SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1721 18. Wahlperiode 2014-04-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Auswirkungen der neuen Rahmenbedingungen zur Bewerbung als Aktiv Region in der neuen ELER-Förderperiode 2014 - 2020 Die neue ELER-Förderperiode ist für die bestehenden AktivRegionen in SchleswigHolstein mit erheblichen Veränderungen durch die Vorgaben der EU und die neuen Schwerpunktsetzungen der Landesregierung verbunden. Neben einer vorläufigen Fassung zur Erstellung einer Integrierten Entwicklungsstrategie zur Bewerbung als AktivRegion in der neuen ELER Förderperiode und den jüngsten Presseverlautbarungen des Umwelt- und Landwirtschaftsministers bleiben viele Fragen noch im Ungewissen . 1. Werden alle 21 bestehenden AktivRegionen nach erfolgter Bewerbung gemäß den neuen vier Schwerpunkten mit einer Förderung im Förderzeitraum rech- nen können? Wird es für AktivRegionen bei einer ersten Ablehnung einer För- derung eine weitere Möglichkeit für eine weitere Bewerbung für den Förder- zeitraum eingeräumt? Sofern AktivRegionen die Mindestpunktzahl erreichen, können sie mit einer Förderung rechnen. Kommt das unabhängige Auswahlkomitee zu der Feststellung, dass durch Nachbesserungen eine Anerkennung noch erreichbar ist, kann es eine Nach- besserungsfrist zur Mängelbeseitigung geben. Drucksache 18/1721 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. In welcher Höhe haben die bestehenden AktivRegionen in der letzten ELER Förderperiode 2007 – 2013 die Fördermittel erhalten? Bitte Auflistung nach AktivRegionen mit ausgezahlten Fördermitteln. Der Schwerpunkt 4 (Leader) einschließlich Ländlicher Wegebau umfasst ge- mäß genehmigtem 7. ELER- Änderungsantrag 61.260.518,63 € EU-Mittel (Grundbudget und Leuchtturmprojekte). LAG AktivRegion Grundbudget ELER Mittel Stand 7. ÄA verausgabte Mittel Stand 31.12.2013 Nordfriesland Nord 1.747.905,38 835.528,96 Uthlande 2.230.798,92 1.590.580,83 Eider Treene Sorge 2.471.394,54 789.352,94 Südliches Nordfriesland 2.353.496,77 1.345.251,54 Dithmarschen 2.641.692,88 1.971.504,64 Mitte des Nordens 2.510.189,86 980.016,82 Schlei-Ostsee 3.173.531,80 2.369.206,91 Hügelland am Ostseestrand 2.780.592,28 1.074.868,04 Eider- und Kanalregion Rendsburg 2.511.518,67 1.035.547,72 Mittelholstein 2.874.061,07 1.165.245,57 Steinburg 1.794.027,93 1.549.438,18 Holsteiner Auenland 2.751.710,54 2.517.593,66 Holsteins Herz 1.664.715,81 1.118.396,85 Ostseeküste 1.826.647,38 1.634.327,16 Schwentine Holsteinische Schweiz 4.267.930,03 2.098.550,75 Wagrien - Fehmarn 1.841.235,45 1.403.990,62 Innere Lübecker Bucht 2.319.938,31 960.088,88 Herzogtum Lauenburg Nord 1.917.876,96 1.552.645,07 Sachsenwald Elbe 2.340.760,17 1.009.213,63 Pinneberger Marsche & Geest 2.616.541,81 1.767.364,23 Alsterland 3.246.540,56 1.668.419,56 3. Wie werden die Mittel für Leader in Höhe von 63 Mio. Euro auf die AktivRegi- onen verteilt, wenn AktivRegionen in der neuen Förderperiode aus der Förde- rung herausfallen sollten? Wird die Höhe der Förderung bei Anerkennung der Integrierten Entwicklungsstrategien für diese AktivRegionen in gleicher Höhe erfolgen? Wenn nein, wonach wird sich die Höhe der Förderung richten? Die Mittelausstattung je AktivRegion beträgt 3 Mio. € (ELER-Mittel). Sollten nicht alle AktivRegionen das Qualitätsniveau erreichen, könnten die so frei 3 werdenden Mittel anteilig auf die AktivRegionen verteilt werden, die anerkannt wurden oder die Mittel werden in andere ELER – Maßnahmen umgeschichtet. 4. Wie wird sich das externe Expertengremium, das die eingereichten Integrier- ten Entwicklungsstrategien der AktivRegionen bewerten wird, zusammenset- zen? Welche und wie viele Experten sollen dieses sein? Kommen diese aus Schleswig-Holstein? Wird diese Aufgabe ausgeschrieben? Wenn ja, wie? Das Auswahlkomitee („externes Expertengremium“) wird sich voraussichtlich aus externen und internen Sachverständigen, der Verwaltungsbehörde im MELUR, dem Fachreferat „Ländliche Entwicklung“ (MELUR), der Ingenieurge- sellschaft entera, Hannover und der Akademie für die ländlichen Räume Schleswig-Holstein e.V. (ALR) zusammensetzen. Die jeweiligen Personen innerhalb der Institutionen und die Anzahl sind noch nicht abschließend fest- gelegt. Sie kommen sowohl aus Schleswig-Holstein als auch außerhalb von Schleswig-Holstein. Das Auswahlkomitee wird nicht ausgeschrieben, sondern von der Verwaltungsbehörde eingerichtet. 