SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1688 18. Wahlperiode 21.März 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Schnellerfassung von Kulturdenkmalen 1. Wann genau beginnt die Umsetzung des Projektes „Revision und Schnellerfas- sung der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein 2014/2015“? Antwort: Die Landesregierung geht derzeit davon aus, dass das Projekt am 01. April 2014 beginnen kann. 2. Die Erfassung wie vieler Kulturdenkmale pro Tag und Team ist notwendig, um die Schnellerfassung bis zum 31. Dezember 2015 abzuschließen? Antwort: Diese Frage lässt sich im Vorgriff auf das Projekt und die Analyse erster Er- fahrungswerte nicht beantworten. Die Bearbeitung von Ortschaften mit ge- schlossener Bebauung und ländlich geprägter Gebiete mit Streusiedlungen, Einzelhöfen etc. stellet sehr unterschiedliche Anforderungen an die Bearbei- tergruppen, die es bei der Überprüfung der Kreise mit qualitativ sehr unter- Drucksache 18/1688 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 schiedlichem Datenmaterial mit großen Lücken und einer beträchtlichen Feh- lerquote zu tun haben werden. 3. Wer entscheidet abschließend, ob ein Kulturdenkmal nach der Erfassung als denkmalwürdig einzustufen ist? Antwort: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts unterbreiten einen Vorschlag über die Einstufung eines Objektes. Die Entscheidung trifft die Inventarisatorin des Landesamtes für Denkmalpflege. 4. Auf welcher (Daten-)Grundlage wird diese Entscheidung gefällt? Antwort: Die Entscheidung, was ein Kulturdenkmal im Sinne des Gesetzes ist, wird nach objektiven wissenschaftlichen Kriterien getroffen. Dabei gilt es bundes- weite Standards zu berücksichtigen sowie sämtliche im Amt vorhandenen orts- und landesgeschichtlichen Kenntnisse. 5. Ist für die Schnellerfassung sämtlicher Kulturdenkmale eine Inaugenscheinnahme vor Ort vonnöten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird diese Aufgabe logis- tisch bewerkstelligt? Antwort: Ja. Abhängig vom Objekt ist eine Betrachtung vom Straßenraum aus ausrei- chend, ggf. muss auch mit einem Eigentümer zwecks Besichtigung Kontakt aufgenommen werden. 6. Wann und auf welchem Wege erfährt ein Eigentümer, dass seine Immobilie nach der Schnellerfassung unter besonderem denkmalrechtlichem Schutz steht? Antwort: Derzeit ist vorgesehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projek- tes die Nachinventarisation und Revision nach Gebietskörperschaften durch- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1688 3 führen. Nach Inkrafttreten der Novelle wird die Liste mit den Denkmalen je- weils nach Abschluss der Arbeiten in einer Gebietskörperschaft den zuständi- gen Kommunen zur Verfügung gestellt und veröffentlicht. Zeitgleich werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Immobilien informiert. 7. Sind Beratungsgespräche vor Ort vorgesehen, bei denen die Eigentümer über die Denkmaleigenschaft ihrer Immobilie aufgeklärt werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Beratungsgespräche mit Eigentümerinnen und Eigentümern sind nicht vorge- sehen. Sie würden den zeitlichen Rahmen sprengen und sind bei vergleichba- ren Inventarisationsprojekten bundesweit auch nicht üblich. Die Eigentümerin- nen und Eigentümer werden schriftlich über die Denkmaleigenschaft und die Aufnahme in die Denkmalliste informiert. In der Liste wird auch eine kurze Be- gründung enthalten sein. Es ist geplant, das Projekt regional in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellen. Unverändert erhalten bleibt die Möglichkeit der so informierten Eigentümerinnen und Eigentümer, sich mit Fragen, Anregun- gen und Gegenvorstellungen an die Behörden zu wenden.