusiver Bildung weiter zu verbessern. Die Förderzentren sollen zu Kompetenzzentren weiterentwickelt werden, um ihrer Unterstützungsfunktion für die inklusive Beschulung noch stärker gerecht werden zu können. Es wird derzeit an ei- nem entsprechenden Konzept gearbeitet. Lehrerinnen und Lehrer sollen bei der Ausbil- dung besser auf inklusiven Unterricht vorbereitet werden. Eine Erhöhung der Stellenzahl für Sonderschulpädagoginnen und -pädagogen ist nicht geplant. Um eine größere Wirk- samkeit der Maßnahmen zu erzielen, sollen schulische Unterstützungsleistungen, wie sie insbesondere die Förderzentren, der Schulpsychologische Dienst und die Schulsozialar- beit erbringen, und Mittel der Eingliederungshilfe (Sozial- und Jugendhilfe) besser aufei- nander abgestimmt und ggf. Mittel zusammengeführt und zu einem „Pool“ gebündelt wer- den. Seite 8 Frühestförderung vor, bei und nach der Geburt mit niedrigschwelligen Beratungsangebo- ten, gern übergreifend (Bsp. Lübeck: Familienzentren, Ehrenamt möglich, Vernetzung der Bildungsangebote in den Regionen (nachhaltig und demografisch); Bsp. Lübeck: „Lernen vor Ort“ (Bildungsportal) und „Bildungsfonds“) Antwort der Landesregierung: Frühestförderung wird in Schleswig-Holstein durch ver- schiedene Initiativen unterstützt. Dazu gehören die Transferphase des Programms „Ler- nen vor Ort“, die Serviceagentur „Ganztägig lernen“, ein Servicebüro in Kiel für den Auf- und Ausbau von lokalen Initiativen für frühkindliche Entwicklung, das Landesprogramm Schutzengel vor Ort und die Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“. Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Ausbildung von Erziehern und Lehrern besser organisieren (Aufgabenheft Seite 17) Vor der Ausbildung das Absolvieren eines einjährigen Praktikums (auch im Ausland, ins- besondere Skandinavien) in einer pädagogischen Einrichtung (von Kita über alle Schulty- pen etc.): Berufsfindung, um zu verhindern dass sich Personen für den Beruf entscheiden, ohne zu wissen, was auf sie zukommt. Dafür muss eine zentrale Koordinierungsstelle ge- schaffen werden (bzw. dazu genutzt werden, wie der PAD (Deutsche Auslandsgesell- schaft)). Antwort der Landesregierung: Die Landesregierung stärkt den Praxisbezug innerhalb des Lehramtsstudiums, plant jedoch kein dem Studium vorgelagertes Praktikum, da die Fähigkeit zum Rollenwechsel unmittelbar nach Abschluss der Schulzeit noch zu wenig ausgeprägt ist und damit der Effekt eines Praktikums „Aus-der-Schule-in-die-Schule“ frag- lich erscheint. Angleichung der Vergütung aller pädagogischen Berufe, weil die Ausbildungen z.T. inten- siviert werden müssten (Erzieher): Ziel:  die Pflege, Erziehung und Ausbildung der Kleinsten genauso ernst zu nehmen, wie die Ausbildung von angehenden Studenten  gleiche Wertschätzung aller Personen, die an der Erziehung unserer Kinder beteiligt sind  Anreiz schaffen mehr männlicher Pädagogen in die Kitas und Grundschulen zu be- kommen Referendariat wieder auf 2 Jahre zu verlängern Seite 9 Antwort der Landesregierung: Vergütung und Besoldung richten sich grundsätzlich nach den jeweiligen Ausbildungsabschlüssen. Bei den pädagogischen Berufen bestehen unterschiedliche Abschlussniveaus von Fachschule (Erzieher) bis Universität (Lehrkraft). Aufgrund dieser strukturellen Unterschiede kann es keine wesentliche Angleichung der Bezahlung geben. Im Übrigen wäre ein Angleichen der Bezahlung an obere Niveaus schlicht nicht finanzierbar. Optimismus als Motor/Wert in der Pädagogenausbildung fördern = Integration in den Lehrplan. Werte sollten vorgelebt werden. Dadurch kann eine respektvolle, offe und menschliche Lernatmosphäre geschaffen werden. Antwort der Landesregierung: Eine positive Gestimmtheit beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist unabdingbare Voraussetzung für guten Unterricht. In