SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1703 18. Wahlperiode 31. März 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Pflegeausbildung zukunftssicher machen Vorbemerkung des Fragestellers: Am 8.11.2012 hat der Sozialausschuss ein Maßnahmenpaket zur Sicherung und Stärkung der Pflegeausbildung beschlossen. Bezugnehmend auf die Drucksache 18/321 frage ich die Landesregierung: 1. a) Hat die Landesregierung die Möglichkeiten für eine schleswig-holsteinische Ausbildungsumlage in der Altenpflege oder eine gemeinsame Umlage aller Pflegefachprofessionen geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann wird diese Prüfung bzw. die Vorlage der Ergebnisse erfolgen? b) Hat die Landesregierung vor einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen ? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Teilfrage a): Die Landesregierung hat 2012 die Universität Lübeck - Sektion Forschung und Lehre in der Pflege - mit der Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung beauftragt zur Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 25 Altenpflegegesetz (AltPflG) zur Einführung eines Umlageverfahrens in SchleswigHolstein erfüllt sind. Im Februar 2014 hat die Universität Lübeck den Abschlussbericht vorgelegt. Drucksache 18/1703 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die wissenschaftliche Untersuchung hat ergeben, dass nach Auswertung der Ergebnisse aus Sicht der Universität Lübeck die Voraussetzungen des § 25 AltPflG in Schleswig-Holstein erfüllt sind. Antwort zu Teilfrage b): Nach § 25 AltPflG sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung von ambulanten und stationären Einrichtungen Ausgleichsbeträge erhoben werden, und zwar unabhängig davon, ob dort Abschnitte der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Auf der Grundlage des vorgelegten Berichts werden bezüglich des weiteren Verfahrens für die Einführung eines Umlageverfahrens derzeit noch notwendige fachliche Klärungen vorgenommen. Die Landesregierung beabsichtigt grundsätzlich eine Umsetzung. 2. Hat sich die Landesregierung dafür eingesetzt, dass das dritte Ausbildungsjahr im Rahmen einer durch die Bundesagentur geförderten Umschulungsmaßnahme zur Pflegefachkraft dauerhaft finanziert wird? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung setzt sich seit Jahren für eine unbefristete Förderung des dritten Ausbildungsjahrs durch die von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Umschulungsmaßnahmen in der Altenpflegeausbildung ein. So hat SchleswigHolstein beispielsweise, gemeinsam mit weiteren Bundesländern, auf der Arbeits - und Sozialministerkonferenz 2012 einen Antrag gestellt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, mittelfristig die unbefristete Förderung des dritten Ausbildungsjahres in der Altenpflege zu ermöglichen. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat diesem Antrag zugestimmt. Mit dem im Rahmen der „Ausbildungs - und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ vereinbarten Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege vom 13.03.2013 können berufliche Weiterbildungen (Umschulungen) zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger derzeit wieder dreijährig durch die Arbeitsagenturen bzw. die Jobcenter gefördert werden. 3. Hat sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Zusammenfassung der Fachkraftausbildungen in der Pflege zu einer integrierten und modularisierten Pflegefachausbildung eingesetzt? Wenn ja, wann und welchem konkreten Ergebnissen? Wie werden a) eine fachliche Spezialisierung und b) eine verbesserte Durchlässigkeit von der Helferinnenausbildung über die Fachkraftausbildung bis hin zum Pflegestudium sichergestellt? Wenn nein, warum nicht? Wann plant die Landesregierung eine entsprechende Initiative umzusetzen? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1703 3 Antwort: Die Landesregierung befürwortet weiterhin eine gemeinsame Pflegeausbildung. Die genauere Ausgestaltung, insbesondere hinsichtlich der fachlichen Spezialisierung und der Durchlässigkeit von der Helferinnenausbildung bis hin zum Pflegestudium , bedarf der weiteren Klärung auf Bund-Länder-Ebene. Die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden wird sich auf ihrer nächsten Sitzung mit dem Thema befassen. Es liegt ein Beschlussvorschlag vor, mit dem der Bund aufgefordert werden soll, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. 4. Hat die Landesregierung gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren in der Alten- pflege eine Ausbildungskampagne zur Stärkung des Berufsbildes der Altenpflegerin /des Altenpflegers initiiert? Wenn ja, wann? Welche Akteure wurden eingebunden und wo und in welcher Form fand die Kampagne statt? Wenn nein, warum nicht? Wann plant die Landesregierung diese Kampagne zu initiieren und wen wird sie konkret einbinden? Antwort: Die Bundesregierung, die Länder und Kommunen, die Wohlfahrtsverbände, die Fach- und Berufsverbände der Altenpflege, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Kostenträger und Gewerkschaften haben sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege verständigt und hierzu am 13. Dezember 2012 die Vereinbarung zur „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ unterzeichnet. Die Laufzeit der Offensive ist bis 31. Dezember 2015. Die Gemeinschaftsinitiative hat das Ziel, die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege zu fördern und die Attraktivität des Berufs- und Beschäftigungsfeld zu erhöhen. Auch die am 25. Oktober 2013 gestartete Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“ wird einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege leisten. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative haben sich die Landesregierung, Kammern, Wirtschafts- und Kommunalverbände, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit und die Hochschulen im Land auf Eckpunkte verständigt, wie in den kommenden Jahren der wachsende Fachkräftebedarf in Schleswig-Holstein bewältigt werden kann. Ziel der Initiative ist es, bei Unternehmen für eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik und attraktive Arbeitsbedingungen als Schlüssel zur Fachkräftebindung und -gewinnung zu werben. Im Vordergrund stehen dabei ein guter Arbeitsschutz, die betriebliche Gesundheitsfürsorge, attraktive Vergütungen sowie berufliche Qualifizierung und Weiterbildung. 5. Was hat die Landesregierung getan, um das Image der Pflegeberufe zu stärken und mehr junge Menschen für eine Ausbildung in der Pflege zu gewinnen? Antwort: Die Werbe- und Imagekampagne für Pflegeberufe des Norddeutschen Zentrums zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) zielt darauf, Jugendlichen die Attraktivität einer Ausbildung zur Pflegefachkraft zu vermitteln, ihre Vorstellungen über Pfle- Drucksache 18/1703 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 geberufe zu verbessern und verstärkt männliche Jugendliche für einen solchen Beruf zu gewinnen. Unter der jugendaffinen Webadresse www.zeig-deine-pflegestaerken.de wird die Zielgruppe (junge Schulabgänger) über pflegerische Berufsbilder, mögliche Schwerpunktsetzungen in Ausbildung und Beruf, Verdienstmöglichkeiten und Spezifika der pflegerischen Berufswahl aufgeklärt. Eine kostenlose Datenbank für ausbildende Betriebe ermöglicht den Jugendlichen , bei Interesse direkt Kontakt zu einer Gesundheits-und Kranken-, oder Altenpflegeschule aufzunehmen. Den Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2012 ist zu entnehmen , dass sich seit dem Jahr 2000 die Zahl der männlichen Ausbildungsanfänger in Pflegeberufen bundesweit um über 70 Prozent erhöht hat und auch insgesamt mehr Jugendliche diese Berufe ergreifen.