SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1598 18. Wahlperiode 2014-02-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Deckungsquoten 2009 bis 2011 1. Wie waren in den Jahren 2009 bis 2011 jeweils die Deckungsquoten bei der Finanzierung a. der Kreise, b. der kreisfreien Städte, c. der kreisangehörigen Gemeinden, d. des Landes? 2. Sind der Landesregierung die Deckungsquoten der einzelnen unter 1a-c fallenden Körperschaften bekannt, wenn ja, wie hoch waren diese im unter 1. genannten Zeitraum? (Bitte tabellarische Auflistung nach Jahren) 3. Mit welcher Deckungsquote rechnet die Landesregierung für die unter 1 a bis 1 d genannten Körperschaftsgruppen jeweils in den Jahren 2015 bis 2017? Antwort zu Frage 1 bis 3: Soweit die Fragestellungen die kommunalen Haushalte betreffen, gilt: Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs belegt die auskömmliche Dotierung des kommunalen Finanzausgleichs und weist insoweit Deckungsquoten aus (vgl. allgemeine Begründung Ziffer I.3 in Verbindung mit Anlage 3). Für Gruppen von Kommunen oder deren Mitglieder liegen der Landesregierung derartige statistische Auswertungen nicht vor. Das ist auch nicht erforderlich, denn in einem aufgabenorientierten kommunalen Finanzausgleich – dem Zwei-Ebenen-Modell – wäre das ein ungeeigneter Ansatz. Die angemessene Binnenverteilung der auskömmlichen Finanzausgleichsmasse ist ein zentraler Drucksache 18/1598 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Aspekt der Reform. Dass in der Binnenverteilung nach der Reform auch die einzelnen Aufgabenebenen (Gemeindeaufgaben, Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte, übergemeindliche Aufgaben) angemessen dotiert werden, wird durch die aufgabenbezogene Mittelverteilung auf der Grundlage des ZweiEbenen -Modells entsprechend dem Gutachten des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (NIW) sichergestellt (vgl. insoweit den Gesetzentwurf sowie das Gutachten und die ergänzende gutachterliche Stellungnahme des NIW, www.kfa.schleswig-holstein.de). Dass und warum die Mittelverteilung bisher gerade nicht angemessen war, kann den ermittelten Ergebnissen des NIW gleichsam entnommen werden. Für den Landeshaushalt (Frage 1 d und 3) errechnen sich die nachfolgend dargestellten Deckungsquoten. Dabei wird die Deckungsquote für den Landeshaushalt als Verhältnis der bereinigten Einnahmen zu den bereinigten Ausgaben berechnet. Für die Jahre 2015 bis 2017 wird der Berechnung die aktuelle Finanzplanung zu Grunde gelegt. Antwort zu Frage 1d Antwort zu Frage 3 2009 2010 2011 2015 2016 2017 Deckungsquoten in % Land 88,7 85,7 92,5 98,2 99,8 100,9