der gesamten Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften wird dies als Querschnittsaufgabe betrach- tet. Grundlegende Einführung des Faches Klimawandel unter dem Aspekt Verbinden von ma- thematischen, physikalischen und chemischen Praxisbeispielen: Z. B. beim Treibhausef- fekt. Antwort der Landesregierung: Das Thema Klimawandel ist in den Lehrplänen der na- turwissenschaftlichen und der gesellschaftswissenschaftlichen Fächern enthalten. Es wird in allen Altersstufen und unter den jeweils anstehenden Lerninhalten behandelt. Lehrer müssen wieder mehr Praxisbezug in ihrer Ausbildung erhalten, sie sollen ein PH- artiges Studium erhalten, das auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sie benötigen wis- senschaftliche Grundkenntnisse, aber dann mehr lehrerbezogene Inhalte und dazu Praxis, wie im dualen System. Bereits die Schule benötigt direkte Bezüge zu anderen gesell- schaftlichen Systemen. Nur ein zufriedener und gut ausgebildeter Lehrer kann ein Garant für ein gutes Schulsystem sein. Er/sie ist die Voraussetzung für ein gutes Lernumfeld. Antwort der Landesregierung: Siehe oben unter „Praktikum vor Lehramtsstudium“ Seite 10 Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Wertschätzung von ALLEN Schulabschlüssen stärken (Aufgabenheft Seite 18) Zusammenarbeit mit Unternehmen – auch Klein- und Mittelstand, Vereinen und Organisa- tionen unter dem Aspekt formulierte Bildungsziele einführen. Wirtschaft wird an der Erar- beitung von Lehrplänen inhaltlich beteiligt. Antwort der Landesregierung: Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unter- nehmen wird seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert. Es gibt Praktika, Kooperationsver- träge, Gründungswettbewerbe usw. Das Bildungsministerium fördert und unterstützt diese Zusammenarbeit kontinuierlich. Dabei sollen einerseits die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler über wirtschaftliche Zusammenhänge verbessert und andererseits die Be- rufsorientierung begleitet werden. Fach- und Interessenverbände werden bei der Entwick- lung von Lehrplänen regulär im Rahmen eines Anhörungsverfahrens beteiligt. Schulabschlüsse werden erst dann wertgeschätzt, wenn die dahinter stehende Bildung und Ausbildung gut und überregional gleichwertig ist. Dazu muss die Schulautonomie überdacht werden. Antwort der Landesregierung: Zur Sicherung der Schulqualität im Hinblick überregio- nale Gleichwertigkeit gibt es Vergleichsarbeiten (VERA 3 und 8), Zentrale Abschlüsse und interne Evaluationen. Grundlage für die Qualitätssicherung sind die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz. Die Schulautonomie muss dafür nicht aufgehoben werden. In den Köpfen der jungen Generation soll ein Umdenken stattfinden, um eine Wertschät- zung der verschiedenen Berufe zu erreichen. Alle Schüler werden pro Schulhalbjahr min- destens 1 Praktikum absolvieren, um die verschiedenen Berufen kennenzulernen. Am En- de der Schulzeit macht jeder Schüler ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr. Antwort der Landesregierung: In den Schulen gibt es verpflichtende Berufspraktika als Bestandteil der Berufsorientierung. Darüber hinaus entwickeln die Schulen eigene Aktivitäten im Rahmen der schulischen Berufsorientierung und der ökonomischen und so- zialen Bildung im Rahmen ihres Konzeptes zur Berufsorientierung. Dabei spielen auch private Praktika der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Rolle. Das Wirtschaftsministe- rium fördert die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen durch das Projekt „Regionale Fachberatung Schule-Betrieb“. Darüber hinaus können Jugendliche bei dem Seite 11 Projekt JUNIOR praxisnah wirtschaftliche Zusammenhänge kennenlernen. Hierbei grün- den Schüler an ihrer Schule ein auf ein Schuljahr befristetes Miniunternehmen, für