SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1627 18. Wahlperiode 5. März 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Zusicherung des Ministerpräsidenten für norwegische Onshore-Windanlagen Vorbemerkung Beim Gespräch des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Albig mit der norwegischen Wirtschaftsministerin Mæland vereinbarten beide Länder eine enge Zusammenarbeit beim Tourismus und im Bereich der Erneuerbaren Energien. Albig sicherte zu, die norwegischen Unternehmen in Schleswig-Holstein zu unterstützen, beispielsweise bei der Suche nach Standorten für norwegische OnshoreWindenergieanlagen (http://www.02elf.net/national/deutschland/schleswigholstein /ergebnisse-der-oslo-reise-des-ministerpraesidenten-379875). 1. Wie plant die Landesregierung die Zusicherung des Ministerpräsidenten für norwegische Onshore-Windenergieanlagen zu erfüllen und umzusetzen? Antwort: Die Landesplanung hat in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum V in Abstimmung mit den Standortgemeinden bestimmte Eignungsgebiete ausgewiesen, die nur für die Errichtung von Windkraftanlagen zu Test- und Forschungszwecken vorgesehen sind. Diese befinden sich in den Gemeinden Braderup / Tinningstedt, Ladelund / Karlum, Janneby und Südermarsch. In den Gebieten Ladelund / Karlum und Südermarsch sind nach Auskunft des Kreises Nordfriesland noch freie Standorte für Testanlagen vorhanden . Drucksache 18/1627 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele und welche Windeignungsgebiete werden in Schleswig-Holstein bereits beplant und welche Auswirkungen haben die Zusicherungen des Ministerpräsidenten auf die bisherigen Planungen a. von Gemeinden? b. von Unternehmen? c. für Bürger (-Windparks)? Antwort: Genaue Angaben über den Stand der Überplanung der Eignungsgebiete sind nicht möglich. Die Landesregierung geht jedoch davon aus, dass auf allen ausgewiesenen Eignungsgebieten, die nicht für Test- und Forschungszwecke vorbehalten sind, bereits eine Flächensicherung erfolgt ist und die Planung und Projektierung bereits läuft oder schon abgeschlossen ist. Auf laufende Planungen von Gemeinden, Unternehmen und Bürgerwindparks kann die Landesregierung keinen Einfluss hinsichtlich der Wahl des Windkraftanlagenherstellers nehmen. 3. Plant die Landesregierung dabei zukünftig auf die Planungen von Gemeinden, Unternehmen und Bürgern Einfluss zu nehmen? (bitte begründen) Antwort: Nein. Auch auf zukünftige Planungen von Gemeinden, Unternehmen und Bürgerwindparks kann die Landesregierung keinen Einfluss hinsichtlich der Wahl des Windkraftanlagenherstellers nehmen. Nur bei den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gebieten gilt die in Abstimmung mit den Standortgemeinden erfolgte Einschränkung für die ausschließliche Errichtung von Test- und Forschungsanlagen .