SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1581 18. Wahlperiode 24. Februar 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Open Data in Schleswig-Holstein (OKFN-Zensus) Vorbemerkung des Fragestellers: Die Open Knowledge Foundation macht ein weltweites Zensus-Projekt, um den Stand der Dinge in Sachen Open Data weltweit etwas mehr vergleichbar zu machen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung unterstützt die Entwicklung eines Datenportals für Deutschland (www.govdata.de), das einen einheitlichen, zentralen Zugang zu Verwaltungsdaten aus Bund, Ländern und Kommunen schafft. Das Projekt wird vom Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Innenministerium Baden-Württemberg unter dem Dach des IT-Planungsrates geleitet. Ziel ist es, insbesondere Verwaltungsmitarbeitern , Bürgern, Unternehmen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben werden, über einen zentralen Einstiegspunkt auf Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ebenenübergreifend zugreifen zu können und so einfacher nutzbar zu machen. Es ist geplant, den derzeitigen Prototypen bis Anfang 2015 in den Regelbetrieb zu überführen. Im Sinne von „Open Data" unterstützt die Landesregierung das Bestreben, die Verwendung offener Lizenzen zu fördern und das Angebot von maschinenlesbaren Rohdaten zu erhöhen. Das ist ein langer Weg und es braucht Zeit, um diesen Kulturwandel umzusetzen. Drucksache 18/1581 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 1. An welcher Stelle im Internet ist öffentlich einsehbar ein unter freier Lizenz veröffentlichter, kostenfreier, digitaler und maschinenlesbarer, aktueller und als vollständiges Datenpaket abrufbarer Fahrplan des SchleswigHolsteinischen ÖPNV verfügbar? Wenn nein, welche Anstrengung fehlt dazu und was unternimmt die Landesregierung dafür, dies zu beheben? Liegt nicht vor, s. Vorbemerkung. 2. An welcher Stelle im Internet ist öffentlich einsehbar ein unter freier Lizenz veröffentlichter, kostenfreier, digitaler und maschinenlesbarer, aktueller und als vollständiges Datenpaket abrufbarer Landeshaushalt von SchleswigHolstein verfügbar? Wenn nein, welche Anstrengung fehlt dazu und was unternimmt die Landesregierung dafür, dies zu beheben? Das Finanzministerium arbeitet zurzeit daran, die Daten für 2014 zur Verfügung zu stellen. Ein Zwischenstand wurde am 14.2.2014 in einem vom Finanzministerium organisierten fraktionsübergreifenden Open-Data-Workshop vorgestellt: Die Haushaltsdaten für 2014 liegen im offenen csv-Format vor, an der grafischen Umsetzung für die Internetdarstellung wird aktuell gearbeitet. Geplant ist, die Daten im offenen Format noch im 1. Halbjahr auf www.govdata.de öffentlich einsehbar zur Verfügung zu stellen. Eine Verlinkung von der Homepage des Finanzministeriums ist vorgesehen. 3. An welcher Stelle im Internet ist öffentlich einsehbar eine unter freier Lizenz veröffentlichte, kostenfreie, digitale und maschinenlesbare, aktuelle und als vollständiges Datenpaket abrufbare Auflistung tatsächlicher Einzelausgaben des Landes Schleswig-Holstein verfügbar? Wenn nein, welche Anstrengung fehlt dazu und was unternimmt die Landesregierung dafür, dies zu beheben? Eine Auflistung der tatsächlichen Einzelausgaben im Internet ist nicht vorgesehen . 