SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1617 18. Wahlperiode 6. März 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Gutachtenaufträge der Landesregierung 1. Welche Gutachten - gegliedert nach Einzelplänen - hat die Landesregierung seit Übernahme der Regierungsverantwortung vergeben? 2. Wie hoch waren/ sind die Kosten der jeweiligen Gutachten? 3. Wer (welche Institution, welches Unternehmen, welcher sonstige Auftragnehmer) hat diese Gutachten jeweils erstellt? 4. Wofür und in welcher Art und Weise wurden die einzelnen Gutachten jeweils ver- wendet? 5. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung ggf. aus den Ergebnissen der Gutachten für ihr Handeln gezogen? Drucksache 18/1617 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Vorbemerkung der Landesregierung: Die Antwort der Landesregierung bildet zur Vermeidung einer kleinteiligen Darstellung nur Gutachten ab, die außerhalb der typischen Arbeitsabläufe beauftragt wurden und dabei eine Wertgrenze von 10.000 € brutto überschritten. Es wurden alle seit der Übernahme der Regierungsverantwortung bis zum 18. Februar 2014 (Datum der Drucksache) beauftragten Gutachten erfasst. Antwort: Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die Fragen an die Landesregierung und die Antworten der Landesregierung gemäß der Anlage für jedes Ressort getrennt, tabellarisch aufbereitet. Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa hatte in diesem Zeitraum keine Gutachten vergeben. Anlage: tabellarische Darstellung der von den einzelnen Ressorts beauftragten Gutachten. Staatskanzlei Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Wie hoch waren / sind die Kosten der jeweiligen Gutachten? Wer (welche Institution, welches Unternehmen, welcher sonstige Auftragnehmer) hat diese Gutachten jeweils erstellt? Wofür und in welcher Art und Weise wurden die einzelnen Gutachten jeweils verwendet? Welche Konsequenzen hat die Landesregierung ggf. aus den Ergebnissen der Gutachten für ihr Handeln gezogen? Einzelplan Gutachten Euro 03 Rechtsgutachterliche Stellungnahmen zu Rechtsfragen mit dem beabsichtigten Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag 17.585,23 € Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer, Kiel 03 Rechtsgutachten zur Frage der raumordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Erweiterung von Verkaufsflächen der Fa. Dodenhof in Kaltenkirchen vom 21.10.2013. 18.036,70 € Prof. Dr. jur. Hans-Jörg Birk, Kanzlei Wahle Birk & Weidner, Stuttgart Abwägung der juristischen Optionen und Risiken bzw. Entscheidung über die Zulässigkeit einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung in Ziff. 2.8 LEP 2010 gem. § 13 Abs.1 der Neufassung des Landesplanungsgesetzes i.V.m. § 6 Abs. 2 RO-Gesetz für die Aufstellung der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Auf dem Berge“ der Stadt Kaltenkirchen zur Schaffung der planungsrechtl. Voraussetzungen für eine Erweiterung der Verkaufsflächen der Fa. Dodenhof um insges. 12.200 qm in den Sortimentbereichen Möbel, Einrichtung, Bekleidung / Textilien / Schuhe / Lederwaren und Sportartikel (Zielabweichungsverfahren). Die Landesregierung hat am 13.12.2013 unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens entschieden, dass eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für eine Erweiterung der Verkaufsflächen der Fa. Dodenhof am Standort Kaltenkirchen anstelle der beantragten Erweiterung um insgesamt 12.200 m2 Verkaufsfläche nur für eine Erweiterung der Verkaufsflächen um insgesamt maximal 6.500 m2 die die Grundzüge der Planung nicht berührt und damit landesplanerisch zulässig ist. 03 Rechtsgutachten zu den Voraussetzungen eines landesplanerischen Anpassungsverlangens gegenüber der Einzelhandelsagglomeration Ostseepark Schwentinental vom 19.03.2013. 