SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1583 18. Wahlperiode 14-02-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Geräuschemissionen auf der A23 zwischen den Anschlussstellen Horst und Hohenfelde 1. Sind der Landesregierung auf dem o.g. Streckenabschnitt Probleme hin- sichtlich erhöhter Geräuschemissionen bekannt? Wenn ja, bitte näher ausführen. Antwort: Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) wurde Ende 2013 auf eine subjektiv wahrgenommene Erhöhung von Ge- räuschemissionen auf dem o.g. Streckenabschnitt hingewiesen. Dem Peten- ten wurde sowohl vom LBV-SH als auch vom Ministerium für Wirtschaft, Ar- beit, Verkehr und Technologie (MWAVT) geantwortet. Die Situation nach der durchgeführten Deckenerneuerung auf der A23 im Be- reich der Gemeinde Hohenfelde stellt sich wie folgt dar: Nach Auflösung von Baustellen und der damit verbundenen Freigabe der Ge- schwindigkeiten kommt es häufiger zu Beschwerden von Anwohnern. Neben Drucksache 18/1583 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 der Zunahme des Lärms durch die höheren Geschwindigkeiten ist es insbe- sondere der Wegfall der gleichmäßigen Geschwindigkeit während der Bauzeit, der zum Empfinden beiträgt, dass vor Abschluss der Baumaßnahme der Ver- kehr leiser war. Bei einer baustellenbedingten Beschränkung der Geschwin- digkeit unterscheiden sich die Lärmpegel der Fahrzeuge voneinander in einem deutlich geringeren Maß als im ‚Normalzustand‘, da der beschränkte Bereich von allen Fahrzeugen mit einer relativ einheitlichen Geschwindigkeit durchfah- ren wird. Aufgrund der Verkehrslärmschutzverordnung wird ein Beurteilungspegel am Immissionsort ausschließlich nach einer in einer Richtlinie beschriebenen Vor- gehensweise und mit den dort genannten Parametern berechnet. Es handelt sich dabei um ein an Messungen angelehntes Rechenverfahren zur Ermittlung der Lärmimmissionen, das untrennbar mit den in der Verkehrslärmschutzver- ordnung festgelegten Immissionsgrenzwerten verknüpft ist. Die Berechnung mit ihren Parametern(Verkehrsbelastung, Lkw-Anteil, Fahrgeschwindigkeit, Längsneigung) stellt eine Grundlage zur Gleichbehandlung aller Verkehrs- lärmsituationen dar. Im Bereich der Gemeinde Hohenfelde bestand während der Bauphase eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 80 km/h. Allein rechnerisch ergibt sich dadurch ein signifikanter Unterschied zwischen den Tagespegeln bei der Be- schränkung auf 80 km/h und der freigegebenen Geschwindigkeit. Zu den Parametern des Rechenverfahrens gehört auch der Korrekturwert für unterschiedliche Straßenoberflächen. In diesem Fall ist deshalb konkret eine Erhöhung des Lärms durch die Erneuerung der Decke ausgeschlossen, da die neue Betondecke mit einer Waschbetonoberflächenstruktur hergestellt wurde und diese Oberflächenstruktur eine Abminderung um 2 dB(A) gegenüber dem Referenzbelag aufweist. Der alte Belag der A23 wies hingegen eine um 2 dB(A) höhere Lärmbelastung gegenüber dem Referenzbelag auf, so dass sich eine Lärmreduzierung von 4 dB (A) einstellt. Die Reduzierung des Lärms infolge einer derartigen Ausführung der Oberfläche wurde durch eine Vielzahl von Versuchen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelt und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fest- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1583 3 gelegt. 2. Inwieweit sind bereits entsprechende Messungen durchgeführt worden bzw. sind solche geplant? Wenn letzteres zutrifft, bitte ausführen, wann diese durchgeführt werden sollen. Mit Hilfe des Rechenverfahrens ermittelte Lärmpegel lassen sich durch einzel- ne Messungen vor Ort nicht überprüfen, da solche Messungen nur Moment- aufnahmen unter sich ständig ändernden Randbedingungen sein können. Es sind deshalb keine Messungen vorgenommen worden. 3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung zu ergreifen, um eine Ge- räuschreduzierung für die Anwohner herbeizuführen? Es sind auf Grund der Ausführungen in der Antwort zur Frage 1 keine Maß- nahmen vorzusehen.