SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1694 18. Wahlperiode 19.03.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein Anmerkung: Auf die Einhaltung einer Antwortfrist wird verzichtet, soweit sie zur Beantwortung nicht genügt. Zugleich wird um Mitteilung des voraussichtlichen Antwortzeitraumes gebeten. 1. Wie viele Anträge für genehmigungspflichtige Maßnahmen gem. § 7 DSchG wurden seit dem 12. Januar 2012 bei den Denkmalschutzbehörden gestellt? Bitte nach Jahr und Behörde aufschlüsseln. Antwort: Dem Ministerium für Justiz, Kultur und Europa liegen keine Angaben darüber vor, wie viele Anträge für genehmigungspflichtige Maßnahmen nach § 7 DSchG in den Jahren 2012 und 2013 bei den unteren Denkmalschutzbehör- den gestellt wurden. 2. In wie vielen Fällen galt die Genehmigung gem. § 7 Abs. 2 S. 2 DSchG als er- teilt? Bitte für die Jahre 2012 und 2013 und nach Behörde aufschlüsseln. Drucksache 18/1694 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Dem Ministerium für Justiz, Kultur und Europa liegen keine Informationen zu der Anzahl von Fällen in den Jahren 2012 und 2013 vor, in denen die Geneh- migung gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 DSchG als erteilt galt. 3. Wie häufig wurden mit der Erteilung einer Genehmigung zusätzliche Auflagen erteilt? Bitte für die Jahre 2012 und 2013 und nach Behörde aufschlüsseln. Antwort: Dem Ministerium für Justiz, Kultur und Europa liegen keine Informationen zu der Anzahl von Fällen in den Jahren 2012 und 2013 vor, in denen die unteren Denkmalschutzbehörden die Erteilung der Genehmigung mit Auflagen ver- bunden haben. Das Archäologische Landesamt führt seit September 2012 eine Statistik über die Fallzahlen. Seitdem wurde in 15 Fällen, die dem Archäologischen Landes- amt bekannt sind, die Genehmigung mit Auflagen verbunden. In den meisten Fällen handelt es sich um Abpflanzungen (Sichtschutz) oder der Wiederverfül- lung von Kiesabbauflächen. 4. In wie vielen Fällen war eine örtliche Begutachtung oder Inaugenscheinnahme im Zusammenhang mit solchen Genehmigungen erforderlich? Bitte für die Jahre 2012 und 2013 und nach Behörde aufschlüsseln. Antwort: Dem Ministerium für Justiz, Kultur und Europa liegen keine Informationen zu der Anzahl von Fällen in den Jahren 2012 und 2013 vor, in denen die unteren Denkmalschutzbehörden einen Ortstermin für erforderlich erachtet haben.