24.293,98 Prof. Dr. jur. Hans-Jörg Birk, Kanzlei Wahle Birk & Weidner, Stuttgart Abwägung der juristischen Optionen und Risiken bzw. Entscheidung über das landesplanerische „Eingreifen“ in die weitere Entwicklung des „Ostseeparks Schwentinental“ in Form eines landesplanerischen Anpassungsverlangens (Anpassung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 i.V. m. § 1 Abs. 3 BauGB (Erstplanungspflicht). Die Landesregierung hat am 05.07.2013 gegenüber der Stadt Schwentinental gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Landesplanungsgesetz die zu beachtenden Ziele der Raumordnung bekannt gegeben und im Rahmen der dadurch begründeten Erstplanungspflicht die Stadt u.a. aufgefordert, die Planinhalte im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 57 in Form der Teilbebauungspläne Nr. 57 A - D (Kernbereich Ostseepark) an die Ziele der Raumordnung gem. § 1 Abs. 4 BauGB anzupassen. Frage 1 Welche Gutachten - gegliedert nach Einzelplänen - hat die Landesregierung seit Übernahme der Regierungsverantwortung vergeben? Schleswig-Holstein hat den Entwurf eines Gesetzes zum 1. Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen (1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag) und den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze der Kommission der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt. 03/04 Auftragserteilung vom 06.02.2014 zur Ergänzung des Rechtsgutachtens zu den Voraussetzungen eines landesplanerischen Anpassungsverlangens gegenüber der Einzelhandelsagglomeration Ostseepark Schwentinental vom 19.03.2013 um die Fragestellung der Durchsetzung des Anpassungsverlangens. ca. 10.000,00 € Prof. Dr. jur. Hans-Jörg Birk, Kanzlei Wahle Birk & Weidner, Stuttgart Das Ergänzungsgutachten soll die Abwägung der juristischen Optionen und Risiken bzw. Entscheidung über die ggf. erforderliche Durchsetzung des landesplanerischen Anpassungsverlangens mit den Mitteln der Kommunalaufsicht unterstützen. Die Ergebnisse des Ergänzungsgutachtens sollen Mitte März 2014 vorliegen. 03 Auftragserteilung vom 19.09.2013 für ein Gutachten für die Überarbeitung des Kapitels Einzelhandel im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 (LEP 2010) 66.759,00 Bietergemeinschaft Junker + Kruse Stadtforschung und Planung, Dortmund, sowie Baumeister Rechtsanwälte, Münster Das Gutachten soll u.a. auf der Basis eines Ländervergleichs und der aktuellen Rechtsprechung konkrete Vorschläge für die Formulierung des landesplanerischen Zielsystems im Kapitel Einzelhandel liefern. Mit der Vorlage der Ergebnisse des Gutachtens ist im ersten Halbjahr 2014 zu rechnen. 03 Gutachten zur Begleitung und Unterstützung der Evaluierung der Einführung des Rundfunkbeitrags 70.096,95 € Auf SchleswigHolstein entfällt nach dem Königsteiner Schlüssel ein Anteil in Höhe von 2.358,00 €. Das Gutachten wird von dem Consulting-Unternehmen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW econ GmbH, Berlin, erstellt. Die Länder haben bei der Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag im Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch Protokollerklärung festgelegt, die Evaluierung durch einen unabhängigen Begleiter unterstützen zu lassen. Das Institut für Wirtschaftsforschung wurde damit beauftragt, für die Länder bei der Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags prozessbegleitend tätig zu sein. Die Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen. Das Gutachten liegt noch nicht vor. Ministerium für Bildung und Wissenschaft Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Wie hoch waren / sind die Kosten der jeweiligen Gutachten? Wer (welche Institution, welches Unternehmen, welcher sonstige Auftragnehmer) hat diese Gutachten jeweils erstellt? Wofür und in welcher Art und Weise wurden die einzelnen Gutachten jeweils verwendet? Welche Konsequenzen hat die Landesregierung ggf. aus den Ergebnissen der Gutachten für ihr Handeln gezogen? Einzelplan Gutachten 07 Externe Evaluation der RBZ und BBS 120.625 € Ramböll Management Consulting GmbHUmsetzung des Koalitionsvertrages bzgl. Umwandlung der noch vorhandenen berufsbildenden Schulen (BBS) in Regionale Berufsbildungszentren (RBZ) sowie Weiterentwicklung der RBZ und BBS Evaluierung wird erst zum 31.07.2014 abgeschlossen sein 07 Juristische Beratung ÖPP UKSH 25.000 € Kanzlei CMS Hasche Sigle Hamburg Einschätzung ÖPP-Vertrag Ziel Vertragsschluss Welche Gutachten - gegliedert nach Einzelplänen - hat die Landesregierung seit Übernahme der Regierungsverantwortung vergeben? Frage 1 Innenministerium Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Wie hoch waren / sind die Kosten der jeweiligen Gutachten? Wer (welche Institution, welches Unternehmen, welcher sonstige Auftragnehmer) hat diese Gutachten jeweils erstellt? Wofür und in welcher Art und Weise wurden die einzelnen Gutachten jeweils verwendet? Welche Konsequenzen hat die Landesregierung ggf. aus den Ergebnissen der Gutachten für ihr Handeln gezogen? Einzelplan Gutachten 04 ALKIS-Datenvertrieb 40.000 € Dataport Um Schwachpunkte im Geschäftsprozess zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zu deren Beseitigung zu benennen. Bislang keine, da die Fertigstellung des Gutachtens noch aussteht (Termin: Mitte 2014). 