SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1582 18. Wahlperiode 24. Februar 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Einschlusszeiten in Justizvollzugsanstalten 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass in der JVA Neumünster alleine im vierten Quartal 2013 an mindestens 16 Tagen der andauernde Einschluss der Gefangenen aufgrund von Personalmangel angeordnet worden ist? Antwort: Es ist bekannt, dass die Anstalten bei einem erhöhten Krankenstand geplante Maßnahmen einschränken mussten. Dies war insbesondere dann der Fall, wenn zusätzlich geplante Urlaube abgewickelt werden mussten und gleichzeitig besondere Aufgaben wie zum Beispiel personalintensive Krankenhausbewachungen oder Arztvorführungen durchzuführen waren. 2. Wie sind die Einschlusszeiten in Schleswig-Holsteinischen Justizvollzugsanstalten ausgestaltet? Es wird um eine detaillierte Darstellung nach den Einrichtungen gebeten. Antwort: Bei den Einschlusszeiten ist zwischen dem Einschluss zur Nachtzeit und dem Einschluss im Tagesdienst zu unterscheiden. Die Einschlusszeiten zur Nachtzeit sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Drucksache 18/1582 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Justizvollzugseinrichtung Montag bis Freitag Wochenende und Feier- tage JVA Flensburg (Untersuchungs- und Strafhaft) 19.30 – 07.00 Uhr (MoDo ) 18.00 – 07.00 Uhr (Fr) 18.00 – 07.00 Uhr (SaSo ) JA Schleswig 20.30 – 06.30 Uhr (MoDo ) 20.30 – 07.00 Uhr (Fr) 19.30 – 07.00 Uhr (Sa) 19.30 – 06.30 Uhr (So) JVA Kiel 19.00 – 06.45 Uhr (MoFr ) 17.00 – 6.45 Uhr (Sa-So) JVA Neumünster 19.00 – 06.30 Uhr (MoDo ) 18.00 – 7.00 Uhr (Fr) 19.00 – 07.00 Uhr (Sa) 19.00 – 06.30 (So) JVA Lübeck C-Haus (Sozialtherapie ) 20.00 – 06.15 Uhr (MoDo ) 20.00 – 07.00 Uhr (Fr) 19.00 – 07.00 Uhr (Sa) 19.00 – 06.15 Uhr (So) D-Haus, E-Haus, G-Haus 19.00 Uhr – 06.15 (MoSo ) H-Haus (Frauen) 19.00 – 06.15 Uhr (MoDo ) 19.00 – 07.30 Uhr (Fr) 19.00 – 07.30 Uhr (Sa) 19.00 – 06.15 Uhr (So) H-Haus III (Frauen) 22.30 – 06.15 Uhr (MoDo ) 22.30 – 07.30 Uhr (Fr) 22.30 – 07.30 Uhr (Sa) 22.30 – 06.15 Uhr (So) JVA Itzehoe (Untersuchungshaft) 17.00 – 07.00 Uhr (MoSo ) Ein Aufschluss erfolgt tagsüber in der Regel nach folgendem System: Am Ende des Nachteinschlusses bzw. mit Beginn der Tagesschicht werden die Gefangenen geweckt und es wird die sog. Lebendkontrolle durchgeführt. Teilweise bleiben die Haftraumtüren geöffnet, um notwendige Arbeiten (Reinigungsarbeiten etc.) durchzuführen. Zum Arbeitsbeginn werden die Gefangenen aus den Hafthäusern zu den Arbeitsbetrieben gebracht. In der Mittagszeit kehren die Gefangenen zum Mittagessen in der Regel in ihre Häuser zurück. Das Essen nehmen die Gefangenen in ihren Hafträumen ein. Nachmittags arbeiten die Gefangenen wieder in den Betrieben . Das Arbeitsende liegt überwiegend bei 15.45 Uhr. Die Gefangenen haben danach auch Gelegenheit zum Duschen. Zwischen 16 und 17 Uhr haben die Gefangenen eine Stunde die Möglichkeit, sich im Freien aufzuhalten. Gegen 17 Uhr erfolgt die Abendkostausgabe. Danach haben die Gefangenen die Möglichkeit, sich in Gemeinschaft auf den Abteilungen aufzuhalten. Hierzu gibt es unterschiedliche Regelungen, Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1582 3 die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen sind. Gefangene, die keiner Arbeit nachgehen oder sich nicht in Ausbildung befinden, haben während der Arbeitszeit der anderen Gefangenen in der Regel keinen Aufschluss . Am Wochenende werden die Gefangenen zu den oben angegebenen