SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1643 18. Wahlperiode 18. März 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Kostenschätzung Theater Schleswig 1. Auf welcher Grundlage ist die Landesregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass für das Theatergebäude in Schleswig ein Neubau erforderlich ist? Antwort: Nicht die Landesregierung ist zu diesem Ergebnis gekommen sondern die Stadt Schleswig. Der entsprechende Ratsbeschluss vom 12.12.2011 lautet: „Die Stadt Schleswig erklärt sich grds. bereit, zum Erhalt des Verwaltungssitzes der SchleswigHolsteinischen Landestheater und Sinfonieorchester GmbH und der Schauspielproduktionsstätte in Schleswig unter den nachfolgenden Bedingungen einen Theaterneubau zu errichten: a) Die Stadt Schleswig beteiligt sich an einem Theaterneubau für die Schleswig- Holsteinische Landestheater und Sinfonieorchester GmbH i. H. v. 5. Mio. €. b) Die für einen Theaterneubau geschätzten Kosten von bis zu 20 Mio. € werden durch weitere Förderung des Landes Schleswig-Holstein, der Region sowie weitere Drittmittel finanziert. c) Die Stadt Schleswig erwartet, dass das Land Schleswig-Holstein zu seiner kulturpolitischen Verantwortung steht und den Erhalt der Schleswig-Holsteinischen Landestheater und Sinfonieorchester GmbH sicherstellt. Die Ratsversammlung hat dies mit Beschluss vom 23.04.2012 wie folgt bekräftigt: „Unter der Maßgabe, dass ausreichende Co-Finanzierungsmittel eingeworben werden , soll zum Erhalt des Theaterstandortes Schleswig am bisherigen Standort des Schleswiger Stadttheaters ein multifunktionaler Theaterneubau errichtet werden. Neben der Hauptnutzung durch die Schleswig-Holsteinische Landestheater und Sinfo- Drucksache 18/1643 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 nieorchester GmbH soll das Gebäude auch für Tagungen und Kongresse sowie für kleinere Vortragstätigkeiten nutzbar sein. Die Nutzung des Gebäudes soll ganzjährig erfolgen. Auf Grundlage dieses Beschlusses hat die Stadt Gespräche mit dem Land aufgenommen . 2. Hat die Landesregierung Alternativen zu einem Neubau, etwa die Sanierung des bisherigen Gebäudes, geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort: Nein. Für die Prüfung von Alternativen - etwa die Sanierung - ist die Stadt Schleswig als Eigentümerin verantwortlich. Der Landesregierung ist kein Antrag hinsichtlich der Sanierung des alten Stadttheaters vorgelegt worden, so dass auch keine Antragsprüfung stattgefunden hat. 3. Wurde das der Kostenschätzung für eine Sanierung des Gebäudes zugrunde gelegte Gutachten des Statikers Korsch von der Landesregierung überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort: Nein. Siehe auch Antwort zu Frage 2. 4. War der Landesregierung bekannt, dass der Statiker Korsch in seinem Gutachten die Kosten der Statik-Sanierung auf rd. 2,5 Mio. Euro beziffert hat? Wenn ja, seit wann und welche Rückschlüsse hat die Landesregierung daraus gezogen? Antwort: Nein. 5. Wurde das Ergebnis der Statik-Berechnungen des Architekten Korsch mit den kommunalen Landesverbänden erörtert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein. Siehe Antworten zu Fragen 2 bis 4. 6. Aus welchen Gründen spricht sich die Landesregierung alternativlos für einen Neubau mit Gesamtkosten von rund 14 Mio. Euro aus, wenn sich das Theatergebäude mit rund 2,5 Mio. Euro statisch sanieren lässt? Antwort: Auch dafür war Grundlage des Handelns ein Beschluss der Schleswiger Ratsversammlung vom 21.05.2013: „Der Grundsatzbeschluss der Ratsversammlung vom 23.04.2012 über die Errichtung eines multifunktionalen Theaterneubaus wird dahin- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1643 3 gehend modifiziert, dass der Neubau nicht mehr am Standort Lollfuß, sondern auf der Liegenschaft Hesterberg errichtet werden wird.