04 Das Innenministerium, Rat für Kriminalitätsverhütung SchleswigHolstein , hat die Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel beauftragt, für die Zuständigkeitsbereiche der im nördlichen und im westlichen Landesteil neu eingerichteten regionalen Beratungsstellen sowie im mittleren Landesteil (entsprechend den Landgerichtsbezirken Flensburg, Itzehoe und Kiel) jeweils eine Regionalanalyse über das Aufkommen rechtsextremer Einstellungen durchführen. 66.572 € Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Abteilung Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie und Rechtspsychologie am Institut für Psychologie. Durch die Forschungsarbeit soll ein Lagebild über die politisch motivierte Kriminalität im Hell- und Dunkelfeld sowie über das Aufkommen rechtsextremer Einstellungen in den Regionen erstellt werden. Darüber hinaus soll untersucht werden, welche Entwicklungsrisiken bei Kindern und Jugendlichen eine Anfälligkeit gegenüber politisch extremem Gedankengut begünstigen. Mit den Ergebnissen der Regionalanalysen wird erstmals ein wissenschaftlich fundierter Überblick über rechtsextreme Strömungen im ganzen Land vorliegen. Diese Frage kann erst nach Abschluss der Untersuchung im Herbst 2015 beantwortet werden. Dadurch wird es möglich, Maßnahmen und Projekte gegen den Rechtsextremismus, die die Landesregierung u. a. im Rahmen Bundesprogramms „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ und des seit Oktober 2013 gestarteten Landesprogramms zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung durchführt, zielgenau und bedarfsorientiert zu steuern. Dadurch wird sich auch die Akzeptanz der Arbeit der in den Programmen tätigen Beraterinnen und Berater insbesondere bei den Bündnissen und Runden Tischen deutlich erhöhen. Welche Gutachten - gegliedert nach Einzelplänen - hat die Landesregierung seit Übernahme der Regierungsverantwortung vergeben? Frage 1 04 Wissenschaftliche Beratung der Landesregierung im Rahmen der Beteiligung der Landesregierung an der Arbeit des Sonderausschusses Verfassungsreform. Die Beauftragung umfasst neben der Teilnahme an den Sitzungen des Sonderausschusses und der ihm zugeordneten Arbeitsgruppen auch die Fertigung kurzer Stellungnahmen zu einzelnen im Ausschuss aufgeworfenen Fragestellungen. Die Höhe des Gesamthonorars kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, weil die Arbeit des Sonderausschusses noch nicht beendet ist. Prof. Dr. Hans Peter Bull Die Stellungnahmen werden entweder der Meinungsbildung der Landesregierung zugrunde gelegt oder als Arbeitspapier/Umdruck in den Ausschuss eingebracht. siehe Frage 4 04 Gutachten zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig-Holstein Der Auftragnehmer des Gutachtens (NIW) hat einer Veröffentlichung der Angabe nicht zugestimmt. Statistikamt Nord (Auswertung aus der Finanzstatistik für Datengrundlagen): 3.510,00 € Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (NIW) für die Erstellung des Gutachtens; Sonstige Auftragnehmer: Statistikamt Nord und GMSH (siehe auch Antwort zu Frage 2) Das Gutachten dient als Grundlage zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig-Holstein. Erstellung eines Gesetzentwurfs, der dem Schleswig-Holsteinischen Landtag zu seiner 19. Tagung zugeleitet werden soll. 04 Gutachten zur Auslegung des durch Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung vom 22. Februar 2013 neu gefassten § 16 g Abs. 2 Ziffer 6 GO. Der Auftragnehmer des Gutachtens hat einer Veröffentlichung der Angaben nicht zugestimmt. Klärung von Auslegungsfragen im Kontext nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung grundsätzlich möglicher Bürgerbegehren zu Bauleitplanverfahren. Umsetzung von Ergebnissen des Gutachtens in einen Runderlass gerichtet die unteren Kommunalaufsichten sowie die der Aufsicht des Innenministeriums unterstehenden Städte, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten. 04 Rechtsgutachten zur Erteilung