Zeiten geweckt . Am Wochenende finden dann verschiedene Aktivitäten statt wie Wäschetausch oder Reinigungsarbeiten. Die Freistunde ist am Vormittag. Außerdem gibt es für die Gefangenen die Möglichkeit, Besuch zu empfangen. Hierfür sind unterschiedliche Aufschlusszeiten vorgesehen. Neben dem „Aufschluss“ gibt es in den Anstalten den sog. „Umschluss“. Das bedeutet , dass sich Gefangene auf ihren Wunsch hin zusammen auf einem Haftraum aufhalten dürfen. Hierzu sind teilweise eigene Zeiten eingerichtet worden. Besonderheiten bestehen im Bereich der Untersuchungshaft. Ein Teil der Untersuchungsgefangenen geht nach dem morgendlichen Aufschluss in die Arbeitsbetriebe. Nicht arbeitende Gefangene bleiben in ihrem Haftraum. Für die Freizeit besteht in der Untersuchungshaft folgende Regelung: Da die Gefangenen gerade zu Beginn der Untersuchungshaft der Anstalt nicht näher bekannt sind und noch nicht richtig eingeschätzt werden können, sind die Aufschlusszeiten eingeschränkt. Zum Ausgleich werden verschiedene Gruppenaktivitäten, beispielsweise im Freizeit- und Sportbereich angeboten, die ausreichend überwacht werden können. In der Untersuchungshaft wird auch vermehrt von dem Umschluss Gebrauch gemacht. Bei der nachfolgenden Tabelle ist zu berücksichtigen, dass alle Gefangenen in allen Anstalten die Möglichkeit haben, an der täglichen Freistunde teilzunehmen. Beim Einschluss von Gefangenen tagsüber laufen grundsätzlich andere Maßnahmen in der Anstalt weiter. So können die Gefangenen weiter in den Betrieben arbeiten oder an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, externe Beratungsangebote wahrnehmen sowie am Sozialen Training, an Gottesdiensten und am Einkauf teilnehmen. Darüber hinaus können sie auch Besuch erhalten. Einschlüsse tagsüber für arbeitende Gefangene: Justizvollzugseinrichtung Montag bis Freitag Wochenende und Feier- tage JVA Flensburg ./. ./. JA Schleswig ./. ./. JVA Kiel ./. 06.45 -14.00 Uhr JVA Neumünster A-Haus Von 4 Abteilungen im täglichen Wechsel jeweils 2 Abteilungen von 16.30 Von 4 Abteilungen entweder samstags oder sonntags haben 2 Abtei- Drucksache 18/1582 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 – 19.00 Uhr (Freistunde von 17.00 – 18.00 Uhr für alle Gefangenen ) lungen Einschluss von 08.45 – 11.45; alle Abteilungen haben Einschluss von 11.45 – 19.00 Uhr (Freistunde von 07.45 – 08.45 Uhr für alle Gefangenen ) B-Haus (B1) (Untersuchungshaft) 16.00 - 17.00 Uhr (Di, Fr) 16.00 - 19.00 (Mo, Mi, Do) (Freistunde von 16.00 – 17.00 Uhr) 07.00 - 19.00 Uhr (Freistunde von 08.45 – 09.45 Uhr) B-Haus (B2) (Untersuchungshaft) 16.00 - 19.00 Uhr (Mo, Di, Do) 16.00 - 18.00 (Mi, Fr) (Freistunde von 08.00 – 09.00 Uhr) 07.00 - 19.00 Uhr (Freistunde von 08.45 – 09.45 Uhr) B-Haus (B3) (Untersuchungshaft) 17.00 - 18.00 Uhr (Mo Do, Fr) 17.00 - 19.00 Uhr (Di, Mi) (Freistunde von 16.00 – 17.00 Uhr) 07.00 - 19.00 Uhr (Freistunde von 08.45 – 09.45 Uhr) B-Haus (B4) 18.00 -19.00 Uhr (Mo-Do) (Freistunde von 17.00 – 18.00 Uhr) 10.30 – 19.00 Uhr (Freistunde von 07.45 – 08.45 Uhr) C-Haus (C5) 18.00 -19.00 Uhr (Mo-Do) (Freistunde von 17.00 – 18.00 Uhr) 09.30 – 19.00 Uhr (Sa) 07.00 - 19.00 Uhr (So) (Freistunde von 10.00 – 11.00 Uhr) C Haus (C6) 18.00 – 19.00 Uhr (Mo, Mi) (Freistunde von 17.00 – 18.00 Uhr) 07.00 – 19.00 Uhr (Sa) 09.30 - 19.00 Uhr (So) (Freistunde von 10.00 – 11.00Uhr) C Haus (C7) 18.00 -19.00 Uhr (Di, Do) (Freistunde von 17.00 – 18.00 Uhr) 09.30 - 19.00 Uhr (Sa) 07.00 – 19.00 Uhr (So) (Freistunde von 10.00 – 11.00 Uhr) C Haus (C 8) 18.00 -19.00 Uhr (Mo, Do) (Freistunde von 17.00 – 18.00 Uhr) 07.00 – 19.00 Uhr (Sa) 08.30 – 19.00 Uhr (So) (Freistunde von 10.00 – 11.00 Uhr) D Haus Jugendliche (D 1) 18.15 - 19.00 Uhr (MoDo ), kein Einschluss bei Gefangenen im Wohngruppenvollzug (Freistunde von 16.15 – 17.15 Uhr Tagsüber Einschluss; aber verschiedene Maßnahmen von 09.00 - 15.00 Uhr (Freistunde von 07.45 – 08.45 Uhr) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1582 5 D Haus Jugendliche (D 2) 18.15 - 19.00 Uhr (MoDo ), kein Einschluss bei Gefangenen im Wohngruppenvollzug (Freistunde von 16.15 – 17.15 Uhr Tagsüber Einschluss; aber verschiedene Maßnahmen von 09.00 - 15.00 Uhr (Freistunde von 07.45 – 08.45 Uhr) D Haus Jugendliche (D 3) 18.15 - 19.00 Uhr (MoDo ), kein Einschluss bei Gefangenen im Wohngruppenvollzug (Freistunde von 16.15 – 17.15 Uhr Tagsüber Einschluss; aber verschiedene Maßnahmen von 09.00 - 15.00 Uhr (Freistunde von 07.45 – 08.45 Uhr) JVA Lübeck C-Haus ./. ./. D-Haus (Untersuchungs- und Strafhaft ) 6.15 - 19.00 Uhr (Mo-Fr) 6.15 - 19.00 Uhr E Haus ./. ./. G-Haus, G I und G II Im täglichen Wechsel (Mo – Fr) 15.45 – 19.00 Uhr Im täglichen Wechsel 06.15 - 15.00 Uhr G-Haus G III und G IV ./. 06.15 - 09.00 Uhr H-Haus (Frauenvollzug) ./. ./. H-Haus, H III (Frauenvollzug ) ./. ./. Einschlüsse für nicht arbeitende Gefangene: Die nicht arbeitenden Gefangenen haben - nach dem Arbeitsende der arbeitenden Gefangenen - grundsätzlich die gleichen Ein- und Aufschlusszeiten wie die arbeitenden Gefangenen. In den Justizvollzugsanstalten Flensburg und Itzehoe wird anstelle eines Aufschlusses ein Umschluss gewährt. Die Gefangenen in diesen Anstalten können an verschiedenen Freizeitmaßnahmen teilnehmen. Im Jugendvollzug in der JVA Neumünster bestehen besondere Regelungen für nicht arbeitende Gefangene (s.u.). Darüber hinaus bestehen folgende besondere Regelungen: Im Haus B (überwiegend Untersuchungshaft) der JVA Neumünster ist Aufschluss auf der Abteilung B 2 von 14.30 - 15.30 Uhr, auf der Abteilung B 4 von 15.00 - 16.00 Uhr. Im Haus D (Jugendvollzug) ist auf der Abteilung D 1 Aufschluss von 14.00 - 15.00 Uhr, auf der Abteilung D 2 von 17.15 – 18.15 Uhr und auf der Abteilung D 3 von Drucksache 18/1582 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 10.00 – 11.00 Uhr. Im Haus E der JVA Lübeck ist Aufschluss montags bis donnerstags von 10.00 - 12.15 Uhr und freitags von 10.00 - 15.45 Uhr. Im Haus H der JVA Lübeck ist Aufschluss von 06.15 - 08.00 Uhr. Im Haus G wird auf den Abteilungen G III und G IV teilweise ein Aufschluss ab 13.30 Uhr durchgeführt. Die dargestellten Einschlusszeiten in den Anstalten sind unterschiedlich und berücksichtigen die anstaltsspezifischen Gegebenheiten und Aufgabenstellungen. Der relativ frühe Einschluss auf der Abteilung B 2 des B-Hauses der JVA Neumünster erklärt sich dadurch, dass dort die Aufnahmeabteilung für die Untersuchungshaft ist und die Gefangenen noch nicht richtig eingeschätzt werden können. Die Gefangenen werden nach relativ kurzer Zeit auf andere Abteilungen verlegt. Die unterschiedlichen Einschlusszeiten vor 19 Uhr in den Hafthäusern der JVA Neumünster ergeben sich aus der Erfahrung, dass ein kompletter Aufschluss in den Hafthäusern mit je 120 Gefangen auch Sicherheitsrisiken beinhaltet. Die Kontaktaufnahme zwischen den Gefangenen könnte dann nicht vollständig kontrolliert werden, Auseinandersetzungen zwischen den Gefangenen wären nur schwer zu verhindern. In einem solchen Fall stünden wenige Vollzugsbedienstete einer großen Gruppe von 120 Gefangenen gegenüber. Hinzu kommt, dass auf den Abteilungen – im Gegensatz zum Freistundenhof - die Übersichtlichkeit eingeschränkt ist. Gefangene könnten sich leichter der Beobachtung der Aufsichtsbeamten entziehen. Zwar sind Vorkommnisse in der Vergangenheit relativ selten gewesen, sie müssen aber bei der Einsatzplanung für die Beamtinnen und Beamten mit berücksichtigt werden. 