SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 170 18. Wahlperiode 12-09-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Klage gegen Lang-LKW Vorbemerkung des Fragestellers: In einer Pressemitteilung vom 20. August 2012 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein wird der Dänische Verkehrsminister Henrik Dam Kristensen im Rahmen der deutsch-dänischen Verkehrskommission mit den Worten zitiert: „Ich bin erfreut, dass es nun feststeht, dass die Feldversuche mit den Lang-Lkw in Schleswig-Holstein fortgeführt werden.“ 1. Gab es in der Landesregierung bis zum Zeitpunkt dieses Gesprächs mit dem Dänischen Verkehrsminister bereits Beratungen in der Frage eines Beitritts zur Klage Baden-Württembergs vor dem Bundesverfassungsgericht? - Falls ja, wie konnte es dazu kommen, dass der Dänische Verkehrsminister nach dem Gespräch in der gemeinsamen Presseerklärung den Eindruck kommunizierte, dass die Versuche mit den Lang-LKW auch in SchleswigHolstein sicher weiterlaufen? - Falls nein, was hat die Landesregierung dazu bewogen, der Klage BadenWürttembergs zeitlich erst nach der fünften Sitzung der deutsch-dänischen Verkehrskommission beizutreten, obwohl bereits zu Beginn der Regierungsübernahme in Schleswig-Holstein durch die von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und SSW getragenen Landesregierung die Klageabsichten BadenWürttembergs bekannt waren? Antwort: Ja. Die Landesregierung hat bereits in der Kabinettssitzung am 17. Juli 2012 Drucksache 18/ 170 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 beschlossen, dass sich Schleswig-Holstein als Mitantragsteller an dem Antrag des Landes Baden-Württemberg beim Bundesverfassungsbericht beteiligt, im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle die Verordnung der Bundesregierung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) vom 19. Dezember 2011 für nichtig erklären zu lassen. Der Antrag beim Bundesverfassungsbericht, im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle die Verordnung der Bundesregierung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) vom 19. Dezember 2011 für nichtig erklären zu lassen, hat zunächst keine rechtliche Auswirkungen auf den Feldversuch Lang-Lkw. Die LKWÜberlStAusnV gilt in Deutschland unverändert für dänische ebenso wie für deutsche Spediteure. Sollte die Ausnahmeverordnung aufgehoben werden, entfiele die Rechtsgrundlage für dänische Unternehmen, die sich am Feldversuch beteiligen, in gleicher Weise wie für deutsche Speditionsunternehmen , die am Feldversuch teilnehmen. 2. Sieht die Landesregierung durch diesen Vorgang die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Dänemark in irgendeiner Weise als beeinträchtigt an? Antwort: Nein. 3. Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund den zugesicherten Vertrauensschutz gegenüber den am Feldversuch für Lang-LKW teilnehmenden schleswig-holsteinischen Logistikunternehmen und mit welcher Begründung? Antwort: Nach Kenntnis der Landesregierung hat das erste Speditionsunternehmen aus Schleswig-Holstein, das sich am Feldversuch beteiligt hat, seine Investitionen in entsprechende Fahrzeugkombinationen zu einem Zeitpunkt getätigt, zu dem die LKWÜberlStvAusnV noch nicht in Kraft war. Das zweite und bislang letzte Speditionsunternehmen aus Schleswig-Holstein, das sich am Feldversuch beteiligt, hat seine Teilnahmebekundung gegenüber der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erklärt, nachdem die Kabinettsentscheidung vom 17. Juli 2012 öffentlich bekannt war.