SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1704 18. Wahlperiode 2014-03-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Forderungskatalog des Ministerpräsidenten zur EEG-Reform Vorbemerkung: In der KN vom 08. März 2014 war zu lesen, dass Ministerpräsident Albig die „zentra- len Punkte“ für Schleswig-Holstein beim Bundesenergieminister Gabriel angespro- chen hat. 1. Welches sind aus Sicht der Landesregierung die „zentralen Punkte“ für Schleswig-Holstein und warum sind sie es? Aus Sicht der Landesregierung gibt es verschiedene Aspekte, die im Rahmen der EEG-Diskussion weiteren Erörterungsbedarf beinhalten. Dazu gehört u.a. die geplante Deckelung des Windenergieausbaus. Die im Zuge des Repowering künftig ersetzten Kapazitäten sollten im Sinne schleswig- holsteinischer und auch klimapolitischer Interessen nicht auf das 2,5 GW- Zubauziel angerechnet werden. Auch hinsichtlich des Vertrauensschutzes sieht die Landesregierung Korrek- turbedarf. Hier müssen vernünftige Lösungen gefunden werden, die Projektie- rer vor unnötigen Härten schützen und gleichzeitig dem Ziel einer Begrenzung der Kostendynamik des EEG dienen. Anlagen, die noch in diesem Jahr in Be- trieb gehen, sollten noch unter das aktuell gültige EEG fallen. Drucksache 18/1704 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Für den Netzausbau bedarf es klarer Strukturen. Deshalb darf es keine Ab- weichungen vom etablierten Prozess der Netzentwicklungsplanung geben. Die Ausgestaltung möglicher Ausschreibungsmodelle ist ein weiterer Diskus- sionspunkt. Bürgerwindparks dürfen keine Benachteiligung erfahren. Sie sind das Erfolgsrezept der Energiewende in Schleswig-Holstein. 2. Welche Zusagen wurden Ministerpräsident Albig bei den „zentralen Punkten“ durch den Bundesenergieminister Gabriel gemacht? Falls keine Zusagen gemacht worden sind, warum nicht? Es war ein reines Arbeitsgespräch. 3. Ohne welche Änderungen im Detail wird es für den zukünftigen EEG- Gesetzentwurf keine Zustimmung der Landesregierung geben? Beim EEG handelt es sich um ein Einspruchsgesetz, nicht um ein Zustim- mungsgesetz. 4. Sind die Positionen der anderen norddeutschen Bundesländer Niedersach- sen, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern deckungsgleich mit den Positionen der Landesregierung? Falls nein, welche Positionen sind es nicht und warum sind sie es nicht? Ja, die norddeutschen Bundesländer haben gemeinsame Positionen.