von Genehmigungen für Online-Casinospiele 14.281,14 € CBH Rechtsanwälte 04 Rechtsfragen betr. Veranstaltung und Vertrieb von Online-Pokerspielen 6.089,83 € WEISSLEDER-EWER Rechtsanwälte – Partnerschaft mbH 04 Rechtsfragen betr. Veranstaltung und Vertrieb von Online-Pokerspielen 4.516,05 € WEISSLEDER-EWER Rechtsanwälte – Partnerschaft mbH 04 Förderung assistierter/betreuter Wohnformen (PluSWohnen) 29.200,00 € Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. Gutachten befindet sich noch in der Bearbeitungsphase und hat mehrere Arbeitsschritte. Gutachten bietet Grundlagen für die Neufassung der Förderkriterien für assistierte und betreute Wohnformen für ältere Menschen und das barrierefreie Bauen im Rahmen der Wohnraumförderungsprogramme des Landes 04 Vergaberechtliche Prüfung des Einsatzes von Landesliegenschaften für Dauerwohnen auf Sylt 15.464,05 € Rechtsanwaltskanzlei Weissleder Ewer Gutachten dient der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Landesliegenschaften zur Schaffung von Dauerwohnraum auf der Insel Sylt Gutachten liegt erst im Entwurf vor. Soll als Grundlage für die Ausgestaltung eines wohnraumförderrechtlichen Kooperationsvertrages mit der Gemeinde Sylt genutzt werden Die Gutachten sind bei der Prüfung komplexer Rechtsfragen im Glücksspielrecht herangezogen worden. Die Landesregierung hat die Gutachten abgewogen und in ihre Entscheidung über die Vorgehensweise beim Beitritt zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag und die Erteilung von OnlineCasinogenehmigungen einbezogen. Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Wie hoch waren / sind die Kosten der jeweiligen Gutachten? Wer (welche Institution, welches Unternehmen, welcher sonstige Auftragnehmer) hat diese Gutachten jeweils erstellt? Wofür und in welcher Art und Weise wurden die einzelnen Gutachten jeweils verwendet? Welche Konsequenzen hat die Landesregierung ggf. aus den Ergebnissen der Gutachten für ihr Handeln gezogen? Ezpl Gutachten 13 Projekt Rindergesundheit 98.000 € Landwirtschaftskammer Schleswig- Holstein im Verbund mit dem Institut für Biometrie, Epidemiologie und Informationsverarbeitung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover und dem MELUR Fragestellungen der Studie: - Erfassung tiergesundheitlicher Probleme in schl.-h. Milchkuhbetrieben (Art, Umfabg) -Ermittlung von Zusammenhängen zwischen Management und Tiergesundheit - Prüfung von Indikatoren zur frühzeitigen Sicherstellung der Tiergesundheit Die Studienergebnisse befinden sich in der Schlussredaktion s. Antwort zu Frage 4 13 Beratungsleistungen eines Wirtschaftsunternehmens im Zusammenhang mit der Vergabe der Entsorgungsleistungen von tierischen Nebenprodukten gemäß § 3 Absatz 2 des Tierische NebenprodukteBeseitigungsgesetzes (TierNebG) durch das Land Schleswig-Holstein 116.382,- €; Refinanzierung ist vorgesehen Price Waterhouse Coopers betriebswirtschaftliche und juristische Begleitung des Auswahlverfahrens des Landes zur Erteilung einer Dienstleitungskonzession vergleichende Analyse der Ergebnisse der Anbieter und Entscheidung für einen Bieter 13 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 11.000 ,- € Deloitte und Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dokumentation zur Feststellung des Jahresabschlusses nach § 7 Absatz 6 Betriebsanweisung Landeslabor Entlastung nach § 7 Absatz 6 Betriebsanweisung 13 Erstakkreditierung des Landeslabors SchleswigHolstein 60.114,81 € Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Akkreditierung gemäß DIN ISO IEC 17025 Erstakkerditierung ist erfolgt. 13 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 11.000,- € (noch nicht abgerechnet) Deloitte und Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dokumentation zur Feststellung des Jahresabschlusses nach § 7 Absatz 6 Betriebsanweisung Landeslabor Gutachten liegt noch nicht vor 13 QM-Beratung nach ISO 17025 und GLP 20.000,- € (noch nicht abgerechnet) Siratec Unternehmensberatung RheinRuhr GmbH Qualitätsmanagementberatung im Hinblick auf Erfüllung der Anforderungen gemäß DIN ISO IEC 17025 Gutachten liegt noch nicht vor 13 Machbarkeitsstudie zum Bau von drei baugleichen Schiffen 16.150,58 € S.M.I.L.E. Techn. Büro GmbH, 24226 Heikendorf Als Ergebnis einer in 2011 beauftragten Organisationsüberprüfung des Schiffsbetriebes des LKNSH war zu prüfen, ob bestimmte Empfehlungen des Gutachters für Ersatzbauten überalternder Schiffseinheiten umsetzbar sind. Der Neubau der drei Schiffseinheiten soll aufgrund der positiven Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. 