SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1584 18. Wahlperiode 2014-02-24 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Aufsuchungserlaubnis "Sterup" im Kreis Schleswig-Flensburg 1. Wer hat für das Unternehmen Central Anglia AS die Aufsuchungserlaubnis für das Feld „Sterup“ gestellt? Der Antrag wurde von der Firma Central Anglia AS gestellt. Dabei handelt es sich um eine Aktiengesellschaft nach norwegischem Recht. 2. Wo hat das Unternehmen seinen Firmensitz? Das Unternehmen hat seinen Sitz in Oslo, Norwegen. 3. Ist der Landesregierung bekannt ob das Antrag stellende Unternehmen auf die- sem Sektor bereits tätig war oder ist? Nach Auskunft des Unternehmens wurden in Deutschland bislang keine Bergbauberechtigungen erworben. 4. Welche erforderlichen Einrichtungen gemäß §8, Abs1, Ziff3 BBerG beabsichtigt das Unternehmen zu errichten und zu betreiben? § 8 Abs. 1 Nr. 3 BBergG bezieht sich auf Bewilligungen und ist daher hier nicht anwendbar . Das Unternehmen beabsichtigt laut seines Arbeitsprogramms gemäß § 7 Drucksache 18/1584 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Abs. 1 Nr. 3 zunächst seismische Untersuchungen und später eine Bohrung durchzuführen . 5. Bezog sich der Antrag zur Aufsuchungserlaubnis (§11, Ziff1) ausschließlich auf Fracking? Wenn nein, worauf noch? Die Aufsuchungserlaubnis bezieht sich auf die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Der Einsatz von Fracking ist nicht Gegenstand des Antrages. Nach Auskunft des Unternehmens ist nicht beabsichtigt, bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen Fracking in Schleswig-Holstein einzusetzen. 6. Welchen zeitlichen Rahmen nennt das Arbeitsprogramm (§11, Ziff3)? Das Arbeitsprogramm ist zunächst auf drei Jahre ausgelegt. Im dritten Jahr soll eine Bohrung vorbereitet werden. Anschließend soll eine Verlängerung der Erlaubnis beantragt werden, um eine Probebohrung durchzuführen. 7. Welcher zuständigen Behörde sind auf verlangen die Ergebnisse der Aufsuchung bekannt zu geben (§11, Ziff4)? Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover ist hierfür zuständig.