SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1708 18. Wahlperiode 1. April 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Karsten Jasper (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Klinik-Neubau des Friedrich-Ebert-Krankenhauses (FEK) in Neumünster Vorbemerkung der Fragestellerin: In den Kieler Nachrichten vom 08. März 2014 war zu lesen, dass die Kosten für den zweiten Bauabschnitt des Klinik-Neubaus des FEK um 17,3 Mio. Euro auf 76,5 Mio. Euro gestiegen sind. 1. In welchem Umfang ist die Landesregierung an dem Klinik-Neubau in Neumüns- ter nach der bisherigen Schätzung insgesamt beteiligt? In welchem Umfang sind davon in den vergangenen Jahren bereits Mittel an das Klinikum ausgezahlt worden ? Bitte für die Jahre einzeln aufgliedern. Antwort: Die Förderung des Landes erfolgt auf Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und des dazu gehörigen Ausführungsgesetzes des Landes (AGKHG ). Vor Festlegung einer Fördersumme erfolgt die Prüfung der förderfähigen Kosten auf Grundlage der vom Krankenhaus eingereichten sog. Krankenhausunterlage Bau (KHU-Bau). Basis für die Prüfung ist das Standardraumprogramm für Krankenhausbau des Landes Schleswig-Holstein. Das Gesamtprojekt wurde vom Krankenhaus in zwei Bauabschnitte unterteilt. Für den 1. Bauabschnitt ergaben sich aus der baufachlichen Prüfung förderfähige Drucksache 18/1708 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Kosten in Höhe von 45.915.400 Euro. Hierüber erhielt das Krankenhaus am 12. September 2005 einen Förderbescheid. Die Prüfung der KHU-Bau für den 2. Bauabschnitt ergab förderfähige Kosten in Höhe von 38.322.200 Euro. Ein entsprechender Förderbescheid wurde am 8. November 2013 erteilt. Für den 1. Bauabschnitt wurden entsprechend des Baufortschritts die bewilligten Mittel vollständig in folgenden Jahrestranchen ausgezahlt: Jahr Summe Auszahlung in Euro 2005 2.400.000 2006 0 2007 1.150.000 2008 5.350.000 2009 10.400.000 2010 11.100.000 2011 4.100.000 2012 5.900.000 2013 4.000.000 2014 1.515.400 Für den 2. Bauabschnitt wurden bis zum 24. März 2014 noch keine Mittel ausgezahlt . 2. Hat die Landesregierung bereits Gespräche mit dem FEK und der Stadt Neumünster über eine weitere finanzielle Unterstützung geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, sind Gespräche zwischen Land, FEK und der Stadt Neumünster geplant? Antwort: Das Land hat bereits mehrfach Gespräche zu Fragen der Gesamtfinanzierung des 1. und 2. Bauabschnittes mit Vertretern des FEK geführt. In den letzten Gesprächen hat das Land das FEK gebeten, weitere Unterlagen zu der Kostenentwicklung vorzulegen. Die Gespräche werden fortgesetzt, wenn das FEK diese Unterlagen erstellt und dem Land vorgelegt hat. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1708 3 3. Plant das Land, sich an den zusätzlichen Kosten zu beteiligen? Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Bei beiden Förderungen handelt es sich um sog. Festbetragsförderungen nach § 8 Abs.1 KHG und § 7 Abs. 2 AG-KHG. Förderrechtlich besteht daher für das Land keine Verpflichtung, sich an zusätzlichen Kosten zu beteiligen. Ob und wenn ja in welcher Höhe die gestiegenen Kosten grundsätzlich förderfähig wären, kann erst geprüft werden, wenn das FEK die Unterlagen vorgelegt hat. Grundsätzlich förderfähig sind Kosten durch Änderungen im Krankenhausplan, die z.B. eine größere Bettenkapazität zur Folge haben (siehe hierzu Antwort auf Frage 6). 4. Welcher Kostenansatz ist im Jahr 2006 zu gering kalkuliert worden? Aus welchen Gründen erfolgt jetzt eine andere Bewertung des Ansatzes? Antwort: Die Kostenansätze wurden im Rahmen der baufachlichen Stellungnahmen geprüft , die im Jahr 2005 für den 1. Bauabschnitt und im Jahr 2007 für den 2. Bauabschnitt durchgeführt wurden. Nach diesen Prüfungen sind die Kostenansätze nicht zu niedrig bewertet worden. Ob es sich bei den in der Frage genannten Kostenansatz des Jahres 2006 um den von uns geprüften Kostenansatz für den 2. Bauabschnitt handelt, erschließt sich aus der Fragestellung nicht. 5. Wie hat sich die Bettenkapazität in den letzten Jahren im FEK entwickelt? Bitte für die letzten fünf Jahre aufgliedern. Wie hoch war die durchschnittliche Bettenauslastung im FEK? Antwort: Die Zahl der im Krankenhausplan aufgenommenen Betten und die daraus berechnete Auslastung ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Jahr Plan-Bettenzahl Auslastung 2008 571 87,10% 2009 596 86,90% 2010 596 85,80% 2011 596 85,40% 2012 596 89,20% Drucksache 18/1708 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 6. Wie viele zusätzliche Betten werden durch die angekündigte Anpassung der Bettenkapazität in Höhe von ca. 6 Mio. Euro an die aktuellen Belegungszahlen geschaffen ? Antwort: Mit dem Krankenhaus besteht Einvernehmen darüber, dass die Erhöhung der Bettenzahl von 571 auf 596, also 25 Betten, bei der weiteren Planung berücksichtigt werden muss. Ob eine weitere Erhöhung der Bettenzahl notwendig werden wird, muss noch geprüft werden. Eine Kostenkalkulation für die Erhöhung der Bettenzahl hat das FEK dem Land noch nicht vorgelegt.