13 Prüfung von Sicherheitsberichten nach der Störfallverordnung 10.115,00 € Ges.für Anlagen und Betriebssicherheit mbH Dr. H. Spangenberger / Bad Dürkheim Prüfung von Sicherheitsberichten nach der Störfallverordnung Die Vorgaben der Störfallverordnung sind eingehalten. 13 Prüfung von Sicherheitsberichten nach der Störfallverordnung 11.898,81 € R + D Sachverständige G. Schulze / Göttingen Prüfung von Sicherheitsberichten nach der Störfallverordnung Die Vorgaben der Störfallverordnung sind eingehalten. 13 12.000 € für Energiebilanz SH 2011 19.170 € für sonstiges Monitoring 34.460 € (erstmals unter Integration der bis 2013 gesondert beauftragten Energiebilanz SH) 13 Analysen von Einspeisemanagement und Entschädigungszahlungen in SH 19.170 € ECOFYS Die Analysen von Einspeisemanagement und Entschädigungszahlungen in SH wurden u.a. im Zusammenhang mit Planungen und Initiativen zu Netzausbau, EEG-Novelle und Flexibilitätsoptionen (z.B. Speicher, Power To Heat) einbezogen Siehe Antwort zu Frage 4. Veröffentlichung ist im Energiewendeportal erfolgt. 13 Energie- und Klimacheck in 10 landwirtschaftl. Betrieben 33.373,55 € BELANU - Beratung landw. Betriebe Werdershusen Der Energie- und Klimacheck diente dazu, den Produktionsprozess landw. Betriebe hinsichtlich Energieeffizienz und Klimaverträglichkeit zu analysieren Der Energie- und Klimacheck soll im Rahmen der zu programmierenden Maßnahme "Beratung Nachhaltige Landwirtschaft" in der 2. Säule ab 2015 den landw. Betrieben angeboten werden 13 Monitoring / Indikatoren Vulnerabilität (als Grundlage für Anpassungsstrategie) 25.145,25 € Umweltbundesamt Analyse vorhandener Umweltdaten auf ihre Verwendbarkeit für ein Klimafolgenmonitoring und eine entsprechende Berichterstattung Grundlage für die Entwicklung eines Indikatorensystems zum Klimafolgenmonitoring und Basis für die Planung und Wirksamkeitsanalyse von Maßnahmen zur Anpassung Monitoring Energie / Klima (THG-Emissionen, Bilanzierung Erneuerbare Energien in SH, Analyse EEG-Vergütungen in SH) Statistikamt Nord Ministerium für Energiewende, Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume Verwendung im MELUR zur Analyse und Steuerung der Energiewende- und Klimaschutzpolitik und für den jährlich zu erstattenden Landtagsbericht Monitoring Energiewende und Klimaschutz Monitoring dient Analyse der Entwicklungen von Indikatoren Klimaschutz und Energie und zur Analyse und Steuerung der der Energiewende- und Klimaschutzpolitik; veröffentlicht unter http://www.schleswigholstein .de/Energie/DE/Energiewende/Indikatoren/indikatoren_node .html Welche Gutachten - gegliedert nach Einzelplänen - hat die Landesregierung seit Übernahme der Regierungsverantwortung vergeben? Frage 1 13 Flugsicherheit i.Zshg. mit Windenergieanlagen (incl. Nachbeauftragung i.Zshg. mit Fragen der Regionalplanung) 107.695,00 € (zzgl. weiterer Nebenkosten, abzüglich Finanzierungsbeiträge anderer Bundesländer) Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hüttig, Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr, Institut für Luft- und Raumfahrt an der Technischen Universität Berlin, Marchstr. 12, 10587 Berlin Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Flugnavigationsanlagen sowie möglicher Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen bislang keine, da die Ergebnisse der in 2013 bzw. 2014 (Nachbeauftragung) vergebenen Gutachten noch nicht vorliegen 13 Erstellen einer Potenzial-analyse erneuerbare Energien in Schleswig-Holstein 72.714,95 € Pöyry Deutschland GmbH Das Gutachten verifiziert von unabhängiger Seite die Erforderlichkeit des Stromleitungs-ausbaus in SchleswigHolstein und geht in die Meldung der Landesregierung über die Ausbauziele der erneuerbaren Energien für die Aufstellung des Ausbauszenarios der Bundesländer in die gesetzliche Netzentwicklungsplanung ein. Die Landesregierung sieht sich in ihrem Handeln bestätigt und fordert weiterhin einen zügigen Ausbau der Stromnetze. 13 Energiespeicher für Schleswig-Holstein 98.000,00 € Ecofys und Fraunhofer IWES Das Gutachten befindet sich in der Erstellung und soll die Speicheraktivitäten in SH unterstützen. bislang keine; Ergebnisse werden im Mai 2014 erwartet. 