SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1596 18. Wahlperiode 24. Februar 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Verhandlungen mit der Nordkirche 1. Wann genau wurde zum ersten Mal in der Verhandlungsrunde zwischen Landesregierung und Nordkirche das Thema der laut Drs. 18/1516 avisierten „Sondervereinbarung mit der Nordkirche“ hinsichtlich „deren finanziellem Engagement im Kulturbereich bis 2018“ behandelt? Antwort: In einem Gespräch zwischen Staatssekretär Dr. Eberhardt Schmidt-Elsässer und Landesbischof Ulrich am 13. Mai 2013. 2. Welche Seite war Initiator für den Plan dieser in Frage 1 genannten Sondervereinbarung ? Antwort: Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa. 3. Was konkret sind die in der Plenarrede der Kulturministerin vom 12. Dezember 2013 genannten „Projekte“, bei denen sich die Nordkirche mit einem „signifikanten Betrag“ beteiligen will? Antwort: Aus den Mitteln, die die Nordkirche lt. Sondervereinbarung leisten wird, soll die Arbeit der Gedenkstätten - und hier insbesondere der Aufbau der Neulandhalle als Gedenk- und Lernort - unterstützt und die Kultur und das kulturel- Drucksache 18/1596 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 le Erbe gefördert werden. 4. Welche dieser in Frage 3 genannten Projekte wurden a. neu initiiert, b. bislang aus dem Landeshaushalt finanziert, c. unterlagen bislang noch keiner Förderung durch Landesmittel? Antwort: a. Der Aufbau der Neulandhalle als Gedenk- und Lernort b. Die Kultur und das kulturelle Erbe c. Siehe a) 5. Wer entscheidet darüber, welche Projekte im Rahmen der in Frage 1 genannten Sondervereinbarung gefördert werden? Antwort: MJKE und Nordkirche beabsichtigen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die über die Projekte berät, ggf. Prioritäten vorschlägt und einmal jährlich einen Bericht für die Kirchenleitung und die Ministerien verfasst. In der Arbeitsgruppe sind das MJKE und die Nordkirche zu gleichen Anteilen vertreten. 6. Wie hoch ist der von der Kulturministerin genannte „signifikante Betrag“ insgesamt und wie verteilt sich dieser Betrag auf die Jahre bis 2018? Antwort: Es handelt sich um einen Betrag von insgesamt 2,5 Millionen Euro, der sich wie folgt auf die Jahre verteilt: 2014: 0,00 € 2015: 100,0 T€ 2016: 750,0 T€ 2017: 750,0 T€ 2018: 900,0 T€ 7. Falls die Höhe des „signifikanten Betrages“ der Landesregierung nicht bekannt ist, woher weiß die Landesregierung, dass es sich um einen „signifikanten Betrag “ handelt? Antwort: Entfällt 8. Was genau meint die Kulturministerin, wenn sie in ihrer Plenarrede vom 12. Dezember 2013 davon spricht, „dass die Kulturleistungen die Staatsleistungen rechtfertigen“? Antwort: Die Kirche leistet vielfältige Beiträge zur Kultur. Anschaulich wird das an zahlreichen baulichen Kulturdenkmalen wie die alten Kirchen, die unsere Städte und Dörfer prägen. Beispielsweise wird die Hansestadt Lübeck geprägt durch Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1596 3 die Kirchtürme ihrer Hauptkirchen. Darüber hinaus gibt es ein vielfältiges Angebot an Konzerten, Aufführungen kultureller Bildung, Gedenkstättenarbeit, die im Rahmen der Kirche vonstattengeht.