das sie selbst verantwortlich sind. Bezeichnend dabei ist, dass es nicht virtuell „gespielt“ wird. Es müssen reale Umsätze gemacht werden. (Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln; in Schleswig-Holstein in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein und der Studien- und Fördergesellschaft der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft e.V.). Die Schulen weisen auf die Möglichkeit hin, ein freiwilliges soziales, ökologisches oder sonstiges „Gesellschaftsjahr“ abzuleisten. Dies ist in der Regel im Anschluss an die Schule möglich und an eine Altersgrenze gebunden. Eine Verpflichtung dazu wird nicht für zielführend gehalten, weil die Jugendlichen bereit sein sollten, sich in dem jeweiligen Be- reich zu engagieren. Die Landesregierung wird prüfen, ob Seite 12 Thema Wirtschaft Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Ideen für neue Jobs entwickeln – Fachkräfte binden und für Schleswig-Holstein begeistern (Aufgabenheft Seite 23) Existenzgründung: Förderung und Vereinfachung der Kreditvergabe an auch noch nicht etablierte Unternehmungen. Antwort der Landesregierung: Die Kreditvergabe für Existenzgründer hat für die Lan- desregierung hohe Priorität. Es gibt eine umfassende Unterstützung im Bereich der Exis- tenzgründung und Unternehmensnachfolge durch eine gut vernetzte Beratungslandschaft. Angeboten werden Dienstleistungen durch die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Landesförderinstitute, die Technologie- und Gründerzentren. Für Existenzgründer stehen bei der Investitionsbank Förderlotsen bereit, die sowohl bei der Finanzierung und Finanzierungshilfen als auch bei der Optimierung des Businessplans weiterhelfen. Auch gibt es Hilfen bei der Finanzierung durch Seed- und Start-up Fonds, Mikrokredite sowie die Starthilfe Schleswig-Holstein als Hilfestellung für Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Darüber hinaus gibt es Bürgschaften, Beteiligungen und Darlehen zur Finanzierung. Die Lebensqualität muss zum Standortfaktor werden. Unterstützt werden kann und muss dies durch: preiswertes Wohnen, öffentliche Wohnungsbau-Gesellschaften und öffentlich geförderten Wohnungsbau. Bessere Vernetzung des ländlichen Bereiches durch die Stär- kung der Community in allen Lebensbereichen (Tauschbörsen, Einkaufsgemeinschaften, gegenseitige Kinderbetreuung, Fahrgemeinschaften im Alltag). Familie und Beruf müssen besser vereinbar sein. Beispielsweise durch kreative Arbeitszeiten oder eine betriebsinter- ne bzw. kommunale Kinderbetreuung. Antwort der Landesregierung: Lebensqualität als Standortfaktor wird bereits beim Standortmarketing eingesetzt und erhält immer mehr Bedeutung. Unterstützung der Wirtschaft, um vermehrt attraktive Arbeitsplätze zu schaffen. Neue Branchen entwickeln. Beispiel Energie, Logistik, maritime Wirtschaft. Die Technologie- zweige des Landes stärken und weiterentwickeln. Auf regionale Industriezweige aufbauen. Lokale Netzwerke aufbauen, welche zur Bindung an Schleswig-Holstein führen, Förderung von Gemeinschaftsaktivitäten, z. B mit Hilfe von Vereinen und sozialen Einrichtungen. Seite 13 Antwort der Landesregierung: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Zusammen- wirken mit der WTSH, seinen Finanzierungsinstitutionen, den regionalen Wirtschaftsförde- rern, aber auch Einrichtungen wie der GTAI (Germany Trade & Invest) sowohl die Ansied- lung neuer Unternehmen in Schleswig-Holstein als auch die Weiterentwicklung und Siche- rung bestehender Unternehmen mit einer großen Palette von Instrumenten. Infrastruktur:  Ausbau des ÖPNV-Anschluss auch ländlicherer Lebensräume: kostenloser/günstiger Fahrpreis, hierdurch weniger Autoverkehr und Folgekosten (staatlich und individuell); Erhöhung der Taktung  Ausbau der Kita-Plätze  Telekommunikation / Netzausbau über Bürgerbeteiligungen  