4. An welcher Stelle im Internet sind öffentlich einsehbar unter freier Lizenz veröffentlichte , kostenfreie, digitale und maschinenlesbare, aktuelle und als vollständiges Datenpaket abrufbare Wahlergebnisse vergangener Wahlen in Schleswig-Holstein verfügbar? Wenn nein, welche Anstrengung fehlt dazu und was unternimmt die Landesregierung dafür, dies zu beheben? Dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein AöR (Statistikamt Nord) obliegt aufgrund bundes- und landesgesetzlicher Regelungen die statistische Auswertung von Wahlergebnissen zu Europa-, Bundestags-, Landtagsund Kommunalwahlen und deren Veröffentlichung. Diese Veröffentlichungen erfolgen im Internetangebot des Statistikamtes Nord www.statistik-nord.de > Wahlen > Wahlen in Schleswig-Holstein. Darüber hinausgehende Datenpakete s. Vorbemerkung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1581 5. An welcher Stelle im Internet ist öffentlich einsehbar ein unter freier Lizenz veröffentlichtes, kostenfreies, digitales und maschinenlesbares, aktuelles und als vollständiges Datenpaket abrufbares Handelsregister von Firmen mit Sitz in Schleswig-Holstein verfügbar? Wenn nein, welche Anstrengung fehlt dazu und was unternimmt die Landesregierung dafür, dies zu beheben? Liegt nicht vor, s. Vorbemerkung. 6. An welcher Stelle im Internet ist öffentlich einsehbar eine unter freier Lizenz veröffentlichte, kostenfreie, digitale und maschinenlesbare, aktuelle und als vollständiges Datenpaket abrufbare Topographische Karte des Landes Schleswig-Holstein verfügbar? Wenn nein, welche Anstrengung fehlt dazu und was unternimmt die Landesregierung dafür, dies zu beheben? Topographische Karten und weitere Geobasisdaten des Landes SchleswigHolstein sind über das Geoportal Schleswig-Holstein (www.geoportal.gdish .de) veröffentlicht und im Internet erreichbar. In diesem Portal können über das schleswig-holsteinische Metainformationssystem (SH-MIS, www.shmis .schleswig-holstein.de) digitale Geodaten und Geodatendienste recherchiert werden. Es sind Angaben zum Inhalt, Qualität und auch Nutzungsbedingungen aufgeführt. Im DigitalenAtlasNord (http://portal.digitaleratlasnord.de) können Geobasisdaten kostenfrei eingesehen werden und mit verfügbaren Geofachdaten überlagert werden. Im Rahmen der Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein sind ausgewählte Kartendienste außerdem frei zugreifbar und maschinenlesbar für weitergehende Anwendungen veröffentlicht. Die kostenfreie Nutzung dieser Daten schließt eine kommerzielle Nutzung aus. Die Geobasisdaten sind gesetzlich nach schleswig-holsteinischen Vermessungs - und Katastergesetz sowie Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies betrifft die Nutzung der Geobasisdaten z.B. durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung , Weitergabe, Veröffentlichung und Präsentation. Vertriebswege für kommerzielle Nutzungen sind entsprechend eingerichtet. Die digitalen Geobasisdaten werden außerdem, sofern eine Betroffenheit durch die EU-Richtlinie INSPIRE vorliegt, im Rahmen des Geodateninfrastrukturgesetzes von Schleswig-Holstein interoperabel bereitgestellt. Ein öffentlicher Zugang zu digitalen Geobasisdaten ist somit für Schleswig-Holstein gegeben . Eine freie Lizenznutzung für digitale Geobasisdaten ist unter den gegebenen gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Von Seiten der Landesregierung sind aktuell keine Aktivitäten geplant, digitale topographische Daten unter freier Lizenz zur Verfügung zu stellen. 7. Welche sozial- und wirtschaftsstatistischen Daten Schleswig-Holsteins sind von welcher Stelle an welchem Ort im Internet öffentlich einsehbar, unter freier Lizenz veröffentlicht, kostenfrei, digital und maschinenlesbar, aktuell und als vollständiges Datenpaket abrufbar? Bei welchen Datensätzen fehlen noch einzelne der abgefragten Qualitätsmerkmale und was unternimmt die Landesregierung dafür, dies zu beheben? Drucksache 18/1581 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Im Internetauftritt des MSGFG – http://www.schleswigholstein .de/MSGFG/DE/MSGFG_node.html werden vielfältige Daten zu familien -, sozial-, gesundheitspolitischen Sachverhalten veröffentlicht. Diese Daten sind weder statistisch aufbereitet noch maschinenlesbar. Darüber hinausgehende Datenpakete s. Vorbemerkung. 