SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1636 18. Wahlperiode 2014-03-13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Auswirkungen der Entscheidung des Landessozialgerichts zur Inklusion 1. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler innerhalb der vergange- nen zehn Jahre entwickelt, die auf Grundlage des § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII Hil- fen zu einer angemessenen Schulbildung in Anspruch genommen haben (bitte nach Kreisen und Schularten aufschlüsseln und in absoluten Zahlen angeben)? Antwort: Die kreis- und städtebezogenen Fallzahlen für die Schulbegleiter im Rahmen des SGB XII konnten in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beschafft werden. Im Folgenden wird die landesweite Entwicklung der Fallzahlen von 2007 bis 2012 (Quelle: Benchmarking Bericht 2012) dargestellt: Drucksache 18/1636 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Landessozialgerichts auf die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit Behinderung? Antwort: Das Landessozialgericht hat im einstweiligen Anordnungsverfahren und auf Grund der dabei gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage über einen Einzelfall entschieden. Die Auswirkungen dieses Beschlusses lassen sich noch nicht abschließend beurteilen. Die Landesregierung wird jedoch unabhängig von diesen Aspekten klären, wie unter der Zielsetzung eines inklusiven Unterrichts der Kernbereich der pädagogischen Ar- beit von Schulen zu definieren ist und wie demgegenüber die lediglich unterstützen- den und nachrangigen Leistungen im Sinne von § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII („Hilfen zur angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorberei- tung hierzu“) zu bestimmen sind. Über die dabei federführenden Ressorts MBW und MSGFG wird die Landesregierung die Gespräche, die zur Frage der Schulbegleitung als einer Form der Hilfe zur angemessenen Schulbildung mit den kommunalen Lan- desverbänden bereits begonnen worden sind, fortsetzen, um zeitnah eine von allen Beteiligten getragene und den Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen gerecht werdende Lösung zu finden. 3. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Landessozialgerichts für die öffentlichen und privaten Schulträger sowie für das Land? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung auch weiterhin durch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter un- terstützt werden können? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.