Energieversorgung, Müll- und Wasserversorgung wieder in Bürger-/Kommunen- /Staatshände und -verantwortung Antwort der Landesregierung: Die Fahrpläne im ländlichen Raum werden besonders vom Schülerverkehr bestimmt. Aber auch die Belange der Gesamtbevölkerung sollen so- weit wie möglich berücksichtigt werden. Dafür arbeitet das Land eng mit Verkehrsunter- nehmen, Aufgabenträgern und Schulträgern zusammen. Der Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren ist ein Schwer- punktthema der Landesregierung. Mit den eingesetzten Fördermitteln von Bund und Land kann derzeit von einer ausreichenden Unterstützung ausgegangen werden. Schon heute, wie bereits in der Vergangenheit, übernehmen die Gemeinden Energie- netze (s. o. im Bereich Energie). Darüber hinaus werden durch die Gemeinden im Land verstärkt eigene Energieversorgungsunternehmen gegründet. Dies wird von der Landes- regierung begrüßt. Jedoch gilt auch hier, wie ebenfalls im Bereich Müll- und Wasserver- sorgung, dass die Vor- und Nachteile jeweils im Einzelfall abgewogen werden müssen. Steuerbefreiung in der Anfangsphase, dafür Verbindlichkeit der Standorterhaltung. Antwort der Landesregierung: Eine Steuerbefreiung für Existenzgründer ist aufgrund der verfassungs- und europarechtlichen Bedenken nicht erfolgversprechend und ist auf- grund der Steuerentlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen gem. § 7g EStG nicht erforderlich. Seite 14 Erfindungen in Schleswig-Holstein ermöglichen: Förderung von 'Exzellenz'-Projekten: Die 'Leuchtturm' oder 'Krater'-Wirkung kann zur Ansiedlung von Unternehmen etc. führen: Schifffahrt-Versuchs-Forschungsinstitution ansiedeln für maritime Wissenschaft; Energie- erzeugung durch Straßen, Batterietechnik-Professuren ausschreiben; um Forschungspro- jekte bewerben. Antwort der Landesregierung: Innovative Vorhaben und damit auch Erfindungen in Unternehmen können im Rahmen der BFEI-Richtlinie gefördert werden. Das Programm soll in ähnlicher Form in der neuen Förderperiode ab 2014 fortgesetzt werden. Es gibt auch Unterstützungsmaßnahmen für neue Ideen und Konzepte für energiebezogene Pro- dukte und Dienstleistungen. Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Regionale und dezentrale Wirtschaftsstrukturen stärken – Wirtschaft darf nicht an Schleswig-Holstein vorbeilaufen (Aufgabenheft Seite 23) Die bereits feststehenden Entscheidungen nutzen und diese offensiv zu unterstützen. Bei- spiel Fehmarn-Belt-Querung. Die Entscheidung der Fehmarn-Belt-Querung steht fest, man muss sich aber jetzt Gedanken machen, wie man die Chancen nutzt. Wichtig hervorzuhe- ben ist das Ansiedlungsmanagement entlang der A1. Durch intensiven Kontakt zu den Wirtschaftsverbänden in Skandinavien und baltischen Raum können wir wirtschaftliche Stärken aus den anderen Räumen für Schleswig-Holstein gewinnen. Die Förderung der Ansiedlung der betroffenen Firmen soll einfach, ohne großen bürokratischen Aufwand (Landessprache) sein. Empfehlung ist es, gerade jetzt, in der wichtige Phase der Entste- hung der FB-Querung, die Organisation vom verwaltungsorientieren zum projektorientier- ten Handeln zu ändern. Antwort der Landesregierung: Aufgrund des Planungsfortschritts der Festen Fehmarn- beltquerung soll der Fokus der verschiedenen Akteure nun verstärkt auf die damit ver- bundenen Chancen gerichtet werden. Die Auftaktveranstaltung „Wirtschaftliche Chancen und Risiken der Festen Fehmarnbeltquerung für Schleswig-Holstein“ der Landesregierung hat dazu im April 2013 stattgefunden. Die Landesregierung richtet regelmäßig Appelle an alle, sich rechtzeitig und offensiv um die Chancen des Projekts zu kümmern und entsprechende Strategien zu entwickeln. Es gibt bereits Initiativen der Wirtschaft, die sich um die Strategieentwicklung kümmern. Die Landesplanung und das Wirtschaftsministerium