SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1679 18. Wahlperiode 20.03.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Genehmigungspflichtige Maßnahmen im Denkmalschutz - Nachfrage zur Drs. 18/1326, 18/1461 und 18/1533 1. Welcher der in der Antwort zu Frage 2 in Drs. 18/1533 beschriebenen Verfahrens- schritte war derjenige, der zu den Entscheidungen geführt hat, für die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 der Kleinen Anfrage, Drs. 18/1326, grundsätzlich keine Abfrage bei den Unteren Denkmalschutzbehörden durchzuführen? Bitte nach Frage auf- schlüsseln! Antwort: Für die Entscheidung, in dem konkreten Fall keine Abfrage bei den Unteren Denk- malschutzbehörden durchzuführen, war der Umfang der abgefragten Informationen ausschlaggebend. Bereits das übliche Verfahren zum Einholen von Informationen erfordert einen Großteil der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drs. 18/1326, zur Verfügung stehenden Zeit. Die Antworten auf die Fragen 1 - 7 der Kleinen Anfrage, Drs. 18/1326, erfordern darüber hinaus die Beteiligung unterschiedlicher Abteilun- gen. Für den hier anfallenden Abstimmungsbedarf ist zusätzlich Zeit einzuplanen. In dem restlichen zur Verfügung stehenden Zeitrahmen ist die inhaltliche Beantwortung Drucksache 18/1679 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 von Fragen in diesem Umfang durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter der Unteren Denkmalschutzbehörden sowie die Zusammenführung dieser Anga- ben zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich. 2. Wer hat entschieden, für die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 der Kleinen Anfra- ge, Drs. 18/1326, keine Abfrage bei den Unteren Denkmalschutzbehörden durchzu- führen? Bitte ggf. nach Frage aufschlüsseln. Antwort: Das MJKE. 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage geschahen diese in Frage 2 genannten Ent- scheidungen? Antwort: Gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Landtags sind Kleine Anfragen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu beantworten. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage genügte diesen Anforderungen: Die Landesregierung hat unverzüglich, nämlich in- nerhalb der Zwei-Wochen-Frist, und vollständig geantwortet, nämlich unter Angabe aller ihr zur Verfügung stehenden Informationen. 4. Wäre es aus Sicht der Landesregierung möglich und zumutbar gewesen, auch einzelne Fragen der Drs. 18/1326 zum Bestandteil einer Abfrage bei den Unteren Denkmalschutzbehörden zu machen? Wenn ja, warum ist dies im vorliegenden Fall unterblieben? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung hat die Kleine Anfrage unter Angabe aller ihr zur Verfügung stehenden Informationen beantwortet.