13 Beratungs- und Sachverständigenleistungen zur Konzeption des Bürgerbeteiligungsverfahren zum 380 kV-Netzausbau Westküstenleitung 52.436,16 € DUH Umweltschutzservice GmbH, Berlin Konzeption eines Bürgerbeteiligungsverfahrens im Zuge des Netzaubaus Durchführung der Konzeption 13 und 03 Einzelplan 13 und 03 (anteilige Finanzierung) Abgrenzung und Bewertung des oberflächennahen Rohstoffpotentials in den Kreisgebieten Steinburg, Pinneberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie in den Gebieten der kreisfreien Städte Neumünster und Kiel 83.300 Euro Firma ALKO, Wilhelmplatz 2a, 24116 Kiel Unterstützungsleistung zur Erfüllung der behördlichen Aufgaben des Geologischen Dienstes SH zur Erstellung eines Fachplans Rohstoffe im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes sowie der entsprechenden Regionalpläne. siehe Antwort zu Frage 4. Der Fachbeitrag soll seitens der Staatskanzlei/Landesplanung bei der Neuaufstellung der Regionalpläne berücksichtigt werden. 13 Förderung der Wiederverwendung - Erfahrungen aus SH (09/2013 - 02/2014) 24.075,19 € Ökopol Institut für Okologie und Politik (Hamburg) in Kooperation mit ÖkoInstitut e.V. (Standort Berlin) Ableitung von Handlungsempfehlungen an die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger für Maßnahmen zur Wiederverwendung von Gebrauchtwaren anstelle deren Entsorgung Aufnahme in den Entwurf des Abfallwirtschaftsplans Siedlungsabfälle des Landes 13 Klärschlammstudie 24.990,00 € PFI Planungsgemeinschaft, Hamburg Ermittlung der technischen und logistischen Rahmenbedingungen bei der zukünftigen Klärschlammentsorgung Ergebnisse werden im Abfallwirtschaftsplan Klärschlamm verwendet. 13 Technisch-wissenschaftliches Gutachten 11.728,27 € (Anteil S.-H.) Öko-Institut e.V. Erarbeitung einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Land Baden-Württemberg im VerfassungsbeschwerdeVerfahren gegen die 13. AtG-Novelle "Konsequenzen sind abhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts." Finanzministerium Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Wie hoch waren / sind die Kosten der jeweiligen Gutachten? Wer (welche Institution, welches Unternehmen, welcher sonstige Auftragnehmer) hat diese Gutachten jeweils erstellt? Wofür und in welcher Art und Weise wurden die einzelnen Gutachten jeweils verwendet? Welche Konsequenzen hat die Landesregierung ggf. aus den Ergebnissen der Gutachten für ihr Handeln gezogen? Einzelplan Gutachten 05 Evaluierung und Weiterentwicklung der Methodik der Ermittlung des Trendsteuerpfades und der Fortschreibung Trendsteuerpfad 13.929,42 € Kiel Institute for the Word Economy, Kiel (Anteil 7.929,42 €) Christian- Albrechts- Universität zu Kiel, QBER- Institut für Quantitative Betriebs- und Volkswirtschaftliche Forschung, Kiel Anteil 6,0 T€) Evaluierung und Weiterentwicklung der Methodik der Ermittlung des Trendsteuerpfades und der Fortschreibung Trendsteuerpfad (Konjunkturbereinigungsverfahren ) Die Landesregierung hat das Gutachtenergebnis ausgewertet und wird in den kommenden Wochen mit dem parlamentarischen Raum in einen intensiven Diskussionsprozess eintreten. 05 Erstellung einer Organisationsanalyse für den Bereich des Finanzverwaltungsamtes des Landes Schleswig- Holstein durch einen externen Gutachter 266.056,81 € Dataport, Altenholz Erstellung einer Organisationsanalyse für den Bereich des Finanzverwaltungsamtes des Landes Schleswig- Holstein Das Gutachten liefert wichtige Erkenntnisse zur Realisierung eines Dienstleistungszentrums Personal für die schleswigholsteinische Landesverwaltung, das aus dem bisherigen FVA aufwachsen soll. Die Erkenntnisse und Empfehlungen des externen Gutachters werden hierbei berücksichtigt. Welche Gutachten - gegliedert nach Einzelplänen - hat die Landesregierung seit Übernahme der Regierungsverantwortung vergeben? Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Wie hoch waren / sind die Kosten der jeweiligen Gutachten? Wer (welche Institution, welches Unternehmen, welcher sonstige Auftragnehmer) hat diese Gutachten jeweils erstellt? Wofür und in welcher Art und Weise wurden die einzelnen Gutachten jeweils verwendet? Welche Konsequenzen hat die Landesregierung ggf. aus den Ergebnissen der Gutachten für ihr Handeln gezogen? Einzelplan Gutachten 10 Organisationsuntersuchung im LAsD 149.226,00 € BSL Managementberatung, Köln Bildet die Basis für einen Reorganisationsprozess im Bereich des LAsD Erkenntnisse zur Sicherstellung eines effizienten und effektiven Verwaltungshandels bei steigender Arbeitsbelastung und geringerem Personalbestand. 