unterstützen das Projekt „Regionale Zu- Seite 15 sammenarbeit an der Entwicklungsachse A 1infolge der Festen Fehmarnbeltquerung“, das auch in den Jahren 2014 bis 2016 mit Landesförderung fortgesetzt wird und in dem unter anderem an einer gemeinsamen Gewerbeflächenentwicklung gearbeitet wird. Anreize für Existenzgründung schaffen: Kreditvergabe bei Übernahmen oder Gründung von Unternehmen: schnell und zinslos (für einige Jahre); Steuervergünstigung Antwort der Landesregierung: Siehe oben (Wirtschaft/Ideen für neue Jobs). Kleine und mittelständische Unternehmen fördern. Niedrigschwellige Existenzgründer- Zentren für Handwerker und kleine Einzelproduzenten auf dem Land (Hallen mit Basisbü- ros). Antwort der Landesregierung: Es gibt ein gut ausgebautes Netz an Existenzgründer- zentren auch im niedrigschwelligen Bereich auf dem Lande. Aber diese haben Auslas- tungsprobleme, da die Hallen/Werkstätten kaum nachgefragt werden. Daher ist kein Neu- bau geplant. Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Schleswig-Holstein als attraktiven Wirtschaftsstandort vermarkten (Aufgabenheft Seite 24)  Die Marke Schleswig-Holstein muss entwickelt werden. Dabei nutzen wir die vorhan- denen Marktforschungsdaten des Tourismus. Der Tourismus ist positiv besetzt und soll helfen, die Marke Schleswig-Holstein aufzuladen. Alle Wirtschaftsverbände, Institutio- nen, Einrichtungen müssen für die Marke Schleswig-Holstein stehen und auch damit werben dürfen. Slogan oder Logo müssen auf allen Printprodukten, Mails usw. er- scheinen. Des Weiteren sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um Schleswig- Holstein zu transportieren (Messeauftritte usw.). Die Marke Schleswig-Holstein muss gelebt werden.  Definition des Markenkerns: Was ist die Marke, wie definiert sich der Inhalt?  Die Marke mit dem positiven Eindrücken z.B. aus der Tourismusindustrie prägen.  Slogans zur Vermarktung Schleswig-Holsteins: "Entspannt und Fair am Horizont. In 30 Minuten." "Wir haben sogar Fabriken am Strand", "Hier werden Horizonte weiterentwi- ckelt" (Unis), "Kurze Wege zum Horizont", "Wir haben 100 Weltmarktführer. Entspannt Seite 16 und Fair", "Gesund und Frisch am Horizont", "Wir wohnen nicht nur am Strand" (Bild mit Caterpillar-Fabrik), "Wir fangen den Horizont ein" (Bild mit Kutter).  Internationale Werbung für das Bundesland bei Unternehmen, Behörden, Institutionen: Wirtschaftsbotschafter-Posten. Antwort der Landesregierung: Die Landesregierung hat im August ihre Pläne zur Ein- führung einer Dachmarke vorgestellt. Unter dem Claim „Schleswig-Holstein – Der echte Norden“ sowie einem neuen Bildzeichen soll Schleswig-Holstein in Zukunft nach außen geschlossener auftreten. Gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen und anderen Einrich- tungen will das Land damit effektiver als bisher für den Standort werben. Dafür soll auch der Markenkern definiert werden und die Dachmarke mit positiven Bildern, z. B. aus dem Tourismusbereich, gestützt werden. In einem ersten Schritt haben Botschafter für die neue Dachmarke ihre Kernaussagen zu Schleswig-Holstein unter anderem auf Plakaten veröf- fentlicht. Seite 17 Thema Demographischer Wandel Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Abwanderung gestalten – Vergreisung verhindern (Aufgabenheft Seite 28) Schleswig-Holstein attraktiv halten:  In kulturelle und soziale Infrastruktur investieren, um Schleswig-Holstein (gerade auch im Speckgürtel Hamburgs) als Lebensort attraktiv zu halten, Freizeitangebot ausbauen für alle Generationen (Kitas, Schulen, Vereinsheime, Spielplätze, Parks und Grünanla- gen, Mehrgenerationen-Bürgerhaus "Schach für alle")  Ansiedelung neuer Industrien (junge Arbeitnehmer/innen anlocken); Kommune: Flä- chen ausweisen, Hebesätze attraktiv gestalten ; Land: Standort-Marketing (Natur, Küs- tenregion, Nähe