“ Die Landesregierung hatte hier die Möglichkeit zur Reduzierung der Baukosten die vorhandenen Gebäude auf dem Hesterberg über die Stiftung SchleswigHolsteinische Landesmuseen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig stellte die beabsichtigte Überlassung der Liegenschaft „Hesterberg“ den finanziellen Beitrag des Landes dar. Eine Sanierung des alten Theatergebäudes im Lollfuß für 2,5 Millionen stand zu keiner Zeit in Rede. Siehe auch Antwort zu Frage 3 und 4. 7. Sind dem Landesrechnungshof die Statik-Gutachten und die jeweiligen Kostenschätzungen bekannt bzw. beabsichtigt die Landesregierung, diese vom Landesrechnungshof prüfen zu lassen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Der Landesregierung ist zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage das unter 1. genannte Gutachten von der Stadt Schleswig zur Verfügung gestellt worden. Sollte die Stadt nun entgegen ihres Beschlusses eine Sanierung des Theaters im Lollfuß beabsichtigen und die Unterstützung des Landes erbitten, wäre nicht der Landesrechnungshof sondern die GMSH zur Prüfung einzubeziehen. 8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass angesichts der unterschiedlichen Kostenschätzungen der Statiker Korsch und Harenberg eine Überprüfung durch einen unabhängigen Statiker erforderlich ist? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung begrüßt die Tatsache, dass die Stadt Schleswig aktuell einen unabhängigen und vereidigten Sachverständigen zur Prüfung der Sanierungsmöglichkeiten und deren Kosten für das Theater im Lollfuß beauftragt hat. 9. Wie kommt die Landesregierung zu der in einem Brief der Kulturministerin vom 21.02.2014 (u.a. an den Kreispräsidenten des Kreises Schleswig-Flensburg) geäußerten Überzeugung, der Neubau auf dem Hesterberg sei die „letzte Chance der Rettung des Landestheaters“, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits über die Kosten der Statik-Sanierung und die unterschiedlichen Kostenschätzungen öffentlich berichtet wurde? Antwort: Die Umnutzung der Bestandsgebäude auf dem Hesterberg, ergänzt um ein Kerntheater mit Bühne und Zuschauerrängen, stellt die bis dato einzige verlässlich finanzierbare Möglichkeit dar, den Theaterstandort Schleswig und das Landestheater in seiner jetzigen Struktur über das Jahr 2017 hinaus zu sichern. Wie bekannt ist, verursacht die derzeitige Situation mit Interimsspielstätten in Schleswig beim Landestheater jährliche Mindereinnahmen von rund 200.000 Euro. Die Liquiditätsrechnungen des Theaters weisen zum Ende der Spielzeit 2017/2018 eine Unterdeckung von 412.000 Euro auf. Mit den erforderlichen baufachlichen Verfahren für eine Fertigstel- Drucksache 18/1643 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 lung des Theaterneubaus und dem Einzug des Landestheaters spätestens im Jahr 2017 müsste daher jetzt begonnen werden. Zum zweiten Teil der Frage: Berichterstattungen in den Medien zu eilig erstellten und divergierenden Kostenschätzungen unterschiedlicher Architekten und Ingenieure stellen keine seriöse Grundlage für neue Handlungsoptionen der Landesregierung dar. 10. Sieht die Landesregierung angesichts der Statik-Kosten die Notwendigkeit, ihre bisherige Haltung zur Sanierung des Altbaues zu revidieren? Antwort: Auf der Grundlage der Beschlüsse der Stadt Schleswig für einen Theaterneubau im Lollfuß im Jahr 2011 und in der Folge im Mai 2013 für den Theaterneubau auf dem Hesterberg bestand für die Landesregierung keine Veranlassung, sich mit der Sanierung des Altbaus zu befassen. Es steht im Benehmen der Stadt, nun erneut eine Sanierung des alten Theaters zu prüfen und Entscheidungen zum weiteren Vorgehen zu treffen. 11. Ist der Landesregierung bekannt, dass offenbar im Inneren des Theatergebäudes bereits mit Abrissarbeiten begonnen wurde, obwohl diese erst im August beginnen sollten? Wurde dieses mit der Landesregierung vereinbart bzw. hat die Landesregierung einen vorzeitigen Baubeginn genehmigt? Antwort: Nein. Dies ist ausschließlich eine Angelegenheit der Stadt Schleswig als Eigentümerin des Theaters im Lollfuß. Eine Genehmigung des Landes zum vorzeitigen Baubeginn wäre nur dann zu treffen, wenn für das Bauvorhaben „Lollfuß“ ein Antrag vorläge . Dies ist nicht der Fall.