SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1602 18. Wahlperiode 2014-03-03 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen und Karsten Jasper (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Situation der Grundschule Wesseln Vorbemerkung der Fragesteller: Der aktuellen Tagespresse ist zu entnehmen, dass die Dithmarscher Schulrätin trotz vorhandener Kapazitäten die Aufnahmekapazität an der Grundschule Wesseln auf 27 Schülerinnen und Schüler begrenzen will, obwohl bereits Anmeldungen von 35 Kindern vorliegen. 1. Welche Gründe sprechen gegen die Einrichtung einer weiteren ersten Klasse an der Grundschule Wesseln? Antwort: Folgende Gründe sprechen gegen die Einrichtung einer weiteren ersten Klasse an der Grundschule Wesseln: a) In der seit mehreren Jahren einzügig geführten Grundschule Wesseln werden im Schuljahr 2013/14 insgesamt 94 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Drucksache 18/1602 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Bei einer Erhöhung der Kapazität auf 35 Schülerinnen und Schüler wäre deren Unterrichtsversorgung nicht in dem Umfang möglich, wie er durch die Kontingent- stundentafel und das Gebot der Verlässlichkeit von Grundschulen vorgegeben wird. Denn der Zuweisung von Planstellen liegt in den Grundschulen kalkulato- risch eine Lerngruppengröße von 22 Kindern zugrunde. Bei der Aufnahme von 35 Kindern wäre die Bildung von zwei Lerngruppen notwendig, sodass entweder in beiden oder in einer von ihnen die für die Planstellenzuweisung maßgebliche Zahl von 22 nicht erreicht würde. Die Entscheidung zur Kapazitätsbegrenzung hat auch berücksichtigt, dass es bei einigen Schulen - namentlich im ländlichen Raum - nicht immer gelingt, die Lern- gruppen bzw. Klassen in der Größe zu organisieren, die für die Planstellenzuwei- sung maßgeblich ist. Dies muss grundsätzlich dann hingenommen werden, wenn es sich dabei um die im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 SchulG zuständige Schule handelt. Hinsichtlich dieser Schulen besteht für die im Einzugsbereich lebenden Kinder ein Anspruch auf Aufnahme, der auch dann erfüllt werden muss, wenn dadurch vorhandene Kapazitäten überschritten oder Lerngruppen mit weniger als 22 Kindern gebildet werden müssen. Eine solche Konstellation besteht bei der Grundschule Wesseln jedoch nicht; sie stellt nur für 22 Kinder die zuständige Schule dar. Für die 13 weiteren Kinder, für die eine Aufnahme beantragt worden ist, gilt dies nicht, weil zehn von ihnen in Heide wohnen, eines in Tiebensee und zwei in Norderwöhrden. b) Über den Aspekt einer ausreichenden Unterrichtsversorgung der Schülerinnen und Schüler in der Grundschule Wesseln hinaus ist auch die Situation der Grund- schulen im näheren Umfeld berücksichtigt worden. Die Gemeinde Wesseln grenzt unmittelbar an die Stadt Heide an, die Trägerin von zwei Grundschulen und eines mit einer Regionalschule verbundenen Grundschulteils ist. Diese Schulen bzw. der Schulteil werden zweizügig geführt; sie verfügen über die entsprechende Aufnah- mekapazität. Die Schulgebäude liegen in einer gut erreichbaren Nähe auch für die Kinder, für die eine Aufnahme in Wesseln beantragt worden ist und für die eine Kapazitätsanhebung dort erst erfolgen müsste. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1602 3 Im Zeichen des demographischen Wandels darf eine Entscheidung über Kapazi- tätsgrenzen nicht nur die einzelne Schule und deren aktuell relativ hohe, womög- lich aber einmalig bleibende Zahl von Anmeldungen in den Blick nehmen, sondern es sind ebenso die Belange anderer Schulträger und die Perspektiven einer ge- bietsübergreifenden Schulentwicklung mit in die Betrachtung einzubeziehen. Lei- tend muss dabei das Ziel sein, die Zukunftsfähigkeit und die Qualität der schuli- schen Versorgung in der gesamten Region nachhaltig zu sichern. Das erfordert unter anderem einen effizienten Ressourceneinsatz, bei dem schon bestehende Kapazitäten ausgelastet und neue dann nicht geschaffen werden, wenn die prog- nostizierten Schülerzahlen einen steigenden Bedarf nicht mehr erwarten lassen (siehe dazu auch Antwort zu Frage 2). 2. Wie sieht die zu erwartende Schülerentwicklung an der Grundschule Wesseln aus? Antwort: Nach den Daten, die der Kreis Dithmarschen seiner Schulentwicklungsplanung im Jahr 2012 zugrunde gelegt hat, werden die Schülerzahlen an der Grundschule Wesseln stetig abnehmen. Sie werden in den kommenden Jahren von 73 (2015) auf 63 (2025) sinken. 3. Wären durch die Einrichtung einer zweiten ersten Klasse umliegenden Grund- schulen in ihrer Existenz gefährdet (wenn ja, welche)? Antwort: Eine Existenzgefährdung in der Weise, dass die umliegenden Schulen unter die in der Mindestgrößenverordnung für Grundschulen gesetzte Grenze (80 Schülerinnen und Schüler) absinken, wäre bei der Einrichtung einer zweiten Klasse nicht zu erwar- ten. Es würde dort aber die Bildung von Lerngruppen in der Größe, wie sie bei der Planstellenzuweisung zugrunde gelegt wird (siehe Antwort zu Frage 1), erschwert werden. Das hätte zur Folge, dass nicht nur in der Grundschule Wesseln, sondern auch in den umliegenden Schulen zu kleine Lerngruppen entstünden. Angesichts knapper Planstellenressourcen muss eine solche Situation vermieden werden, wenn entsprechende Steuerungsmöglichkeiten bestehen. Drucksache 18/1602 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 4. Wie sind die Schülerzahlen an den umliegenden Grundschulen (bitte auch die Schülerzahl der Grundschulstandorte mit einer Außenstelle angeben)? Antwort: Der nachfolgenden Übersicht sind sowohl die aktuellen Schülerzahlen als auch die Zahlen der für das Schuljahr 2014/15 angemeldeten Kinder zu entnehmen. Schuljahr Schüler/innen Klaus-Groth-Schule Heide - GS-Teil (Standort Loher Weg) avisierte Erstklässler 2013/14 2014/15 191 37 Grundschule St.-Georg Heide avisierte Erstklässler 2013/14 2014/15 206 51 Grundschule Lüttenheid, Heide avisierte Erstklässler 2013/14 2014/15 200 37 Grundschule Weddingstedt avisierte Erstklässler 2013/14 2014/15 83 19