10 Gutachten "Evaluation des Projekts zur sozialräumlichen Weiterentwicklun gder Eingliederungshilfe in Nordfriesland" 47.362,-€ viasozial-Qualitätsinstitut, München Das Gutachten wird für die weitere sozialräumliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in SH verwendet werden Keine bislang - das Gutachten wird erst erstellt. Welche Gutachten - gegliedert nach Einzelplänen - hat die Landesregierung seit Übernahme der Regierungsverantwortung vergeben? Frage 1 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Wie hoch waren / sind die Kosten der jeweiligen Gutachten? Wer (welche Institution, welches Unternehmen, welcher sonstige Auftragnehmer) hat diese Gutachten jeweils erstellt? Wofür und in welcher Art und Weise wurden die einzelnen Gutachten jeweils verwendet? Welche Konsequenzen hat die Landesregierung ggf. aus den Ergebnissen der Gutachten für ihr Handeln gezogen? Ezlpl. Gutachten 06 Personalberatung 40.000,00 € Kienbaum Die Dienstleistung wurde in Anspruch genommen für die Unterstützung bei der Besetzung einer herausgehobenen Führungspostion im MWAVT. Mit Unterstützung der Personalberatung wurde eine Entscheidung zur Besetzung einer herausgehobenen Führungsposition im MWAVT getroffen. 06 Notifizierung Glücksspielgesetz 16.422,00 € Latham & Watkins Prüfung der Frage, ob Notifizierung notwendig und ob Wartefristen einzuhalten sind. Keine, da die Rechtsauffassung des IM und des MWAVT bestätigt wurde. 06 Entscheidungsgrundlagen zu möglichen Strukturen der institutionellen Förderabwicklung in der kommenden Förderperiodee der EU-Strukturfonds EFRE und ESF 10.757,60 € GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH Entscheidungsfindung zur Frage nach der Abwicklung der kommenden Förderperiode Beauftragung von IB und WTSH mit der Abwicklung der Operationellen Programme für den EFRE- und ESFSH in der Förderperiode 2014-2020 Welche Gutachten - gegliedert nach Einzelplänen - hat die Landesregierung seit Übernahme der Regierungsverantwortung vergeben? Frage 1 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Seite 1 von 5 06 Ex-ante-Evaluierung und Strategische Umweltprüfung des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 113.645,00 € Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Die Ex-ante-Evaluierung dient dazu, die Qualität des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 zu bewerten, ggf. zu verbessern. Die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung ist gemäß Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Die Ex-ante-Evaluierung ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Sie erfolgte prozessbegleitend zur Erarbeitung des Operationellen Programms EFRE 2014-2020. Bisherige Empfehlungen wurden während des Progrmmierungs-prozesses geprüft und teilweise umgesetzt. Die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung fließen in die Umsetzung des Operationellen Programms und in das Umweltmonitoring ein. 06 Gutachten über Erstellung einer Exante -Bewertung für die geplanten Finanzierungs-instrumente im EFREOP des Landes S-H 49.585,49 € PROGNOS AG Fest- bzw. Nichtfeststellung von Marktschwäche Errichtung bzw. keine Errichtung von Finanzinstrumenten (revolvierende Fonds) 06 Aktualisierung der Breitbandstrategie 44.986,76 € ITCcon GmbH Die in 2009 erstellte Breitbandstrategie des Landes war wegen der inzwischen eingetretenen Entwicklungen neu zu konzipieren. Aufbauend auf dieser alten Strategie sollte das Gutachten als Grundlage für die neue Strategie dienen. Auf den aus dem Gutachten gewonnenen Aussagen und Erkenntnissen wurde die Breitbandstrategie 2030 SchleswigHolstein entwickelt Insbesondere wurde damit - bundesweit einmalig - das Ziel des Aufbaus einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur auf Glasfaserbasis bis 2030 formuliert. Seite 2 von 5 06 Fortschreibung Potentialanalyse Maritime Wirtschaft SH 32.663,12 € Unternehmensberatung Dr. Hegenbart & Partner Fortschreibung der Analysen aus 2005 und 2008. Für alle zu untersuchenden maritimen Wirtschaftsbereiche