SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1656 18. Wahlperiode 2014-03-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Ermittlung der Deckungsquoten bei der Reform des kommunalen Finanzausgleichs Vorbemerkung: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des kommunalen Finanz- ausgleichs (Stand: 06.02.2014) enthält als Anlage 3 eine Auflistung der Deckungs- quoten der Kommunen für die Jahre 2005 bis 2014. 1. Wie hat die die Landesregierung die in der genannten Anlage 3 ausgewiese- nen Deckungsquoten ermittelt? Antwort: Der Gesetzentwurf liegt dem Landtag mittlerweile als Drucksache 18/1659 vor. Die Deckungsquote ergibt sich aus dem Quotienten der angegebenen allge- meinen Deckungsmittel und der Zuschussbedarfe. Eine detaillierte Beschrei- bung der Daten, die der Anlage 3 zugrunde liegen, befindet sich im Gesetz- entwurf auf Seite 38 ff. 2. Hat die Landesregierung von den einzelnen Kommunen weitere Daten erho- ben, die den in der Anlage 3 genannten Aussagen zugrunde liegen? a. Wenn ja, welche und auf welche Weise? b. Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/1656 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Nein. Die Daten einzelner Kommunen sind in den Aggregaten der Anlage 3 bereits enthalten. 3. Welchen Einfluss hat nach Auffassung der Landesregierung die Wahrneh- mung von Aufgaben auf die finanzielle Situation der Kommunen? Antwort: Die Wahrnehmung von Aufgaben führt bei den Kommunen in der Regel zu Ausgaben. Eine pauschale Aussage zu den Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Kommunen ist jedoch nicht möglich. Dazu müssten im Einzelfall positive und negative Auswirkungen gegenübergestellt werden. Darüber hin- aus würde zum Beispiel eine schlichte Verlagerung von Aufgaben von der Gemeinde- auf die Kreisebene für die Kommunen in der Summe nicht not- wendigerweise zu einem Mehraufwand führen.