8. An welcher Stelle im Internet ist öffentlich einsehbar an welchem Ort ein gemeinfreies und insbesondere nicht wegen datenbankleistungsschutzrechtlichen Ansprüchen unfrei lizenziertes, kostenfreies, digitales und maschinenlesbares , aktuelles und als vollständiges Datenpaket abrufbares Landesrecht Schleswig-Holsteins verfügbar? Wenn nein, welche Anstrengung fehlt dazu und was unternimmt die Landesregierung dafür, dies zu beheben? Das Landesrecht Schleswig-Holstein ist für jedermann kostenfrei im Landesportal Schleswig-Holstein unter www.schleswigholstein .de/Justiz/Landesrecht erreichbar. Die Nutzerinnen und Nutzer finden dort darüber hinaus eine Sammlung der veröffentlichten Verwaltungsvorschriften sowie eine Datenbank mit wichtigen Urteilen schleswig-holsteinischer Gerichte . Alle Vorschriften sind im aktuellen Stand in konsolidierter Fassung aufrufbar , d. h. Änderungen werden in bestehende Vorschriften eingearbeitet. In dem Bestand kann im Volltext und mit wichtigen Angaben (z.B. Titel einer Vorschrift, Aktenzeichen eines Urteils) gesucht werden. Daneben bestehen zu einzelnen Inhalten weitere Zugangsmöglichkeiten. Die Dokumente können seit 2012 auch als pdf auf den privaten Rechner geladen werden und sind druckbar . Diese Serviceverbesserung hat eine gute Resonanz / Akzeptanz beim Bürger gefunden. Darüber hinausgehende Datenpakete s. Vorbemerkung. 9. An welcher Stelle im Internet ist öffentlich einsehbar eine unter freier Lizenz veröffentlichte, kostenfreie, digitale und maschinenlesbare, aktuelle und als vollständiges Datenpaket abrufbare Zuordnung von Positionsangaben auf Postleitzahlenbereiche Schleswig-Holsteins verfügbar? Wenn nein, welche Anstrengung fehlt dazu und was unternimmt die Landesregierung dafür, dies zu beheben? Liegt nicht vor, s. Vorbemerkung. 10. An welcher Stelle im Internet ist öffentlich einsehbar eine unter freier Lizenz veröffentlichte, kostenfreie, digitale und maschinenlesbare, aktuelle und als vollständiges Datenpaket abrufbare Auflistung von Umweltemissionen in Schleswig-Holstein verfügbar? Wenn nein, welche Anstrengung fehlt dazu und was unternimmt die Landesregierung dafür, dies zu beheben? In Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen erfolgt die Veröffentlichung von Umweltinformationen und damit einhergehend auch von Daten zu Umweltemissionen auf der Basis des Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1581 Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH). In den §§ 8 (Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen), 11 (Unterrichtung der Öffentlichkeit) und 12 (Kosten) sind Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation und zu den zu verbreitenden Umweltinformationen sowie zu den Kosten geregelt. Um diesen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen , ist seitens des MELUR, als informationspflichtiger Stelle gemäß IZGSH , im Landesportal Schleswig-Holstein das Themenportal „Landwirtschaft und Umwelt“ aufgebaut worden. Unter www.landwirtschaft.schleswigholstein .de oder www.umwelt.schleswig-holstein.de sind Daten aus allen Aufgabenbereichen des MELUR einsehbar. Spezielle Informationen zu Emissionen wie z.B. Feinstaub, Lärm oder Abwasser können unter www.luft.schleswig-holstein.de, www.laerm.schleswig-holstein.de und www.wasser.schleswig-holstein.de abgerufen werden. Geografische Informationen zu diesen Themen können über den in das Portal integrierten Kartendienst „Landwirtschafts- und Umweltatlas“ eingesehen werden, der unter www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php auch direkt erreichbar ist. Diese veröffentlichten Informationen stehen kostenfrei, digital und überwiegend maschinenlesbar zur Verfügung. Die Aktualität und Vollständigkeit der Veröffentlichung orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen.