1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1702 18. Wahlperiode 2014-03-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Aktivitäten der sog. Gülen-Bewegung in Schleswig-Holstein 1. Sind der Landesregierung Aktivitäten der sog. Gülen-Bewegung in Schleswig-Holstein bekannt und wenn ja, welche? Antwort: Die Landesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass die Fethullah Gül- en-Bewegung in jüngster Vergangenheit stärker in den Fokus der deut- schen Medienöffentlichkeit gerückt ist. Vor allem die Ziele, Strukturen und Lernmethoden dieser Bewegung werden darin kritisch hinterfragt. Konkrete Erkenntnisse über Aktivitäten der Bewegung in Schleswig- Holstein liegen der Landesregierung nicht vor. Die Fethullah Gülen- Bewegung ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörde, da derzeit keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Landesverfassungsschutzgesetz vor- liegen. Drucksache 18/1702 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Sind der Landesregierung Einrichtungen (z.B. Schulen und Lichthäuser) bekannt, die dem Umfeld der Gülen-Bewegung zuzuordnen sind und wenn ja, welche? Antwort: Der Landesregierung sind keine entsprechenden Einrichtungen bekannt. Siehe Antwort 1. 3. Wie bewertet die Landesregierung insgesamt die Gülen-Bewegung im Hinblick auf ihre Aktivitäten und die von ihr vertretenen Ziele? Antwort: Der Landesregierung liegen derzeit keine Anhaltspunkte für eine extremis- tische Betätigung der als islamisch-konservativ zu bezeichnenden Gülen- Bewegung vor, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz be- dingen würden.