SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/171 18. Wahlperiode 2012-09-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen und Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Kultur Ausschöpfung Vertretungsfonds per Ende August 1. In welcher Höhe war der Vertretungsfonds per Ende August a. für Vertretungskräfte zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls b. für Zeitverträge oder vergleichbare Regelungen mit Lehrkräften zur Gewäh- rung von Differenzierungsstunden ausgeschöpft? Antwort: a) Im Haushaltsjahr 2012 belief sich der Mittelabfluss aus dem Vertretungsfonds bis Ende August für alle Schularten auf 9,46 Millionen Euro. b) Da Lehrkräfte nicht ausschließlich für Differenzierungsstunden eingestellt werden, ist eine gesonderte Ausweisung von Zeitverträgen oder ähnlichen Regelungen zur Gewährung von Differenzierungsstunden nicht möglich. 2. Unter welchen Voraussetzungen können Schulen aktuell Mittel aus dem Vertre- tungsfonds abrufen? Ist die Inanspruchnahme ab der 1. Stunde Unterrichtsaus- falls zu 100% möglich? Drucksache 18/171 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die verfügbaren Haushaltsmittel werden entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall eingesetzt. Ein Mitteleinsatz ab der 1. Stunde Unterrichtsausfalls zu 100% ist grundsätzlich möglich. 3. Wie viele Zeitverträge oder vergleichbare Regelungen für die Gewährung von Differenzierungsstunden wurden bis Ende August abgeschlossen? (Bitte sowohl die Anzahl der Verträge als auch die daraus resultierenden Stel- lenäquivalente angeben) Antwort: Siehe hierzu Antwort zu Frage 1b). 4. In welchem Ausmaß haben die Kreise den Vertretungsfonds bereits jetzt aus- geschöpft? (Bitte für jeden Kreis angeben) Antwort: Die den Schulämtern für ein Haushaltsjahr zugeordneten Budgets stellen einen Pla- nungsrahmen für das Bildungsministerium und das jeweilige Schulamt dar. Sie sind keine im Sinne des Haushalts bindenden Zuweisungen. Mit Stand August 2012 wur- de der Verfügungsrahmen von keinem Schulamt ausgeschöpft. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt im Bedarfsfall eine Nachsteuerung des jeweiligen Planungsrahmens.