SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1720 18. Wahlperiode 7. April 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Übergeordnetes Konzept zur Vermittlung der Nazigeschichte in SchleswigHolstein 1. Welche Bestandteile wird das „übergeordnete Konzept zur Vermittlung der Nazigeschichte in Schleswig-Holstein“ haben, das Kulturministerin Spoorendonk während der 51. Sitzung des Landtages am 19. März 2014 ankündigte? Antwort: Ministerin Spoorendonk hat in der Landtagsdebatte am 19. März angekündigt, dass derzeit ein Konzept erarbeitet wird und dass es nach Fertigstellung zunächst dem Kabinett und dann dem Schleswig-Holsteinischen Landtag zu Befassung vorgelegt wird. Darin wird zum einen die zukünftige Entwicklung der Gedenkstätten Raum finden. Ergänzt wird dieser Aspekt um übergeordnete Überlegungen zur Vermittlung der NS-Geschichte in Schleswig-Holstein. 2. Stehen die Planungen für dieses Konzept in einem direkten Zusammenhang mit der Ablehnung der Bundesfördermittel für das Projekt Neulandhalle durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien Monika Grütters? Wenn nein, wann haben die Planungen des Ministeriums für das „übergeordnete Konzept zur Vermittlung der Nazigeschichte in Schleswig-Holstein“ begonnen? Antwort: Die Arbeiten und Diskussionen zu einem Landesgedenkstättenkonzept wurden bereits im September 2012 mit dem ersten Runden Tisch begonnen. Die- Drucksache 18/1720 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 ses Konzept stellt die Erinnerungsarbeit in den Mittelpunkt und soll im Sommer 2014 als Entwurf im MJKE vorliegen. Es soll ergänzt werden durch den Aspekt des zeitgenössischen Erinnerns mit Hilfe von authentischen Lernorten wie der Neulandhalle. Diese politisch gewollten und sich ergänzenden Aspekte spiegelten sich auch in den beiden schleswig-holsteinischen Anträgen an den Bund wider. 3. Welche Ablehnungsgründe wurden von Seiten der Kommission zum Förderantrag der Landesregierung für das Projekt Neulandhalle angegeben? Antwort: In dem Schreiben aus dem BKM heißt es dazu: Die Sachverständigen bemängelten beim Konzept die zu starke Überfremdung und die Reauratisierung bei zu geringer Originalsubstanz: „Der historische Ort werde durch Zuschreibung angereichert. Das in Anspruch genommene didaktische Alleinstellungsmerkmal für das Thema NS-Volksgemeinschaft und Lebensideologie sei nicht gegeben.“ Weiter heißt es in dem Schreiben: „Das Gremium hält eine Gedenkstätte und ein Museum an diesem Ort für nicht angemessen, vielmehr eigne sich die Neulandhalle als Bildungsstätte.“ 4. War der Aufbau eines „Gedenk- und Lernortes“ (Vgl. Drs. 18/1596) zur Förderung des Projektes Neulandhalle Gegenstand des Förderantrages? Antwort: Die Baumaßnahmen waren Gegenstand des Förderantrags. Der Ausbau der Neulandhalle zu einem vermittelnden Lernort war ein wichtiger Aspekt zunächst der von der Kirche beauftragten Machbarkeitsstudie und später in dem Bundesantrag. 5. Werden nach der Ablehnung des Förderantrages für das Projekt Neulandhalle Anpassungen im Gedenkstättenkonzept erfolgen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 2. Wie Ministerin Spoorendonk in der Landtagsdebatte am 19.März sagte, ist für sie entscheidend, an der Idee eines Lernortes in der Neulandhalle festzuhalten und das Gedenkstättenkonzept in diesem Sinne fortzuschreiben. Das Projekt „Historischer Lernort Neulandhalle“ kann nicht in gleichem Umfang umgesetzt werden wie geplant. Insofern wird es Anpassungen geben müssen. Im Grundsatz bleibt es das Ziel, eine moderne Erinnerungs- und vor allem Vermittlungsarbeit zu entwickeln. Das Konzept besteht entsprechend aus verschiedenen Bausteinen der Gedenkstätten-, Erinnerungs-, und Vermittlungsarbeit . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1720 3 6. Wann wird das „übergeordnete Konzept zur Vermittlung der Nazigeschichte in Schleswig-Holstein“ vorgestellt? Antwort: Siehe Antwort auf Fragen 1 und 2.