SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1586 18. Wahlperiode 2014-02-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Wohnungsproblematik auf Sylt 1. a) Wie viele der 104 auf Sylt beschäftigten Lehrkräfte wohnen auf dem Fest- land? Antwort: 29 Lehrkräfte sind auf Sylt beschäftigt und wohnen auf dem Festland. b) Wie viele Unterrichtsstunden sind infolge der Nichterreichbarkeit des Arbeitsplatzes / -ortes resultierend aus der Wohnungsnot und schwierigen Verkehrsanbindung auf Sylt ausgefallen? Antwort: Hierzu werden keine Daten erhoben. c) Wie groß ist der prozentuale Anteil ausgefallener Unterrichtsstunden, der aufgrund von Nichterreichbarkeit des Arbeitsplatzes entstanden ist? Antwort: Hierzu werden keine Daten erhoben. Drucksache 18/1586 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. a) Wie viele der 49 auf Sylt beschäftigen Polizeibedienstete wohnen auf dem Festland? Antwort: Von den 49 Angehörigen der Polizei auf der Insel Sylt wohnen 27 Personen auf dem Festland. b) Wurden während des letzten Orkans ("Xaver",Do, 05.12. - Sa, 07.12.2013) Einsatzkräfte benötigt, die ihre Dienststelle auf Sylt nicht erreichen konnten , da sie auf dem Festland wohnen und die Verkehrsverbindung gesperrt war? Antwort: Nein. Aufgrund der vorhersehbaren Prognose und Lageentwicklung des Orkans konnte rechtzeitig dafür Sorge getragen werden, dass der überwiegende Teil der Polizisten am Dienstort verblieben ist. Diese wurden in den vorhandenen dienstlichen Unterkünften untergebracht. c) Wie stellt sich die Situation nachts dar, wenn mehr Polizisten benötigt werden , diese die Insel jedoch mittels der gängigen Verkehrsmittel nicht erreichen können? Antwort: In der Zeit vom 01.02. bis zum 30.09. d.J. werden dem PR Sylt im Rahmen des „Bäderdienstes“ bis zu 17 Einsatzkräfte zugewiesen, die in der dienstlich bereit gestellten Unterkunft beim PR Sylt untergebracht sind und im Einzelfall alarmiert werden können. Außerhalb dieser Zeit oder soweit nicht planbare polizeiliche Einsatzlagen dies erfordert, erfolgt die Alarmierung von weiteren Einsatzkräften, die auf der Insel Sylt wohnen und sich zu diesem Zeitpunkt dort auch aufhalten. Darüber hinaus müssten Polizeikräfte vom Festland angefordert werden, soweit eigene oder fremde Schiffe bzw. Hubschrauber (rechtzeitig) zur Verfügung stehen. d) Gibt es Pläne für den Katastrophenfall, wenn der Hindenburgdamm für mehrere Tage nicht zur Verfügung steht? Antwort: Für den Bahnverkehr auf dem Hindenburgdamm selbst gibt es einen im Spätsommer 2013 erprobten Notfallplan. Auf Sylt wird an der Entwicklung eines Gefahrenabwehrplanes für die Insel gearbeitet. 3. Erhalten Landesbedienstete eine Inselzulage als Ausgleich für die hohen Wohnkosten auf Sylt? Antwort: Nein. Derzeit wird jedoch geprüft, inwieweit ein finanzieller Ausgleich für die zunehmende Kostenbelastung, die im Vergleich zum Festland vorliegt, für die Landesbediensteten auf der Insel – und den übrigen nordfriesischen Inseln, einschließlich Helgoland - erfolgen kann. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1586 4. In welchem Rahmen und in welcher Höhe fördert das Land den Wohnungsbau auf Sylt? Antwort: Das Land unterstützt den sozialen Wohnungsbau auf Sylt durch die Bereitstellung eines Kommunalen Förderbudgets aus dem Programm Wohnraumförderung von zunächst 20 Mio. € bis 2014. Durch die Neuausrichtung der Förderbestimmungen , u. a. mit höheren Darlehen, wird den Inselspezifika (z. B. erhöhte Baukosten) Rechnung getragen. Seit 2005 wurden insgesamt 228 Wohneinheiten mit zinsgünstigen Darlehen von annähernd 15,5 Mio. € gefördert . Darüber hinaus ist für 2014/2015 eine Förderung von bisher 112 weiteren Wohneinheiten vorgesehen. Die Miet- und Belegungsbindung der geförderten Wohnungen beträgt jeweils 35 Jahre. 5. Gibt es Pläne der Landesregierung um die Leistungsfähigkeit der Schulen und der Polizei auf Sylt zu sichern? Antwort: Die Leistungsfähigkeit der Schulen und der Polizei ist derzeit gesichert. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3 und 4. 6. Welche leer stehenden landeseigenen Liegenschaften sollen den Gemeinden überlassen werden? Antwort: Derzeit wird geprüft, ob und unter welchen Konditionen die leer stehenden landeseigenen Liegenschaften in Wennigstedt/Braderup, Braderuper Str. 2 sowie drei Landesgrundstücke in Tinnum, Kampende den Gemeinden auf Sylt überlassen werden können.