SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1585 18. Wahlperiode 24.Februar 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Situation der Frauenhäuser in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: In den derzeit gültigen Richtlinien zur Förderung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen ist in Ziff. 5.1.1 u.a. festgelegt, dass jedes Frauenhaus eine individuelle Unterkunftspauschale erhält, die in der Anlage 1 der Richtlinien festgeschrieben ist. Die Landesregierung nimmt derzeit eine Evaluierung der Richtlinien vor und beabsichtigt , noch im Jahr 2014 die derzeitige Regelung der Förderung der Miet- und Mietnebenkosten zu überarbeiten. 1. Wie haben sich die Kosten für Miete und Mietnebenkosten für die Schleswig- Holsteinischen Frauenhäuser seit 1998 real entwickelt? Es wird gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach allen Standorten zu beantworten . Antwort: Der Landesregierung liegen Daten aus den Jahren 2003 und 2012 vor. Diese sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Drucksache 18/1585 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Miete/Zinsen,   Tilgung NK gesamt  Miete/Zinsen,  Tilgung NK gesamt FH Neumünster* 5755,08 10903,98 16659,06 18.841,21  12.508,13  31.349,34 FH Kiel** 24173,88 10143,10 34316,98 26.667,64  7.558,18  34.225,82 FH Elmshorn 38544,00 12214,11 50758,11 38.544,00  16.327,67  54.871,67 FH Rendsburg 14127,48 8835,12 22962,60 17.727,48  13.272,52  31.000,00 FH Flensburg 27241,80 12845,75 40087,55 30.727,44  18.907,41  49.634,85 FH Preetz** 13538,68 4888,76 18427,44 18.411,87  8.724,70  27.136,57 FH Itzehoe 20577,96 9600,24 30178,20 29.904,23  7.938,74  37.842,97 FH Pinneberg 11469,24 8004,00 19473,24 11.089,40  9.570,00  20.659,40 FH Lübeck autonom 93490,53 24741,87 118232,40 96.055,10  34.246,62  130.301,72 FH Norderstedt 21614,19 3300,00 24914,19 19.692,00  14.049,00  33.741,00 FH Lübeck AWO*** 36321,36 23081,42 59402,78 49.900,00  24.688,00  74.588,00 FH Wedel 7086,48 7572,00 14658,48 8.015,90  7.735,62  15.751,52 FH Heide 19758,72 9726,67 29485,39 21.442,47  10.106,29  31.548,76 FH Lensahn/Eutin (OH) 16749,84 7960,79 24710,63 18.797,84  8.907,16  27.705,00 FH Schwarzenbek 9203,28 4157,64 13360,92 15.084,73  4.594,15  19.678,88 FH Ahrensburg 26527,80 9140,04 35667,84 20.409,80  9.670,96  30.080,76 *** Umbau im Zeitraum 2003 bis 2012 2003 2012 * grundsätzliche Sanierung im Zeitraum 2003 bis 2012 ** Neubau im Zeitraum 2003 bis 2012 Die aufgenommenen Zahlen zum Jahr 2012 sind den Verwendungsnachweisen entnommen. Die Zahlen für die Frauenhäuser in Wedel und Lübeck AWO beziehen sich nicht auf 2012, sondern auf den Antrag 2013, da die Einrichtungen 2012 nicht gefördert wurden und damit keine Verwendungsnachweise vorliegen. Für die Frauenhäuser Preetz, Lensahn, Heide und Ahrensburg lagen nur Angaben zu den Gesamtkosten für Miete und Nebenkosten vor. Die Kosten für Miete und Nebenkosten wurden bei diesen Frauenhäusern entsprechend der Anteile der Mietkosten und Mietnebenkosten der anderen Frauenhäuser rechnerisch ermittelt. 2. Wurden und werden Unterkunftspauschalen an die realen Mieten und Mietnebenkosten angepasst? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Bis zum Jahr 2007 wurden die Unterkunftspauschalen jährlich in geringem 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1585 3 Umfang aufgestockt, da nach dem Finanzausgleichsgesetz die Möglichkeit der Dynamisierung bestand. Im Jahr 2006 erfolgte eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, mit der die Möglichkeit der Dynamisierung der Fördermittel für den Bereich der Frauenhäuser gestrichen wurde. 3. Wie stellt sich der Sanierungs- bzw. Neubau- oder Erweiterungsbedarf der Frauenhäuser aktuell konkret dar? Gibt es Erkenntnisse darüber, wie der Bedarf der Häuser in Bezug auf die energetische Sanierung/Barrierefreiheit ist? Es wird gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach allen Standorten zu beantworten . Antwort: Da sich die Frauenhäuser in Schleswig-Holstein nicht im Besitz des Landes befinden, verfügt die Landesregierung über keinen selbst erhobenen Datenbestand . Um gesicherte Erkenntnisse über den baulichen Zustand und den eventuellen Sanierungs- bzw. Neubau- oder Erweiterungsbedarf der Frauenhäuser zu erlangen, wurde die Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauenhäuser im Dezember 2013 gebeten, eine Aufstellung des Sanierungsbedarfes zu erstellen. Darunter fällt auch die energetische Sanierung. Diese Zusammenstellung liegt der Landesregierung noch nicht vor. Für das Frauenhaus in Norderstedt ist für das Jahr 2014 ein Neubau geplant. Der Zustand des derzeitigen Gebäudes ist so mangelhaft, dass sich der Träger gegen einen Sanierung entschieden hat, da diese unwirtschaftlich gewesen wäre und die Substanz des Gebäudes zeitgemäße Frauenhausarbeit kaum zulässt. Barrierefrei (im Sinne von rollstuhlgerecht) sind zurzeit die Frauenhäuser (bzw. Teile der Frauenhäuser) in Kiel, Preetz, Ostholstein, Lübeck (autonom) Das neue Frauenhaus in Norderstedt wird diesen Standard erfüllen. 4. Gibt es eine Planung der Landesregierung entsprechend des festgestellten Investitionsbedarfs in Bezug auf Sanierungs- bzw. Neubaupläne? Wenn ja, wie sieht diese konkret aus? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Eigentümerstruktur der Frauenhäuser in Schleswig-Holstein (zum Teil kommunale, zum Teil privatrechtliche Trägerschaft) lässt eine Sanierungsbzw . Neubauplanung der Landesregierung nicht zu. Für das Frauenhaus in Norderstedt gibt es seitens des Trägers einen konkreten Neubauplan. Grundlage für die Erstellung eventueller Sanierungs- oder Neubaupläne ist die in Antwort 3 erläuterte Aufstellung des Sanierungsbedarfes und die aus entsprechenden örtlichen Besichtigungen gewonnenen Erkenntnisse.