SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1623 18. Wahlperiode 10.03.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Steuerliche Gleichstellung von eingetragen Lebenspartnerschaften - Umsetzungstand in Schleswig-Holstein. Vorbemerkung der Landesregierung: Die in der Antwort auf die Fragen 1. a) bis c) angeführten Zahlen basieren auf der im Dezember 2012 eingeführten elektronischen Rechtsbehelfsliste, in der Einsprüche erfasst werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne bereits vor dem Dezember 2012 eingelegte Einsprüche nicht in die statistische Auswertung eingeflossen sind. Eine Ermittlung dieser Fälle war innerhalb der zur Beantwortung Kleiner Anfragen zu beachtenden Fristen nicht möglich. Die folgenden Zahlen sind daher als „ca.-Angaben“ zu verstehen. 1. Wie ist der Stand der Umsetzung der steuerlichen Gleichstellung eingetrage- ner Lebenspartnerschaften in Schleswig-Holstein? a. Wie viele Anträge auf Änderung von Steuerbescheiden bzw. Widersprüche sind bisher eingegangen? Über den konkreten Einzelfall hinausgehende Aufzeichnungen der insgesamt bisher eingegangenen Anträge auf Änderung von Steuerbescheiden von Lebenspartnern werden nicht geführt. Eine Ermittlung der erbetenen Zahlen ist innerhalb der für die Beantwortung kleiner Anfragen zu beachtenden Fristen nicht möglich. Drucksache 18/1623 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Anzahl der bei den schleswig-holsteinischen Finanzämtern für die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2013 eingelegten Einsprüche zu der Thematik beläuft sich zurzeit auf 1.117. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lebenspartner zuvor einzeln zur Einkommensteuer veranlagt wurden, sodass im Falle der Ablehnung der beantragten Zusammenveranlagung verfahrensrechtlich beide Lebenspartner gesondert einen Einspruch einlegen mussten. In diesen Fällen entfallen auf eine Lebenspartnerschaft demnach zwei Einsprüche. b. Welche Veranlagungszeiträume betrifft dies? (Bitte Anzahl der Widersprüche und Veranlagungszeiträume gegenüberstellen.) Die o.g. 1.117 Einsprüche verteilen sich auf die jeweiligen Veranlagungszeiträume wie folgt: 2000: 1 2001: 2 2002: 10 2003: 16 2004: 24 2005: 25 2006: 36 2007: 50 2008: 68 2009: 145 2010: 229 2011: 333 2012: 173 2013: 5 c. Wie viele Fälle sind bereits abgeschlossen? 797 Fälle d. Wie viele Anträge sind bisher abgelehnt worden und mit welchen Begrün- dungen? Eine Ermittlung der im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss am 07. Mai 2013 - 2 BvR 906/06 –, - 2 BvR 1981/06 - und - 2 BvR 288/07- eingegangenen weiteren Anträge ist innerhalb der für die Beantwortung kleiner Anfragen zu beachtenden Fristen ebenso wie eine Darstellung der einzelnen Ablehnungsgründe nicht möglich. e. Wie lange müssen die Steuerpflichtigen auf eine Erstattung warten? Ungeachtet dessen, dass aus der Fragestellung nicht deutlich wird, wann die „Wartensfrist“ im Sinne der Fragestellung beginnt, kann die Frage nicht innerhalb der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage zu beachtenden Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1623 3 Fristen beantwortet werden, da statistische Auswertungen nicht vorliegen. Allgemein erfolgt die Bearbeitung der Anträge auf Änderung der Steuerfestsetzungen bzw. der noch offenen Rechtsbehelfsverfahren in den jeweils zuständigen Bezirken der Finanzämter wie bei allen Steuerpflichtigen grundsätzlich nach dem Eingangsdatum. Es gibt weder Bevorzugungen noch Benachteiligungen für den Personenkreis der Lebenspartner bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaften. f. Wie viele Steuerpflichtige haben bisher eine Erstattung erhalten? Die Frage kann nicht innerhalb der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage zu beachtenden Fristen beantwortet werden, da statistische Auswertungen nicht vorliegen. 2. Gibt es bei der Be- bzw. Verarbeitung der Anträge von eingetragen Lebens- partnerschaften in der Praxis Probleme bei der technischen Umsetzung? Wenn ja, welche und wann werden diese behoben sein? Ja; eine Umsetzung der mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (BGBl. I S. 2397) eingetretenen Rechtsänderungen im technischen Umfeld konnte bisher noch nicht in Gänze erfolgen. Grundsätzlich können Einkommensteuerbescheide für Lebenspartner im maschinellen Verfahren erzeugt werden. Allerdings gibt es derzeit noch Unzulänglichkeiten bei der Adressierung und bei der Darstellung der Besteuerungsgrundlagen im maschinell erzeugten Steuerbescheid. Dies betrifft z. B. die Spaltenüberschriften, bei denen derzeit noch die Überschriften „Ehemann“ und „Ehefrau“ gedruckt werden. Die Steuerbürger werden auf diese Unzulänglichkeit mit einem maschinellen Erläuterungstext im Steuerbescheid hingewiesen . An der Beseitigung der programmtechnischen Mängel wird derzeit auf Bundesebene gearbeitet. Der Einsatz geänderter Programme ist für April 2014 angekündigt. 3. Sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf bei der Umsetzung der steuerlichen Gleichstellung eingetragner Lebenspartnerschaften? Wenn ja, welchen? Ja; insbesondere im steuerlichen Verfahrensrecht. So ist beispielsweise zurzeit aufgrund der bestehenden Rechtslage in § 122 Abs. 7 der Abgabenordnung eine Bekanntgabe von Verwaltungsakten gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht möglich. Weiterer Anpassungsbedarf besteht in § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 183 Abs. 4, § 263 sowie in § 271 Nr. 2 der Abgabenordnung .