3. Für welche Zeiträume sind in den einzelnen Justizvollzugsanstalten Einschlüsse aufgrund von Personalmangel angeordnet worden? a) Wie viele inhaftierte Personen waren hiervon jeweils betroffen? b) Befanden sich unter den betroffenen Personen auch Untersuchungsgefan- gene? c) Wie wurde seitens der Einrichtungsleitung und der Landesregierung ver- sucht, den Personalmangel aufzufangen, um keinen Einschluss anordnen zu müssen? Antwort: Aus der nachfolgenden Tabelle sind die für das letzte Quartal 2013 erforderlichen Einschlüsse ersichtlich. Die Dauer der Einschlüsse konnte rückwirkend nicht festgestellt werden. Teilweise waren Einschlüsse über die Dauer einer Schicht erforderlich, teilweise nur stundenweise. Zu a) und b): Justizvollzugseinrich - Zeiträume f. Unterverschlussnahme Gründe Betroffene Personen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1582 7 tung JVA Flensburg Fehlanzeige JA Schleswig Fehlanzeige JVA Kiel 12.10.2013, 08.30 bis 14.45 Uhr gesamtes Haus Kurzfristige unvorhersehbare Krankenhausbewachung 205 Gefangene (Strafhaft) 4 Gefangene (U-Haft) JVA Neumünster 02.10.2013,(B-Haus), Kurzfristige unvorhersehbare Krankenhausbewachungen , Unterbesetzung aufgrund von Krankheitsausfällen 75 Gefangene (UHaft ) 07.10.2013 (D-Haus), 55 Jugendliche Gefangene (Straf- und U-Haft) 08.10.2013, (C1-C4), (D-Haus), 125 Gefangene (Strafhaft) 55 Jugendliche Gefangene (Straf- und U-Haft) 09.10.2013 (D-Haus) 55 Jugendliche Gefangene (Straf- und U-Haft) 10.10.2013 (D-Haus) 55 Jugendliche Gefangene (Straf- und U-Haft) 11.10.2013 (C-Haus), (D-Haus), 123 Gefangene (Strafhaft) 56 Jugendliche Gefangene (Straf- und U-Haft) 12.10.2013 (D-Haus) 56 Jugendliche Gefangene (Straf- und U-Haft) 13.10.2013 (D-Haus) 56 Jugendliche Gefangene (Straf- und U-Haft) 15.10.2013 (C-Haus) 124 Gefangene (Strafhaft) 16.10.2013 (C-Haus, D-Haus) 124 Gefangene (Strafhaft) 56 Jugendliche Ge- Drucksache 18/1582 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 fangene (Straf- und U-Haft) 18.10.2013 (C-Haus) 122 Gefangene (Strafhaft) 24.10.2013 (B-Haus, D-Haus) 81 Gefangene (U-Haft) 54 Jugendliche Gefangene (Straf- und U-Haft) 05.11.2013 (C-Haus) 123 Gefangene (Strafhaft) 14.11.2013 (C-Haus) 119 Gefangene (Strafhaft) 15.11.2013 (C-Haus) 118 Gefangene (Strafhaft) 25.11.2013 (D-Haus) 51 Jugendliche Gefangene (Straf- und U-Haft) 27.11.2013 (C-Haus) 113 Gefangene (Strafhaft) 04.12.2013 (C7-C8) 55 Gefangene (Strafhaft) 30.12.2013 (C5-C8) 106 Gefangene (Strafhaft) JVA Itzehoe Fehlanzeige JVA Lübeck kurzfristige unvorhersehbare Krankenhausbewachungen , Unterbesetzung aufgrund von Krankheitsausfällen E-Haus (Strafhaft) 27.10.2013 16.11.2013 30.11.2013 01.12.2013 08.12.2013 14.12.2013 15.12.2013 21.12.2013 Durchschnittlich 58 Strafgefangene G-Haus (Strafhaft) 06.10.2013 19.10.2013 26.10.2013 27.10.2013 16.11.2013 30.11.2013 Durchschnittlich 164 Strafgefangene Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1582 9 08.12.2013 14.12.2013 15.12.2013 22.12.2013 H-Haus (Frauen) 11.10.2013 17.10.2013 19.10.2013 20. 