SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1691 18. Wahlperiode 2014-03-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Genehmigungen von neuen Windenergieanlagen Vorbemerkung: Presseberichten zufolge sind im Jahr 2013 162 neue Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 428 Megawatt aufgestellt worden. Gleichzeitig wurden 80 Megawatt abgebaut, so dass der tatsächliche Zuwachs in Schleswig-Holstein 2013 bei 348 Megawatt lag. 1. Wie viele Anträge auf Errichtung von neuen Windenergieanlagen wurden 2013 positiv beschieden, wie viele wurden 2013 abgelehnt und wie viele wur- den 2013 noch nicht abschließend beschieden (bitte verteilt nach Kreisen)? In der Tabelle sind die beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländli- che Räume (LLUR) beschiedenen immissionsschutzrechtlichen Neugenehmi- gungsverfahren1 für Windkraftanlagen (WKA) je Kreis aufgeführt. Die Anträge dieser Verfahren sind entweder 2013 oder vorher gestellt worden. Die Zahl der Ablehnungen bezieht sich nur auf Ablehnungen von Neugenehmigungsverfah- ren. Antragsrücknahmen durch den Antragsteller sind nicht berücksichtigt.2 1 Daten über ggf. baurechtlich zu genehmigende WKA liegen der Landesregierung nicht vor. 2 Die Anzahl der positiv beschiedenen Anträge ist nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der aufgestellten , in Betrieb genommenen WKA. Drucksache 18/1691 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Kreis Neugenehmi- gungen WKA 2013 Ablehnungen WKA 2013 nicht beschiedene Neugenehmigungsver- fahren WKA 31.12.2013 Dithmarschen 50 98 Hzgt. Lauenburg 5 11 Nordfriesland 146 8 138 Ostholstein 16 49 Plön 1 Rendsburg- Eckernförde 15 1 34 Schleswig- Flensburg 49 8 73 Segeberg 22 Steinburg 18 28 Stormarn 3 Summe 299 17 457 2. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei diesen Anträgen? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vollständig vorliegender Anträge, die im LLUR am 01.01.2013 vorlagen, sowie in 2013 eingingen und in 2013 be- schieden wurden, betrug 92 Tage3. Eine Unterscheidung der durchschnittli- chen Bearbeitungsdauer in genehmigt, abgelehnt oder zurückgezogen ist – wie auch eine Aufteilung nach Kreisen – nicht möglich. Die individuellen Genehmigungsverfahren der einzelnen WKA verlaufen sehr unterschiedlich. Daher stellt die genannte durchschnittliche Bearbeitungsdauer lediglich einen statistischen Mittelwert dar. Gelegentliche Fristüberschreitungen sind häufig begründet in der Fristüber- schreitung für Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, insbesonde- re der Bundeswehr und des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung. Die Stellungnahmen dieser Stellen verzögern sich nicht selten um mehrere Wo- chen bis Monate. Das LLUR kann diese Stellungnahmen nicht ersetzen. 3. Wie viele Anträge benötigen länger als fünf Monate bis zur abschließenden Entscheidung? Gemäß § 10 (6a) BImSchG ist über den Genehmigungsantrag nach Eingang des vollständigen Antrags mit den dazu einzureichenden Unterlagen innerhalb 3 Die Bearbeitungsdauer nicht vollständig vorliegender Anträge ist höher, da die Antragsteller die Mög- lichkeit erhalten, die Unterlagen zu vervollständigen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1691 3 einer Frist von sieben Monaten, in vereinfachten Verfahren innerhalb einer Frist von drei Monaten, zu entscheiden. Die Frist kann um jeweils drei Monate verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Innerhalb dieser Frist ist das Vorhaben ggf. bekanntzumachen und es sind die Träger öf- fentlicher Belange (z.B. Bundeswehr, Flugsicherheit) zu beteiligen. Bei Ein- wendungen gegen das Vorhaben ist ggf. ein Erörterungstermin durchzuführen. Insofern wäre über alle Anträge innerhalb einer Frist von „länger als fünf Mo- naten“ zu entscheiden, es sei denn, diese werden im vereinfachten Verfahren, bzw. ohne dass Fristen aus den vorgenannten Gründen zu verlängern wären, durchgeführt. Eine Vorhersage der Verteilung der Genehmigungsverfahren in „förmliche“ und vereinfachte Verfahren ist nicht möglich. Dieses ist abhängig von den ein- gereichten Anträgen bzw. deren Einstufung in die jeweilige Verfahrensart nach der Nummer 1.6 der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) in Verbindung mit der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmi- gungsverfahren). 4. Gibt es Widerspruchsverfahren und Klagen gegen ablehnende Bescheide? Wenn ja – wie viele? Derzeit (Stand 14.03.2014) sind 26 Widerspruchs- und 19 Klageverfahren beim LLUR anhängig.