SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1601 18. Wahlperiode 2014-02-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Einstellungen von Menschen mit Behinderung Vorbemerkung der Landesregierung: Die Antwort enthält keine Angaben zu den Hochschulen, dem UKSH und den außer- universitären Forschungseinrichtungen. Die staatlichen Hochschulen des Landes sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Hochschulgesetzes rechtsfähige Körperschaften öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit und insoweit nicht Teil der Landesverwal- tung. Für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen gilt im Ergebnis dasselbe; sie sind in der Regel rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts. Das UKSH als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck ist ebenfalls nicht Teil der Landesverwaltung. Da die Daten zum Teil nicht in auswertbarer Form vorliegen (z.B. sind in dem Perso- nalverwaltungssystem PERMIS-V nur bestimmte Auswertungen im Bereich Schwer- behinderte möglich, die keine Einstellungsdaten enthalten), kann es zu Ungenauig- keiten bei den Angaben zur Einstellung (Frage 2) kommen. Drucksache 18/1601 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie viele Menschen mit Behinderung sind aktuell in der Landesverwaltung tätig? 2. Wie viele Menschen mit Behinderung wurden in den Jahren 2003 bis 2013 jeweils und insgesamt eingestellt? 3. Wie sind die unter 1 und 2 genannten Menschen mit Behinderung in der Landes- verwaltung verteilt? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Siehe Anlage. Ressort aktuelle Anzahl der Menschen mit Be- hinderung (Stichtag: 1.2.2014) Anzahl der eingestellten Menschen mit Behinderung 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2003 - 2013 StK 16 1 1 MJKE 356 5 9 6 9 7 1 6 9 7 9 7 75 MBW 1058 29 27 36 35 30 40 62 44 61 62 54 480 IM 395 20 3 4 5 7 10 9 3 4 3 8 76 MELUR 207 6 6 1 2 4 1 5 25 FM 449 5 2 5 1 4 1 4 4 2 8 8 44 MWAVT 125 1 1 1 1 1 5 2 3 5 3 23 MSGFG 91 1 6 2 1 6 1 2 19