SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1644 18. Wahlperiode 14-03-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Hortessen in Schleswig-Holstein 1. Ist es richtig, dass sozial benachteiligte Kinder Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zum Hortessen hatten, der zum 31. Dezember 2013 aufge- laufen ist? Antwort: Ja. 2. Ist es richtig, dass sich die Länder im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern über die Kostenübernahme für das Hortessen bedürftiger Kinder geeinigt haben? Wenn ja, wie sieht diese Einigung konkret aus? Antwort: Im Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände- rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 hatten sich Bund und Länder zunächst auf eine befristete Förderung bis zum 31.12.2013 im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe verständigt. 3. In welcher Höhe unterstützt das Land Schleswig-Holstein entsprechend dieser Einigung das Hortessen für bedürftige Kinder? Antwort: Eine Einigung bzgl. einer Weiterförderung durch die Länder wurde im Vermittlungsaus- schuss von Bund und Ländern nicht getroffen. Das Land hat aber die Zweckbindung für nicht abgeflossene BuT-Restmittel aus dem Jahr 2011, die den Kreisen und kreisfreien Städten vom Land bereits zugewiesen wurden und nicht an den Bund zurückfließen müs- sen, dahingehend gelockert, dass Hortmittagessen für Schülerinnen und Schüler, die An- spruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben, daraus finanziert werden können. 4. Ist diese Summe ausreichend, um alle Kinder, die bisher einen Anspruch auf einen Zu- schuss haben, auf dem bisherigen Niveau zu versorgen? Antwort: Die Summe ist ausreichend. Die BuT-Restmittel 2011 belaufen sich insgesamt auf 15,7 Mio. Euro. Hortmittagessen wurde durch Kreise und kreisfreie Städte im Jahr 2013 in Hö- he von rund 251.000 Euro gefördert. 5. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Kinder nicht mehr am Mittagessen in Horteinrichtungen im Rahmen der Gewährung des Existenzminimums teilnehmen kön- nen, weil es für sie keinen Zuschuss durch das Land mehr gibt? Wenn ja, wie viele Kinder sind in welchen Kreisen betroffen? Wie beurteilt die Landesregierung diese Situation? Antwort: Es wurden bisher keine konkreten Fälle an das Land herangetragen. Das Land hat durch die Lockerung der Zweckbindung der BuT-Restmittel aus dem Jahr 2011 Sorge dafür ge- tragen, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, die Förderung von Hortmittag- essen für bis zum 31.12.2013 BuT-anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler fort- zuführen. Darüber hinaus sieht der Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes vor, die Förde- rung von Hortmittagessen aus Landesmitteln dauerhaft sicherzustellen.