SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1641 18. Wahlperiode 2014-03-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Behördliches Versagen beim Schlachthof Bad Bramstedt Vorbemerkung des Fragestellers: am 25. Februar 2014 wurde in einem Schlachthof in Bad Bramstedt eine große Razzia durchgeführt. Unterschiedliche Behörden waren daran beteiligt. Zur Begründung dieser Maßnahme werden hygienische Missstände und Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen angegeben. 1. Seit wann sind dem zuständigen Ministerium Verdachtsmomente für diese möglichen Missstände bekannt? Seit dem 31. Januar 2014. 2. Welche hygienischen Mängel wurden tatsächlich festgestellt, die die Schließung des Betriebes erforderlich gemacht haben? Am 25.02.2014 wurden bei einer fachaufsichtlichen Überprüfung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in dem Schlachtbetrieb und dem Zerlegungsbetrieb erhebliche Verstöße gegen das Hygienerecht und das Tierschutzrecht festgestellt: Verwesungsgeruch in einem Innereienbearbeitungsraum, Schwarzschimmel, Farbabblätterungen, Rost, Verschmutzungen, erhebliche Kondenswasserbildung in verschiedenen Räumen, unzureichende Personalhygiene, keine Trennung zwischen reiner und unreiner Seite, keine Trennung genusstauglicher Tierkörper von vorläufig beschlagnahmten Tierkörpern, Aufbewahrung Drucksache 18/1641 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 genusstauglicher Lebensmittel gemeinsam mit genussuntauglichem Material der Kategorie 3, kranke, nicht schlachtfähige Tiere, Verdachtsmomente nicht fachgerechter Tötung (Rinderköpfe mit mehreren Schusslöchern, Rinderköpfe ohne Schusslöcher). Die aufgeführten Mängel führten auf Weisung des MELUR zur Stilllegung der Betriebe. 3. Trifft es zu, dass das Kreisveterinäramt Segeberg über diese Razzia nicht vorher informiert worden ist? Wenn ja, welche Gründe gab es dafür? Dies trifft zu. Eine vorherige Einbindung des Kreisveterinäramtes ist einerseits aus ermittlungstaktischen Gründen unterblieben, war andererseits auch nicht erforderlich, zumal der Sachverhalt durch das MELUR an die Staatsanwaltschaft Kiel herangetragen worden ist, welches am Tage der Maßnahme auch mit eigenen Fachleuten vor Ort vertreten war. Zudem ist die Maßnahme durch weitere eingeschaltete Sachverständige begleitet worden. Schließlich war das Kreisveterinäramt bereits in den beiden im Jahre 2012 an die Staatsanwaltschaft Kiel übersandten Vorgänge im Zusammenhang mit dem Schlachthof in Bad Bramstedt involviert, ein Verfahren beruhte auf einer Anzeige des Kreisveterinäramtes . Es ist nicht ersichtlich, dass eine vorherige Beteiligung des Kreisveterinäramtes zu einer weiteren Erhellung des Sachverhaltes bzw. zu einer Entkräftung des Tatverdachts hätte führen können. 4. Laut Pressebericht waren bereits Hinweise auf hygienische Mängel im Frühjahr 2013 beim Ministerium eingegangen und an den Kreis weitergegeben worden. Trifft dieses zu? Wenn ja, welche Hinweise waren dieses? Wann war dieses? Wie hat der Kreis reagiert? Am 14.01.2013 hat das MELUR den Schlacht- und Zerlegungsbetrieb in Bad Bramstedt fachaufsichtlich hinsichtlich der Einhaltung der russischen Anforderungen überprüft. Es wurden Mängel hinsichtlich des Hygienerechts festgestellt: Fußböden, Decken , Wände mit Tropfwasser, Schwarzschimmel, Grünalgen und erhebliche Verschmutzung. Keine Trennung tauglicher und nicht tauglicher Tiere. Der Kreis Segeberg hat dem MELUR die Abstellung aller Mängel am 11.02.2013 bescheinigt. 5. Gibt es Möglichkeiten, dem Schlachthofbetreiber die Betriebsgenehmigung zu entziehen? Wenn ja, plant die Regierung entsprechende Schritte? Ja. Das MELUR hat den Kreis aufgefordert, durch eine Anhörung das Verfahren zum Entzug der Betriebsgenehmigung einzuleiten. Im Rahmen der nun folgenden Anhörung hat VION die Möglichkeit darzustellen, wie ein gesetzeskonformer Betrieb künftig garantiert werden kann.