SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/172 18. Wahlperiode 12-09-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Klagekosten Lang-LKW Vorbemerkung des Fragestellers: Die schleswig-holsteinische Landesregierung will als Mitkläger vor dem Bundesverfassungsgericht das bundesweite Pilotprojekt mit Lang-LKW in Schleswig-Holstein stoppen. Welche Kosten entstehen dem Land Schleswig-Holstein aus dem angekündigten Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht? Antwort: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 19. Dezember 2011 die „Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV )“ ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen und sich dabei auf eine Ausnahmebestimmung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) berufen. Die schleswigholsteinische Landesregierung bezweifelt, dass das StVG eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass dieser Ausnahmeverordnung für Lang-LKW bietet. Nach Aufforderung der Landesregierung hätte der Bundesrat beteiligt werden müssen . Zusammen mit der baden-württembergischen Landesregierung hat sie deshalb das Bundesverfassungsgericht im Wege der abstrakten Normenkontrolle angerufen und um verfassungsrechtliche Überprüfung der LKWÜberlStVAusnV ersucht. Drucksache 18/172 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 An den Kosten der Prozessvertretung und einer möglichen mündlichen Verhandlung beteiligt sich die Landesregierung Schleswig-Holstein mit max. 5.000,- € zuzüglich Umsatzsteuer.