10.2013 21.10.2013 16.10.2013 27.10.2013 14.12.2013 21.12.2013 Durchschnittlich 30 U- oder Strafgefangene zu c) Probleme treten in der Regel dann auf, wenn Personal krankheitsbedingt ausfällt oder wenn unvorhersehbar beispielsweise eine Krankenhausbewachung mit hohem Personalaufwand zu leisten ist. Um bei solchen Situationen Einschlüsse zu vermeiden , prüfen die Anstalten vorrangig, ob Personal aus anderen Dienstplangruppen eingesetzt werden kann. Es wird auch versucht, zusätzliches Personal aus ihrer Freizeit in die Anstalt zu holen. Angesichts der Kurzfristigkeit ist dies nur eingeschränkt möglich. Kann das fehlende Personal in einem Bereich nicht ausgeglichen werden, muss ein Einschluss erfolgen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Anordnung des Einschlusses aufgrund von Personalmangel, insbesondere vor dem Gesichtspunkt der Rechte der Gefangenen und des Erreichens des Vollzugsziels? Antwort: Es muss versucht werden, derartige Einschlussmaßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden. In der Antwort zu der Frage 3 c) ist dargestellt worden, welche Mechanismen die Anstalten bisher zur Vermeidung der Einschlüsse entwickelt haben. Im Wesentlichen sind drei Gründe ursächlich, die getrennt von einander betrachtet werden müssen. Die Krankenhausbewachungen sind unvorhersehbar und nicht vermeidbar . Eine Möglichkeit, den Personaleinsatz zu reduzieren, könnte sein, wenn mehr stationäre Unterbringungsmöglichkeiten in Krankenhäusern vorhanden wären, bei denen wegen eingerichteter Sicherheitsvorkehrungen ein geringerer Personaleinsatz erforderlich wäre. Entsprechende Krankenzimmer sollen eingerichtet werden. Wegen eines erheblichen zeitlichen Vorlaufes können diese aber nicht zeitnah genutzt werden. Eine Verbesserung des Personaleinsatzes hat bereits die Vereinbarung über die Unterbringung von schleswig-holsteinischen Gefangenen im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt Hamburg gebracht. Die theoretisch bestehende Möglichkeit, genehmigte Urlaube bei Personalengpässen Drucksache 18/1582 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 zu widerrufen, sollte nur in Ausnahmefällen praktiziert werden. Ein bestimmter Krankenstand kann nicht vermieden werden. Teilweise ist der Krankenstand in Anstalten aber erhöht. Für den erhöhten Krankenstand müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass das bestehende betriebliche Gesundheitsmanagement optimiert und intensiviert wird. Es ist hilfreich, dass in diesem Jahr für die Anstalten besondere Haushaltsmittel zur Verfügung stehen , um die gesundheitliche Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Anstalten systematisch durch eine besondere Erhebung zu erfassen. Diese umfassende Erhebung wird die Grundlage für gezielte zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der gesamten Arbeitssituation aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Anstalten sein. Es besteht die Erwartung, dass zumindest auf mittlere Sicht der Krankenstand gesenkt werden kann. 5. Wie beabsichtigt sie in Zukunft die Erforderlichkeit derartiger Anordnungen zu verhindern? Antwort: Auf die Antwort zu der Frage 4 wird verwiesen. 