SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1594 18. Wahlperiode 2014-02-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Konnexitätsansprüche der Kommunen 1. Konnte die Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden über den Ausgleich von finanziellen Mehrbelastungen bei den Kommunen gemäß § 19, Abs. 8 Haushaltsgesetz 2014 zwischenzeitlich abgeschlossen werden? Antwort: Nein. Wenn ja: 1.1. Wie wird die Zahlung des Ausgleichsbetrages von 7,5 Millionen Euro sowie der zusätzlichen 2 Millionen Euro für die Änderung der Sozialstaffel im Haushalt 2014 gedeckt? (bitte tabellarische Darstellung mit Aufschlüsselung der Verteilung auf die Einzelpläne und Darstellung der dafür eingerichteten Titel) Wenn nein: 1.2. Warum nicht? Antwort: Der mögliche Vereinbarungsinhalt wird derzeit durch das Innenministerium unter enger fachlicher Einbindung der betroffenen Ressorts (Staatskanzlei – Zentrale Organisationsentwicklung und Dienstrecht, Ministerium für Bildung und Wissenschaft, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie und Ministerium für Soziales, Gesundheit , Familie und Gleichstellung) erarbeitet. Nach erfolgter Abstimmung Drucksache 18/1594 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode wird der Vereinbarungsentwurf mit den Kommunalen Landesverbänden erörtert. 1.3. Macht die geforderte Haushaltsdeckung das Ausbringen von haushaltswirtschaftlichen Sperren bzw. die Veranschlagung von globalen Minderausgaben erforderlich? Antwort: Nach Abschluss der Vereinbarung und im Lichte der Haushaltsentwicklung entscheidet die Landesregierung über die konkrete Ausgestaltung der Gegenfinanzierung der ggf. entstehenden finanziellen Mehrbelastungen . 1.4. Wann ist mit dem Abschluss der Vereinbarung zu rechnen? Antwort: Es wird angestrebt, dem Finanzausschuss des SchleswigHolsteinischen Landtages Anfang des 2. Quartals eine Vereinbarung nach Maßgabe des § 19 Abs. 8 des Haushaltsgesetzes 2014 vorzulegen . Die Vereinbarung kann erst nach dessen Einwilligung abgeschlossen werden. 2. Werden der Ausgleichsbetrag von 7,5 Millionen Euro, die 2 Millionen Euro für die Änderung der Sozialstaffel und der einmalige Betrag von 4,5 Millionen Euro für die Umwandlung von Regional- in Gemeinschaftsschulen im Haushaltsentwurf 2015 als Ausgaben veranschlagt? Antwort: Die Landesregierung trifft bereits zu den Eckwerten zum Haushalt 2015 Vorsorge für die mit dem Abschluss der Vereinbarung ggf. entstehenden Verpflichtungen . Über die Form der Veranschlagung entscheidet das Kabinett im Zuge der Entscheidung des Haushaltsentwurfs 2015 im Juni.