SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1605 18. Wahlperiode 2014-02-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich Vorbemerkung des Fragestellers: In der Presseinformation der Staatskanzlei vom 16. November 2012 ist zu lesen: „‚Wir sind als Land bis an die finanzielle Schmerzgrenze bereit, den Kommunen zu helfen’, so Albig. Die Landesregierung stehe zum Ver- sprechen, den 120-Millionen-Euro-Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich bis 2017 schrittweise zurückzunehmen.“ 1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem 13. Juni 2012 ergriffen, um den in genannter Pressemitteilung erwähnten „120-Millionen-Eingriff“ rückgängig zu machen? (Bitte die Maßnahmen mit dem jährlichen Betrag einzeln benennen.) 2. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um die Differenz zwischen dem genannten „120-Millionen-Eingriff in den kommunalen Fi- nanzausgleich“ und den bisher getätigten Maßnahmen bis zum Jahre 2017 auszu- gleichen? Drucksache 18/1605 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wann konkret gedenkt die Landesregierung die Maßnahmen aus Frage 2 umzu- setzen? Antwort zu Fragen 1, 2 und 3: Das Land stellt den Kommunen aufgrund bereits getroffener Entscheidungen Mittel in folgender Höhe zur Verfügung, die den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich zu einem großen Teil kompensieren: - gemäß der Verabredung zwischen Land und Kommunen vom 10.12.2012 jährlich 80 Mio. Euro aufwachsend bis 2017 für Betriebskosten beim Ausbau der Betreu- ungsangebote für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (außerhalb der Finanzausgleichsmasse) sowie - jährlich aktuell rund 15 Mio. Euro als kommunaler Anteil an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2014 (als Bestandteil der Finanzausgleichs- masse). Mit dem Beschluss über den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des kommuna- len Finanzausgleichs beabsichtigt die Landesregierung, den Kommunen kurzfristig jährlich weitere 13,5 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sollen ab 2015 für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen gewährt werden (außerhalb der Finanz- ausgleichsmasse). Damit ersetzt das Land auf eigene Rechnung eine frühere Förde- rung des Bundes, die ausgelaufen ist. Von dem Eingriffsvolumen von 120 Mio. Euro werden mithin dann 108,5 Mio. Euro kompensiert sein – trotz der Haushaltslage des Landes als Konsolidierungshilfeemp- fänger. Die Kompensation der verbleibenden 11,5 Mio. Euro bleibt weiteren Ent- scheidungen vorbehalten. Im Übrigen partizipieren die Kommunen bereits seit dem Jahr 2012 an der erst- maligen Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes mit 15 Mio. Euro. Das Land unter- stützt zudem seit dem Jahr 2012 besonders finanzschwache Kommunen mit 15 Mio. Euro für die Dauer der Laufzeit des kommunalen Konsolidierungshilfegesetzes und hat im Jahr 2013 die KFA-Masse um 553 TEuro für Zuweisungen an die Kommunen zum Zwecke der Förderung der Frauenhäuser aufgestockt.