soll jeweils ein Überblick zu den Umsätzen, der Anzahl der Unternehmen und Beschäftigten in Verbindung mit einer kurzen Vorstellung und qualitativen Bewertung (Potentiale) jedes Bereiches vorgelegt werden. Gutachten wurde noch nicht abgenommen 06 Potentialstudie Muschelfischerei SH 35.700,00 € Prof. Dr. Federico Foders (ifW) Erkenntnisgewinn über die Potentiale von Muschelfischerei Gutachten wurde noch nicht abgenommen 06 Entwicklung Tourismusstrategie SH 2025 46.112,50 € Dwif-Consulting Es handelt sich um eine wissenschaftliche Begleitung des MWAVT bei touristischen Ausrichtung des Landes auf dem Gebiet der Tourismuspolitik. Das Gutachten dient der Erarbeitung und der Umsetzung der Tourismusstrategie des Landes. Der Prozeß ist noch nicht abgeschlossen. 06 Unternehmenskonzept TASH 17.500,00 € Dwif-Consulting Anpassung der Unternehmensstruktur der Tourismusagentur (TASH) an die Tourismusstrategie und an geänderte beihilfeund steuerrechtliche Vorgaben. Die Begutachtung ist noch nicht abgeschlossen. Seite 3 von 5 06 Fernverbindungen Zieljahr 2025 15.000,00 € SSP Consult Auswertung der Verflechtungs-prognose des Bundes für den Personenund Güterverkehr auf der Straße und der Schiene für SH für das Jahr 2025 , Ziel: Vergleich zur deutschlandweiten Entwicklung bezogen auf das Jahr 2004; Zwischenbericht liegt vor abschließendes Ergebnis steht noch aus 06 Iron Curtain Trail (Radwegplanung) 14.598,92 € Kartenwerk Abstimmung einer neuen länderübergreifenden Routenführung für den ICT als Gurndlage für Wegweisung und als Grundlage für weitergehende Initiierung von Angeboten und grenzüberschreitendem Dialog Aufnahme des ICT als Radfernweg in SH 06 Schaltprogramm der Windwarnanlage Fehmarnsundbrücke im Zuge der B207 26.075,86 € Prof. Proppe Uni Karlsruhe Vergabe durch LBV-SH. Finanzierung aus Kapitel 0614. Das Gutachten soll zu einer Optimierung der Schaltprogramme für die Brückenbefahrung bei Wind führen Das Gutachten ist noch nicht abgeschlossen 06 Hafenentwicklungskonzept Schleswig-Holstein 59.678,50 € (davon 29.837,66 € Landesanteil) Uniconsult; Auftraggeber: MWAVT und der Gesamtverband der schleswigholsteinischen Häfen Entwicklung eines Leitbilds 2025 für die SH Häfen; Wissenschaftliche Absicherung der weiteren Hafenentwicklungsplanung und Förderentscheidungen Berücksichtigung der Ergebnisse des Konzepts für die weitere Hafenpolitik, sowie für Grundsatzund Förderentscheidungen Seite 4 von 5 06 Inhouse-Vergabe Abwicklung EFRE- , GRW- und Landesmittelförderung 15.232,00 € Kapellmann Rechtsanwälte Obergutachten unter Berücksichtigung der Gutachten Speiser, Raabe und Nebendahl und Rechtsauffassung MWAVT Beauftragung von IB und WTSH mit der Abwicklung der Operationellen Programme für den EFRE- und ESFSH in der Förderperiode 2014-2020 06 Evaluierung des Zukunftsprogramms Arbeit 97.249,18 € Steria Mummert Consulting Das Gutachten wurde erstellt, um die Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission erfüllen zu können, die Ex Post Bewertung vorzubereiten sowie Handlungshinweise zu den einzelnen Förderangeboten zu erhalten. Berücksichtigung bei der Programmierung des neuen Arbeitsmarktprogramms, insbesondere Streichung von Förderangeboten, die entweder hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind oder die zwar erfolgreich waren, aber aufgrund der geringerer werdenden Relevanz aufgrund des demografischen Wandels nicht mehr fortgeführt werden sollen. Anpassung der künftigen Förderkritrien an identifizierte Handlungsbedarfe. 06 Ex-Ante-Bewertung des Argbeitsmarktprogramms in der Förderperiode 2014 bis 2020 49.980,00 € Steria Mummert Consulting Die Ex-Ante-Evaluierung ist ein zwingender Bestandteil der Erstellung des Operationellen Programms (Art. 55 AVO). Ziel der Ex-Ante-Bewertung ist die Verbesserung der Qualität des Operationellen Programms. Die Ergebnisse der Bewertung sind unmittelbar in den Erstellungsprozess eingeflossen. 06 Organisationsuntersuchung "Frau und Beruf" 47.484,57 € Prognos AG Ansätze für eine Neuausrichtung des Förderangebots Einbeziehung der Ergebnisse in die Erstellung der ergänzenden Förderkriterien für die neue ESFFörderperiode 06 Gutachten Weiterbildungsinfrastruktur und Kompetenznetzwerk Fachkräftesicherung 75.000,00 € Prognos, fbb Prozess noch nicht abgeschlossen Prozess noch nicht abgeschlossen Seite 5 von 5