SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1707 18. Wahlperiode 2014-03-31 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Ermittlungszeiten in Ermittlungsverfahren bei Verdacht auf Straftaten mit kinderpornografischem Bezug Vorbemerkung der Landesregierung: Differierende Jahresfallzahlen zwischen der Antwort und der Anlage beruhen auf unterschiedlichen Zählweisen der polizeilichen (Polizeilichen Kriminalstatistik) und justiziellen (Mehr-Länder-Staatsanwaltschaftsautomation) Erfassungssysteme. 1. Wie hoch war die Zahl der Ermittlungsverfahren bei Verdacht auf Straftaten mit kinderpornografischem Bezug jeweils in den Jahren 2010 bis 2013, die durch die Polizei bearbeitet wurden? Antwort: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für die Jahre 2010 bis 2013 folgende Ermittlungsverfahren (EV) hinsichtlich des Besitzes, der Verschaf- fung und Verbreitung von Kinderpornografie aus: Jahr Ermittlungsverfahren 2010 211 2011 327 2012 197 2013 286 Drucksache 18/1707 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele der unter 1. genannten Ermittlungsverfahren betrafen eine Tat- begehung mittels Internet? Antwort: Jahr Ermittlungsverfahren 2010 179 2011 277 2012 170 2013 264 3. Wie lange war im Durchschnitt die Bearbeitungsdauer von Ermittlungsver- fahren bei Verdacht auf Straftaten mit kinderpornografischem Bezug im Rahmen der polizeilichen Ermittlung jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 a. insgesamt? b. in den unter 2. genannten Verfahren? Antwort zu Frage a. und b: Das Vorgangsbearbeitungssystem der Landespolizei ist nicht darauf ausgelegt, eine Auswertung hinsichtlich der polizeilichen Bearbei- tungsdauer zu ermöglichen. Insoweit wäre eine händische Einzel- auswertung aller unter Nr. 1 aufgeführten insgesamt 1021 Ermitt- lungsverfahren erforderlich. 4. In wie vielen Ermittlungsverfahren jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 (absolute Zahlen und prozentualer Anteil) wurde a. das Verfahren eingestellt? b. Anklage erhoben? c. das Verfahren in anderer Weise erledigt? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1707 3 d. eine Verurteilung ausgesprochen? Antwort zu Frage a. bis d: Zur Beantwortung der Fragen 4.a. bis 4.d. wird auf die MESTA- Auswertungen des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig- Holstein vom 19. März 2014 (Anlage) Bezug genommen. 5. In wie vielen der unter 2. genannten Ermittlungsverfahren jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 (absolute Zahlen und prozentualer Anteil) wurde a. das Verfahren eingestellt? b. Anklage erhoben? c. das Verfahren in anderer Weise erledigt? d. eine Verurteilung ausgesprochen? Antwort: Die Fragen zu Ziffer 5. können nicht beantwortet werden, da im Sys- tem (MESTA) bezogen auf das Tatmittel Internet keine gesonderte statistische Erfassung erfolgt 6. Wie ist Bearbeitung dieser Verfahren innerhalb der Landespolizei organi- siert? Antwort: Die Zuständigkeit für die polizeiliche Sachbearbeitung obliegt grundsätzlich den Kriminalpolizeistellen und Kriminalpolizeiaußenstellen. Analog zur zentralen Auswertestelle beim Bundeskriminalamt wurde auch im Landeskriminalamt Schleswig-Holstein eine „Ansprechstelle Kinderpor- nografie“ eingerichtet. Darüber hinaus wirken regionale IT-Beweissicherungsgruppen bei den Be- zirkskriminalinspektionen sowie die zentrale IT-Beweissicherung des Lan- deskriminalamtes im Bereich der Datensicherung, Analyse, Datenaufberei- tung, Wiederherstellung und Datenauswertung mit. Die Zuständigkeit für die Datenbewertung obliegt der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung. Drucksache 18/1707 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 7. Wie viele Personalstellen sind in der Landespolizei mit Ermittlungen bezüg- lich der genannten Delikte befasst? Antwort: Bei den Kriminalpolizeistellen und Kriminalpolizeiaußenstellen befassen sich insgesamt ca. 40 Beamtinnen und Beamte mit der Bearbeitung von Straftaten der genannten Delikte, dies allerdings nur zum Teil in sogenann- ten Vollzeitäquivalenten. Während Sachbearbeiter in einer speziellen Er- mittlungsgruppe ausschließlich derartige Ermittlungen durchführen, neh- men Sachbearbeiter einer anderen Dienststelle auch Ermittlungen in ande- ren Kriminalitätsbereichen wahr. Eine Aussage über den exakten Perso- naleinsatz in Stellen ist damit nicht möglich. Die unterstützenden Einheiten der IT-Beweissicherungsgruppen und der Ansprechstelle Kinderpornografie sind mit ca. 31 Beamtinnen und Beam- ten und 2 Tarifbeschäftigten ausgestattet. Diese führen jedoch keine dies- bezüglichen Ermittlungen durch. 18-1707-Antwort-KA131A KA Kinderpornographie MESTA-Übersichten