SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1624 18. Wahlperiode 2014-03-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Mildeeffekt bei Schulprüfungen 1. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse über die Untersuchungen des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg e.V. (ISQ) und der Univer- sität Landau, nach denen Schülerleistungen positiver ausfallen, wenn Leis- tungstests von Lehrkräften durchgeführt werden, die in einer konstanten Schü- ler-Lehrer-Beziehung stehen. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse dieser Untersuchungen im Hinblick auf den Mildeeffekt und im Zusammenhang mit Ihren Aussagen zur „Verblindung von Schulprüfungen“, Drs. 18/1392? Antwort: Ja, entsprechende Kenntnisse sind durch die Beschäftigung von Fachleuten auf die- sem Gebiet innerhalb des Bildungsministeriums sowie des IQSH sichergestellt (vgl. Drs. 18/1392). Eine Verblindung von Schulprüfungen in diesem Zusammenhang wird weiter als problematisch beurteilt. Eine flächendeckende Umsetzung in der Praxis (als Folge etwaiger Modellversuche) wäre aus logistischen Gründen und Ressourcengründen kaum zu bewältigen. Von einer Verblindung von Schulprüfungen würde das Signal eines ausgesprochenen Misstrauens gegenüber den korrigierenden Lehrkräften aus- gehen. Sinnvoller erscheint es deshalb, Beurteilereffekte durch Lehrkräfte bei Prü- fungen abzumildern. Hierzu werden bereits qualitätssichernde Maßnahmen einge- setzt. Diese bestehen darin, dass z.B. zentrale Abschlüsse im Rahmen einer Zweit- korrektur durch eine andere Lehrkraft als die unterrichtende beurteilt werden (vgl. § 11 der Landesverordnung über Regionalschulen (RegVO) und § 12 der Landes- verordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymna- sien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO)). Weiterhin sollen im Bereich der Sekun- darstufe I detaillierte Auswertungsanleitungen und Beurteilungsrichtlinien die Aus- wertungs- und Interpretations-Objektivität erhöhen. Im Bereich der Sekundarstufe II wird neben der Zweitkorrektur zusätzlich eine stichprobenartige Drittkorrektur der Prüfungsarbeiten durch eine unabhängige Kommission, denen die Schülerinnen und Schüler nicht bekannt sind, durchgeführt. 2. Besitzt die Landesregierung darüber hinaus Kenntnisse über die Untersuchun- gen zur Abhängigkeit von Zensuren/Noten und Vornamen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Was leitet die Landesregierung aus diesen Erkenntnissen ab? Antwort: Ja, eine Masterarbeit der Carl von Ossietzky Universität zeigte im Rahmen einer nicht-repräsentativen Online-Umfrage, dass Lehrerinnen und Lehrer bestimmte Vor- namen als eher negativ oder eher positiv wahrnahmen und die zugehörigen Ergeb- nisse unterschiedlich einschätzten. Nur ein sehr geringer Anteil der Lehrpersonen zeigte eine kritische Distanz zu Vorannahmen basierend auf Vornamen. Insgesamt kann an der wissenschaftlichen Aussagekraft der Studie für die schulische Praxis gezweifelt werden. Selbst wenn durch bestimmte Vornamen bei Lehrkräften be- stimmte Assoziationen ausgelöst werden, ist damit nicht belegt, dass gewisse Schü- lerinnen und Schüler in der Praxis auch tatsächlich anders beurteilt werden. Bei der Beurteilung von Schülerinnen und Schüler unter „Laborbedingungen“, kann ja gerade nicht auf die Erfahrungen mit der/dem tatsächlichen Schülerin/Schüler zurückgegrif- fen werden. In der Forschung hat sich gezeigt, dass Vorurteile/Stereotype besonders dann greifen, wenn keine weiteren Informationen zum Beurteilten vorliegen. Andere Untersuchungen konnten zudem zeigen, dass die Vornamen, die mit beson- ders negativen Eigenschaften assoziiert waren, eher in Familien mit einem schwä- cheren sozio-ökonomischen Hintergrund vorkamen. Es ist sinnvoller und vielverspre- chender, an diesem Punkt anzusetzen und die Bildungsgerechtigkeit des Schulsys- tems im Allgemeinen zu erhöhen, um die Koppelung schulischer Leistun- gen/Leistungsbeurteilungen an die soziale Herkunft zu verringern. Somit werden Ef- fekte des sozio-ökonomischen Hintergrunds auf die Bildungschancen abgemildert, hier sind auch eventuell existierende Effekte von Vornamen eingeschlossen. Um die Bildungsgerechtigkeit in Schleswig-Holstein zu erhöhen, wurden bzw. werden bereits mehrere Maßnahmen ergriffen:  Nach Reform des Schulgesetzes gibt es nur noch die beiden allgemeinbildenden Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium; das längere gemeinsame Ler- nen wird gestärkt.  Die gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen soll für mehr Durchlässigkeit sorgen, zurzeit gibt es 40 Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe in Schleswig-Holstein.  Die Reform der Lehrkräftebildung in Schleswig-Holstein sieht vor, dass die Ausbil- dung für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien noch stärker für den Umgang mit Heterogenität und Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern qualifiziert. In der Lehrerinnen- und Lehrerbildung sollen daher die Themen Heterogenität und Inklusion fest verankert werden.  Die Schullaufbahnempfehlungen nach der Grundschule werden in Schleswig- Holstein abgeschafft. Die Entscheidung zur weiteren Schullaufbahn liegt nun in der Hand der Eltern. Um letztere möglichst gut zu beraten, gibt es ein ver- pflichtendes Elterngespräch mit den Lehrkräften.