SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1635 18. Wahlperiode 14-03-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Prioritätensetzung im Rahmen der Subventionprogramme 2014-2020 Vorbemerkung der Landesregierung: Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller mit dem Begriff „Subventionsprogramme 2014-2020“ die EU-Strukturfondsprogramme 2014-2020 meint. 1. Die Landesregierung hat dem Landtag Entwürfe der Programme zur Verteilung der Mittel aus den EU-Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Soziales (ESF) übersandt (Umdruck 18/2203), aus denen die beabsichtigten Prioritätsachsen , thematischen Ziele, Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele hervor gehen . Nicht aufgeführt ist jedoch, welche Prioritätsachsen, thematischen Ziele, Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele insgesamt zur Auswahl stehen oder gestanden haben. Welche Prioritätsachsen, thematischen Ziele, Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele könnten nach den einschlägigen Vorgaben anstelle der Pläne der Landesregierung gewählt werden oder hätten gewählt werden können und sollen nicht verfolgt werden? 2. Warum will die Landesregierung insbesondere nicht die folgenden thematischen Ziele, Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele wählen: a) Ausbau Breitbandzugang b) Förderung nachhaltiger städtischer Mobilität (z.B. Radverkehr) c) Gründerzentren d) gemeindliche Gesundheitsdienste e) Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur f) Eingliederung junger Menschen in Arbeitsmarkt g) Förderung gleicher Zugang zu Kita und Schulen h) Förderung der Hochschulen i) Entwicklung digitaler Kompetenzen und Integration? Antworten zu den Fragen 1 und 2: Bei der Auswahl der thematischen Ziele und Investitionsprioritäten muss eine Reihe von Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dazu gehören  die soziökonomischen und SWOT-Analysen, die im Zuge der Erstellung der Operationellen Programme erarbeitet wurden, und die daraus abgeleiteten Handlungserfordernisse für Schleswig-Holstein;  die Zielsetzungen der EU 2020 Strategie sowie die länderspezifischen Empfehlungen zum Nationalen Reformprogramm;  die Stellungnahme der EU-Kommissionsdienststellen zur Partnerschaftsvereinbarung ;  die Vorgaben der ESF-Verordnung, wonach in den stärker entwickelten Regionen mindestens 80% der jedem operationellen Programm zugewiesenen ESF-Mittel auf bis zu fünf Investitionsprioritäten zu konzentrieren sind (Artikel 4 Absatz 3 (a) ESF-Verordnung);  die Vorgaben der EFRE-Verordnung, wonach in den stärker entwickelten Regionen mindestens 80% der EFRE-Mittel den thematischen Zielen 1, 2, 3 und 4 zuzuweisen sind und mindestens 20% dem thematischen Ziel 4 (Artikel 4 Absatz 1 (a) EFRE-Verordnung);  die Vorgaben der Europäischen Kommission für die stärker entwickelten Regionen , die im Rahmen der Bund-Länder-Abstimmungen zur Partnerschaftsverhandlungen und zu den Operationellen Programmen formuliert wurden. Diese Vorgaben und Rahmenbedingungen haben zur Auswahl der in den Programm -Entwürfen enthaltenen thematischen Ziele und Prioritätsachsen geführt. 3. Wie will die Landesregierung den bekannten unerwünschten Auswirkungen von Subventionen an Einzelbetriebe (z.B. Mitnahmeeffekte bei ohnehin geplanten Projekten, Subventionswettbewerb zwecks Standortkonkurrenz, unnötige Förderung von Großunternehmen/Konzernen, unnötige Förderung strukturstarker Regionen ) besser als bisher begegnen? Antwort: Die Landesregierung schließt sich der Wertung in der Fragestellung nicht an. Mit dem Programm „Nachhaltige Wertschöpfung“ wird die Förderung von Unternehmen neuen Bewertungskriterien unterzogen und auf folgende Aspekte ausgerichtet : Innovation und Nachhaltigkeit, Energieeinsparung und Ressourceneffizienz , Tourismusförderung und die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Weitere Vorgaben beziehen sich auf gute Arbeit und Familienfreundlichkeit. 4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Feststellung, dass die Infrastruktur- und Clusterförderung nur geringe messbare Effekte auf Wirtschaft entfaltet und dass geförderte Einrichtungen nach Ende der Förderung meist nicht eigentragfähig sind? Antwort: Die Landesregierung schließt sich dieser Feststellung nicht an und sieht in diesem Zusammenhang keinen Handlungsbedarf. 5. Ist die (nicht organisierte) Öffentlichkeit an Entscheidungen über die Gestaltung der Subventionsprogramme beteiligt worden und, wenn ja, wie? Sind der Landesregierung aus anderen Ländern Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung an der Programmvorbereitung und -aufstellung bekannt? Antwort: Die Schwerpunkte des neuen ESF-OPs einschließlich der Investitionsprioritäten wurden auf den ESF-Jahrestagungen im September 2012 und November 2013 vorgestellt und diskutiert. Diese Veranstaltungen waren für alle Interessierten öffentlich . Eingeladen wurde auch über Hinweise auf den Web-Seiten der Landesregierung und der Investitionsbank. Die Struktur und die Inhalte des EFRE-OPs einschließlich der Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung im November 2012 vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus wurde der Öffentlichkeit in der Zeit vom 03. Februar 2014 bis zum 03. März 2014 die Gelegenheit eingeräumt, den Entwurf des OP EFRE in der Fassung vom 13. Dezember 2013 sowie den zu diesem Programm erstellten Umweltbericht im Internet oder in Papierform am Empfang des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie einzusehen. Die Bekanntgabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur öffentlichen Auslegung des OP EFRE und des Umweltberichts erfolgte im Amtsblatt vom 03. Februar 2014. Systematische Kenntnisse über die Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung in anderen Ländern liegen nicht vor.