SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 168 18. Wahlperiode 12-09-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Gemeindeverkehrsfinanzierung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung plant laut Koalitionsvertrag, die Verteilung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) schrittweise auf 70 Prozent für die öffentlichen Verkehre und 30 Prozent in den Straßenbau umzukehren. 1. Welcher jährliche Betrag steht dem Land Schleswig-Holstein von 2007 bis 2013 für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden aus dem Bundeshaushalt (§ 3 Absatz 1 EntflechtG) zu und welcher jährliche Betrag wurde und wird von 2007 bis 2013 hiervon für den Straßenbau eingeplant? Antwort: Aus dem Haushalt des Bundes erhält das Land Schleswig-Holstein über den Zeitraum 2007 bis 2013 für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden einen jährlichen Betrag von 43.253,00 T€. Für den Straßenbau wurden / werden hiervon eingeplant: Jahr Betrag in T€ 2007 34.437,00 2008 31.937,00 2009 31.937,00 2010 32.437,00 2011 29.437,00 2012 29.437,00 2013 komm. Straßenbau 24.437,00 komm. Radwegebau 5.000,00 Drucksache 18/168 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Rechnet die Landesregierung ab 2014 mit mehr, gleich viel oder mit weniger jährlichen Mitteln nach dem GVFG und dem EntflechtG und mit welcher Begründung ? Antwort: Die Höhe der jährlichen Beträge u.a. für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden unterliegen gemäß Entflechtungsgesetz des Bundes einer Revision. Bund und Länder prüfen gemeinsam bis Ende 2013, in welcher Höhe die Beträge für den Zeitraum 2014 bis 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. Beratungen hierzu laufen zwischen Bund und Ländern. Die Entscheidung über die zukünftige Höhe soll bis Herbst vorliegen. Das Ergebnis der Revision bleibt abzuwarten. 3. Welchen jährlichen Betrag plant die Landesregierung ab 2014 bis 2019 für den Straßenbau ein? Antwort: Der zukünftige Betrag für den Straßenbau ist abhängig vom Ausgang der Revision. 4. Ist die im Koalitionsvertrag der Landesregierung angekündigte Erhöhung der GVFG-Mittel für den Radverkehr Bestandteil der öffentlichen Verkehre oder des Straßenbaus? Wenn ja/ nein, mit welcher Begründung. Antwort: Nach Legaldefinition sind Radwege Bestandteil der öffentlichen Straße. Entsprechend erfolgt deren Förderung nach Maßgabe der für den kommunalen Straßenbau geltenden Förderregularien. Im Haushalt 2013 wird der Bedeutung des Radwegebaus durch Einrichtung eines eigenständigen Ausgabetitels Rechnung getragen. 5. Plant die Landesregierung bereits ab 2013 die schrittweise Umkehrung der Mittel aus dem GVFG und dem EntflechtG? Antwort: Ja. 6. Welche prozentuale Gewichtung strebt die Landesregierung innerhalb der öffentlichen Verkehre 1. für die Förderung der Omnibusverkehre an; 2. für die Förderung der Schienenverkehre an? Antwort: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert nur Investitionen, keine Verkehre. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 168 3 7. Welche prozentuale Gewichtung strebt die Landesregierung für den Fahrradverkehr 1. für die Förderung von innerstädtischen Radwegen an; 2. für die Förderung von touristischen Radwegen an? Antwort: Für eine Förderung nach dem GVFG-SH muss die Notwendigkeit von Radwegen in jedem Einzelfall durch entsprechende Bedarfsnachweise belegt werden. Der Alltagsradverkehr steht hierbei nicht in Konkurrenz zum Freizeitradverkehr. Eine prozentuale Gewichtung der Bereiche ist seitens der Landesregierung nicht beabsichtigt. 8. Plant die Landesregierung Projekte, die nach dem GVFG-Bundesprogramm für ÖPNV-Großvorhaben ab 2014 zuweisungsfähig sind? Wenn ja, sind diese Projekte Teil der geplanten prozentualen Umkehrung der Mittel aus dem GVFG und dem EntflechtG, oder werden diese Projekte getrennt ausgewiesen? Antwort: Ja. Die Umsetzung der Projekte ist unabhängig von der prozentualen Umkehrung sondern abhängig von der Umsetzung und Abrechnung innerhalb der zum 31.12.2019 auslaufenden Programme. 9. Mit welchen Landesmitteln plant die Landesregierung für den gesetzlichen Ausgleich nach § 45a Personenbeförderungsgesetz für das Jahr 2013? Antwort: Bereits im Jahr 2007 hat das Land von der Öffnungsklausel im Personenbeförderungsgesetz (PBefG, § 64 a) Gebrauch gemacht und die Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG pauschaliert. Seitdem erhalten die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV (Bus) gemäß ÖPNVG-SH eine jährliche Pauschale zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung, zur Abgeltung des mit der Regionalisierung verbunden Aufwands, für länderverbindende Verkehrsleistungen im Hamburger Verkehrsverbund, für Investitionen in Haltestellen und zur pauschalen Abgeltung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr . Eine individuelle Abrechnung bei den Bussen erfolgt somit nicht mehr. Insgesamt erhalten die Kreise und kreisfreien Städte für die o.g. Leistungen bis 2017 57 Mio. € pro Jahr. 10. Wird sich der Anteil der Landesmittel für den gesetzlichen Ausgleich nach § 45a Personenbeförderungsgesetz für die Jahre ab 2014 nach Einschätzung der Landesregierung erhöhen, gleich bleiben oder sinken und welche Gründe sprechen dafür? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.