zu Hamburg, buntes Gemeinwesen...); Bürger: Ideen entwickeln, Fachkräfte stellen  Medizinische Versorgung absichern (Landärzten Anreize bieten - günstige Kredite für Praxisgründungen, Anwerbung ausl. Ärzte, Zulassung erleichtern, attraktive Wohnhäu- ser vermitteln) Antwort der Landesregierung: Schleswig-Holstein besitzt eine tragfähige und zukunfts- fähige kulturelle Infrastruktur. Die Kulturministerin wird zusammen mit Kulturschaffenden, Vertretern der Zivilgesellschaft, Trägern kultureller Einrichtungen und Experten kulturelle Leitlinien entwickeln. Die soziale Infrastruktur wird umfassend durch das Sozialministeri- um gefördert. Zur Ansiedlung neuer Industrien Siehe oben (Wirtschaft/Ideen für neue Jobs). Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum ist primär Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen. Das Ge- sundheitsministerium begleitet und moderiert diesen Prozess und entwickelt mit allen Akt- euren neue Wege zur Versorgung. Jüngere sollen von Älteren länger lernen. Jüngere sollen Älteren bei den neuen Medien helfen. Antwort der Landesregierung: Das Sozialministerium unterstützt im Rahmen des Lan- desnetzwerkes seniorTrainerin seit 2003 gezielt ältere Menschen, ihr Erfahrungswissen in die Gesellschaft einzubringen. Seite 18 Problem des ländlichen Raums: Vergreisung verhindern. Problem im städtischen Raum: Zusammenleben der Generationen gestalten. Antwort der Landesregierung: Das Sozialministerium erarbeitet zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den freien Trägern ein Konzept zur Fortentwicklung von Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern und generationenübergreifenden Nach- barschaftszentren. Verjüngungskur:  Kommunen bieten günstigen Wohnraum/Grundstücke für junge Familien an.  Attraktive Arbeits-/Ausbildungsplätze für junge Menschen schaffen, um Zuzug Jüngerer zu erreichen. Antwort der Landesregierung: Die soziale Wohnraumförderung soll auch in der neuen Förderperiode ab 2015 fortgesetzt werden. Mit der finanziellen Förderung und Datenerfas- sung und vorausschauenden Wohnungsmarktanalysen (Wohnungsmarktprognose, Gut- achten „Wohnen im Alter“) und der Förderung von kommunalen Wohnungsmarktkonzep- ten, sowie mit Initiativen und Strategien wie „Wohnen mit Kindern in der Stadt“ gibt das Land Investitionsgrundlagen und Anreize für die Umsetzung bedarfs- und altersgerechter Wohnformen. Barrierefreiheit ist entsprechend der Landesbauordnung und bei der Förde- rung von Wohnungen für alte Menschen oder Menschen mit Behinderung Voraussetzung für Wohnraumförderung. Das Landeswohnraumförderungsprogramm widmet sich der Aufgabe bezahlbaren Wohn- raum zu schaffen und Sonderwohnformen wie z. B. bei Inklusion, Dementenwohngrup- pen und genossenschaftlichen Wohnprojekten zu ermöglichen. Wohnlotsen sollen vor Ort beraten, wie der Wohnraum bedarfs- und altersgerechter gestaltet oder baulich angepasst und genutzt werden kann und wie altersgerechte und nachbarschaftliche Quartiere entste- hen können. Umschulung älterer Menschen (wenn anderer Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann), dass das Fachwissen jüngerer Menschen nutzbar gemacht wird. Antwort der Landesregierung: Regionale Berufsbildungszentren können im Rahmen von Weiterbildungsmöglichkeiten zur Qualifizierung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gezielte Maßnahme anbieten. Es sollte geprüft werden, ob die Vorausset- Seite 19 zungen dafür in Abstimmung mit dem Landesverband der Volkshochschulen vereinfacht werden können. Insbesondere die Volkshochschulen bieten Älteren umfängliche ortsnahe und über den Beschäftigungsprozess hinausgehende Weiterbildungsangebote an. Dar- über hinaus gibt es mehrere Förderprogramme zur Qualifizierung, die auch älteren Arbeit- nehmern zur Verfügung stehen. Auch gibt es das Modellprojekt