6. Wie viele Beschwerden liegen der Landesregierung wegen zu langer Einschlusszeiten , fehlender Vollzugspläne, Einschränkungen des Freizeitangebotes usw. vor? Es wird gebeten auch die Petitionsverfahren anzugeben, in denen die Landesregierung oder ihr nachgeordnete Stellen eine Stellungnahme abgegeben haben oder hierzu aufgefordert wurden. Es wird ferner um eine Darstellung der maßgeblichen Problemkreise, der betroffenen Einrichtungen und der Lösungsstrategie gebeten. Antwort: Beschwerden von Gefangenen werden in der Regel direkt bei den Justizvollzugsanstalten eingelegt und – im Gegensatz zu Petitionen - nicht im Ministerium erfasst; dort werden sie nur bekannt, wenn es zu gerichtlichen Entscheidungen kommt. Solche Entscheidungen hinsichtlich durch Personalmangel bedingter Maßnahmen (ausfälle) sind im Jahr 2013 im MJKE nicht eingegangen. Im Jahr 2013 hat der Landesregierung eine Eingabe allgemeiner Art seitens eines Strafgefangenen der JVA Neumünster vorgelegen, die Personalprobleme im Justizvollzug thematisierte. Insbesondere monierte der Gefangene aufgrund von Personalmangel ausfallende Ausführungen bzw. begleitete Ausgänge und häufigeren Einschluss . Unmittelbarer Handlungsbedarf war nicht zu erkennen. Es gab keine Beschwerden zu fehlenden Vollzugsplänen oder zur Einschränkung des Freizeitangebotes . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1582 11 In den Jahren 2010 – 2013 gab es drei Petitionen, in denen Personalprobleme thematisiert worden sind. Darüber hinaus gab es zwei Petitionen aus Juli und Oktober 2012 von einem Gefangenen der JVA Neumünster, der Personalprobleme in der Anstalt am Rande ansprach. In den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu den letztgenannten Petitionen wurde vom Petitionsausschuss die Stellungnahme des Anstaltsleiters dargestellt und kommentarlos übernommen. Die anderen drei Petitionen – von Juni 2010, März und Oktober 2012 – stammen von zwei männlichen und einer weiblichen Strafgefangenen der JVA Lübeck. In den Petitionen der männlichen Strafgefangenen wurden verringerte Aufschlusszeiten, Ausfall begleiteter Ausgänge oder Ausführungen sowie Entfallen von Umschluss und Freizeitangeboten angegeben. In der Petition der weiblichen Strafgefangenen wurde die Einschränkungen des Aufschlusses im Frauenvollzug insbesondere am Wochenende moniert. In seiner Stellungnahme zu den erstgenannten Petitionen machte der Anstaltsleiter deutlich, dass Personalmangel zu entsprechenden Beeinträchtigungen vorgesehener Maßnahmen geführt hat. Er benannte folgende ursächliche Problemkreise für die Einschränkung von Maßnahmen: eine knapp bemessene Personalausstattung , kurzfristige Krankmeldungen bei einem damals insgesamt hohem Krankenstand und festgelegte Urlaubszeiten. Der Petitionsausschuss stellte mit Beschluss vom März 2011 die Beratung der Petition zurück bis zu einer für Januar 2012 angesetzten Anhörung. Seitens des MJKE wurden ihm zur Vorbereitung weitergehende Informationen zu folgenden Punkten vorgelegt: Art der Berechnung der notwendigen Personalstärke in den Justizvollzugsanstalten , Personalausstattung der Stationen, Krankenstand in den drei großen Anstalten des Landes, Überstundenbelastung, Arbeitszeitverordnung, Verschiebung von Ausführungen. In seinem Beschluss vom November 2012 hielt der Petitionsausschuss fest, dass die Anhörung seine Bedenken nicht ausräumen konnte hinsichtlich der Gewährleistung des Vollzugsziels der Resozialisierung und hinsichtlich der Belastung der diensttuenden Mitarbeiter durch den hohen Krankenstand. Er beschloss, sich auf dem Wege der Selbstbefassung mit der Personalsituation in der JVA Lübeck und den daraus resultierenden Folgen auseinanderzusetzen. In seinem Beschluss vom Mai 2013 hielt der Petitionsausschuss fest: „Der Petitionsausschuss ist durch verschiedene Petitionen auf die problematische Personalsituation in der Justizvollzugsanstalt aufmerksam geworden und wird sich daher auch weiter in einem bereits initiierten Selbstbefassungsverfahren mit der Problematik befassen “.