SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1580 18. Wahlperiode 18.02.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Förderung durch die Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein 1. Welche wesentlichen Kriterien und Grundsätze gelten für die Förderung durch die Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein allgemein? a. Im Bereich der Aus- und Weiterbildung? b. Im Bereich der Förderung der technischen Infrastruktur? c. Im Bereich des lokalen und regionalen sowie dualen Hörfunks – sowohl kommerziell als auch nicht-kommerziell? Antwort zu 1a bis 1c: Die Kriterien und die Grundsätze für die Förderung der Aus- und Weiterbildung , der technischen Infrastruktur sowie des nicht-kommerziellen Hörfunks ergeben sich aus den Förderrichtlinien der Medienstiftung Hamburg Schleswig -Holstein (Anlage 1) und aus § 55 des Staatsvertrages über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Anlage 2). Nach § 55 Absatz 4 Satz 3 ist eine Förderung von kommerziellen Rundfunkveranstaltern ausgeschlossen . 2. Welches Fördervolumen war respektive ist die Medienstiftung in der Lage, jährlich auszubringen? a. Im Zeitraum der Jahre 2010 bis einschließlich 2014 und für welche konkreten Projekte? Drucksache 18/1580 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 b. Wie viele Fördermittel sind in den kommenden Jahren bereits gebun- den? (Bitte nach Jahren und bereits beschiedenen respektive geplanten Projekten aufschlüsseln)? Antwort zu 2a und 2b: Das Fördervolumen und die genehmigten Projekte der Jahre 2010 bis 2012 sind in den anliegenden Auszügen aus den von der Medienstiftung veröffentlichten Jahresberichten dieser Jahre (Anlagen 3 bis 5) dargestellt. Der Jahresbericht 2013 der Medienstiftung steht zurzeit noch nicht zur Verfügung . Die Medienstiftung hat die Förderprojekte des Jahres 2013 deshalb in der ebenfalls anliegenden Übersicht (Anlage 6) zusammengefasst. 2014 hat noch keine Vergabe-Sitzung der Gesellschafter stattgefunden. Die erste Sitzung ist am 3. April vorgesehen. Die schon in Vorjahren festgelegten Fördermittel für 2014 hat die Medienstiftung in einer weiteren beigefügten Übersicht (Anlage 7) aufgelistet.