SeniorTrainerin (s. oben zum Thema „Jüngere sollen von Älteren lernen“). Vergreisung verhindern, Zuwanderung fördern, Integration aktiv gestalten: Junge Men- schen (auch aus dem Ausland) anwerben, um die Vergreisung zu verhindern. Wir müssen für unser Schleswig-Holstein aktiv werben mit bezahlbaren Mieten, guter Ausbildung, Ar- beitsplatzperspektive und mit Freizeitangeboten (Sport, Kultur). Wir müssen uns gerade um eine Integration bemühen (Bsp. Ghettobildung zu verhindern). Was können wir tun? Beispielsweise durch kostenlose, kostengünstige Sprachkurse Anreize schaffen, um die deutsche Sprache zu erlernen. Wir müssen Patenschaften zwischen Einheimischen und Zugewanderten fördern um eine Integration aktiv zu gestalten, hier kann gerade die ältere Generation einen wichtigen Beitrag leisten. Wir brauchen einen interkulturellen, generati- onsübergreifenden Austausch, um Ängste und Vorurteile abzubauen. Wer kann was tun? Diese Patenschaften sind nicht nur Aufgabe der Zivilgesellschaft. Die Politik muss diese aktiv und finanziell unterstützen. Beispielsweise könnte ein Patengeld eingeführt werden. Antwort der Landesregierung: Die Förderung der Zuwanderung wird im Rahmen der Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“ einen Schwerpunkt für die weitere Arbeit bilden. Im künftigen Arbeitskreis „Willkommenskultur, Gewinnung ausländischer Fachkräfte“ wird dieses Thema unter dem Aspekt der Fachkräftesicherung bearbeitet. Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Die älter werdende Gesellschaft gestalten (Aufgabenheft Seite 29) ÄLTEREN GERECHT WERDEN * Mobilität durch öfftl. Nahverkehr in die Oberzentren ab- sichern (Bürgerbus) * Da Frauen länger leben, wird der Anteil der älteren Frauen größer - geschlechtsspezifische Herangehensweisen entwickeln (Aufgaben, Infrastruktur...) Antwort der Landesregierung: Die Landesregierung versucht seit einiger Zeit zusammen mit den Verkehrsunternehmen das Angebot speziell für ältere Frauen im öffentlichen Ver- kehr zu verbessern. Maßnahmen sind u.a. die Erhöhung der Barrierefreiheit an Haltestel- len, Bahnhöfen und in den Fahrzeugen (Abbau von Einstiegshindernissen, helle Räume Seite 20 und gut erkennbare Anzeigen und gut verstehbare Ansagen) sowie die Einführung eines landesweiten Seniorentickets. In Zusammenarbeit mit der Akademie für ländliche Räume finden Workshops mit Projekt- partnern statt, um Alternativen zum regulären ÖPNV-Angebot zu ermöglichen, wie z.B. Bürgerbusse, Anruf-Sammel-Taxi etc. Gemeinden wachsen zusammen. Mobilität auf dem Land ermöglicht Optimierung der In- formationswege über ärztliche Versorgung, Öffnungszeiten von Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrswege. Gerade für die ältere Gesellschaft müssen leichtverständliche und leicht- zugängliche Informationsquellen gefunden werden. Denkbar wären gemeinsame und bar- rierefreie Internetseiten für Gemeinden. Hier könnten über Freizeit- und Kulturangebote sowie über Betreuungsangebote ("Leih-Oma") informiert werden - Prinzip des virtuellen Marktplatzes. Mit dieser neuen Plattform müssen auch alle Menschen umgehen können. Hierfür müssen gerade Bildungsangebote für die ältere Generation geschaffen werden. Auch hier können Jung und Alt zusammenfinden und gemeinsam die Plattform erkunden. Soziale Medien können hier aktiv gelebt werden. Antwort der Landesregierung: Es wird geprüft, ob die Staatskanzlei ein Pilotprojekt für eine generationenübergreifende Internetseite im ländlichen Raum ggf. in Zusammenarbeit mit den AktivRegionen durchgeführt werden kann. Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger: Neue Formen des Zusammenlebens/-wohnens finden (Aufgabenheft Seite 29) Mehrgenerationenhäuser weiterentwickeln und ausbauen (familienübergreifend, Wohnpro- jekte...) Antwort der Landesregierung: Die Förderung generationsübergreifender Wohnraum- formen und Nachbarschaften können im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung un- terstützt werden. JUGEND IM AUGE BEHALTEN * Jugend (und auch Ältere) braucht neben Generationen- dialog weiterhin auch eigene Räume * Jugend darf in der "Masse der Alten" nicht unterge- hen und braucht daher weiterhin Mitspracherechte und eigene Räume, die öffentlich ge- fördert sind Seite 21 Antwort der Landesregierung: Die Beteiligung junger Menschen insbesondere an den sie unmittelbar betreffenden Anliegen ist ein zentrales Prinzip der Kinder- und Jugendhilfe (§ 8 SGB VIII). Die Umsetzung findet an vielen „Orten“ der Kinder- und Jugendhilfe (Ju- gendarbeit, Jugendverbandsarbeit, stationäre Einrichtungen etc.) sowie in anderen päda- gogischen Handlungsfeldern (z.B. Kita, Schule) und in der Kommune vor Ort statt. Die Landesregierung unterstützt die Beteiligung junger Menschen durch verschiedene Maß- nahmen: Förderung von Projekten durch die „Gemeinschaftsaktion Schleswig-Holstein Land für Kinder“, Aus- und Fortbildungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus päda- gogischen Einrichtungen zu „Fachkräften für Partizipation“, Durchführung von landeswei- ten Veranstaltungen wie z.B. den „2. Landeskongress für Jugendliche aus stationären Ein- richtungen“ sowie die Initiierung und Begleitung von Modellprojekten. Wie kann eine 50+ in Rente geschickte Person noch weiter beschäftigt werden, um seine Erfahrung weiter zu geben. Beispiel: eine Fachkraft bildet aus. Sozialer Wohnungsbau soll auch an soziale Fälle vermietet werden. Wenn Bedürftigkeit wegfällt, Zuzahlung zur Miete. Wohnraumbörse. Baurecht ändern, Erdgeschosse in Häusern behindertengerecht bauen. Antwort der Landesregierung: Die Integration älterer Menschen in den ersten Ar- beitsmarkt wird mit unterschiedlichen Maßnahmen gefördert, u. a. durch Beratungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen. In Betracht kommt auch die Teilnahme an längerfristigen Mo- dellprojekten, die eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nach einer Stabilisierungs- und Nachqualifizierungsphase zum Ziel hat. AKTIVIERUNG ÄLTERER * "Oldie-Day" - Ältere hospitieren einen Tag in einem (ehren- amtl.) Arbeitsbereich wie beim Girls-Day; * Älteren Aufgaben antragen, um sie zu aktivie- ren (in Wohnbereich/"Heim" und Nachbarschaft) durch Pflegende, Vereine, Begegnungs- zentren, Kommunalpolitiker/innen (Gemeindebrief...) - Anerkennung & Lob durch Politik * Vereine und Institutionen bieten Ehrenämter und Freiwilligenaufgaben an als Aufgaben für Ältere (zuvor öfftl. geförderte Schulung/Fortbildung für Engagierte) * Ältere Arbeitneh- mer/innen von Unternehmensseite gezielt in altersgeeignete Aufgaben einbinden. Antwort der Landesregierung: Zur Aktivierung älterer Menschen werden in dem Mo- dellvorhaben „Bürgernetzwerke für Senioren“ landesweit Nachbarschaftshilfeprojekte ent- wickelt. Es kann allen interessierten Kommunen ein Workshopkonzept zur Verfügung ge- stellt werden, um eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik zu erarbeiten und einen Maß- nahmenplan zu erstellen. Seite 22 "Oma"/"Opa" stellt ein Zimmer einem Studenten für wenig Geld zur Verfügung. Die Miete kann aber auch durch Handreichungen im Haushalt ausgeglichen werden. Diese Form der Vermietung fördern, um Generationen zu verbinden. Die Idee der Mehrgenerationen- wohnhäuser fördern. Unterstützung durch Anreizförderung durch Steuererleichterung. Antwort der Landesregierung: Beim Projekt des Studentenwerks Schleswig-Holstein in Kooperation mit der Landeshauptstadt Kiel unter dem Namen „Wohnen für Hilfe – Hand gegen Koje an Land –“ stellen ältere Menschen Wohnraum gegen Hilfe zur Verfügung. Unter gleichem Namen gibt es ein vergleichbares Projekt der „Wohnlotsen e.V.“ in Flens- burg. KA53A KA53Aa