5. Welche Bedeutung, hat das Ranking, das das Expertengremium erstellen wird? Werden Grenzen gesetzt, dass AktivRegionen aus der Förderung fallen können? Wenn ja, wie werden diese definiert? Das Ranking bildet das erreichte Qualitätsniveau der integrierten Entwick- lungsstrategien ab. Die Grenze der mindestens zu erreichenden Punktzahl wurde auf 70 % der maximal erreichbaren Punkte und bei derzeit max. 21 LAG AktivRegionen gesetzt. 6. Das Expertengremium soll gemäß vorläufigem Leitfaden ein Ranking der ein- gereichten Integrierten Entwicklungsstrategien an Hand einer Bewertungs- matrix vornehmen. Wer erstellt diese Matrix? Aus wie vielen Faktoren/Punkten besteht diese Matrix und was beinhaltet sie nach welchen Schwerpunktset- zungen? Die Matrix wird durch ein externes Büro (entera) erstellt. Die Matrix umfasst neun Bewertungskriterien und ein formales Kriterium mit 1 bis 6 Unterpunkten mit den folgenden Inhalten und Schwerpunktsetzungen (Mindestkriterien, die auf jeden Fall erfüllt werden müssen und Qualitätskriterien, die bewertet wer- den): Drucksache 18/1721 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode A Definition des Gebietes  Gebietszuschnitt o Die AktivRegion ist ein geografisch zusammenhängendes, klar bestimmtes Gebiet im ländlichen Raum. Möglich ist die gesamte Landesfläche Schleswig-Holsteins. Ausgenommen sind die Oberzentren Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster in ihren verwaltungsmäßigen Grenzen und Städte mit mehr als 35.000 Einwohnern (Stand: 01.01.2014). Eine Teil-Zugehörigkeit (Ortsteile ) von Gemeinden oder Städten ist nicht möglich. o Es besteht eine besondere Eignung des Gebietszuschnittes für die gewählte Aufgabenstellung und ist durch eine Begründung der Gebietsabgrenzung (mit Bezugnahme auf die SWOT und die gesetzten Schwerpunkte) dargestellt. Der Charakter des Gebietes passt zu den originären ELER-Aspekten "Stärkung des Ländlichen Raums" oder Stärkung von "Stadt-Land"-Bezügen (zwischen dichter- und dünner besiedelten Räumen).  Bevölkerungszahl o Das Gebiet umfasst mind. 50.000 und max. 150.000 Einwohner (Ausnahme: AktivRegion Uthlande). Es wird empfohlen, in dünnbesiedelten Regionen eine Einwohnerzahl von 120.000 nicht zu überschreiten.  Bildliche Darstellung o Abgrenzung und Lage der AktivRegion als Karte Mindeststan- dard: Gemeindebezogene Gebietskarte i. Maßstab 1:250.000  Beschreibung o Kurzbeschreibung der AktivRegion mit wesentlichen Eckdaten (z.B. aktuelle Einwohnerzahl, Fläche) B Analyse von Entwicklungsbedarf und Potentialen (inkl. SWOT)  Bestandsaufnahme o In der Bestandserhebung sind ökologische, wirtschaftliche und sozi- ale/kulturelle Aspekte des Gebiets dargestellt. o In der Bestandsaufnahme wurden die vier definierten Schwerpunkte des EPLR berücksichtigt, um eine gezielte Auswahl der Kernthemen zu ermöglichen o Der Text enthält Angaben zur: • Raum- und Siedlungsstruktur, • Bevölkerungsentwicklung • Wirtschaftsstruktur (einschl. Landwirtschaft), • Arbeitsmarkt, • Umweltsituation, • Ergebnisse/Wirkungen der Förderperiode 2007-2013 und Schlussforderungen für die aktuelle IES-Erstellung  Abstimmung mit anderen Planungen o Vorhandene oder beabsichtigte regionale Entwicklungsplanungen und Konzepte werden (soweit für die Aufgabenstellung relevant) in der Analyse berücksichtigt o Der Text enthält Angaben zu: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1721 5 • Übergeordneten Planungen (soweit relevant), • ähnlichen regionalen Entwicklungsprozessen wie z.B. LandZukunft, Modellvorhaben, Bioenergieregionen, Destinationsmanagements , Stadt-Umland-Kooperationen  SWOT (Stärken/Schwächen- Analyse) o Auf Basis der Bestandaufnahme erfolgt eine Analyse der regionalen Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken (wobei die vollständige SWOT als gesondertes Werk/ Datei zu trennen ist, die IES aber alle wesentlichen Aussagen der SWOT enthält). Dazu ist die im Zuge der EPLR-Erstellung auf Landesebene erstellte SWOT als Hintergrundwissen zu berücksichtigen o Die Stärken-Schwächen-Analyse ist stringent aus der Bestandsaufnahme abgeleitet. o Die auf die Bestandsaufnahme folgenden bewertenden Schritte sind dabei unter Beteiligung der relevanten Akteure erfolgt. o Die Besonderheiten der Region werden herausgearbeitet, die SWOT fokussiert auf zentrale Entwicklungspotenziale und Hemmnisse . C Beteiligungsprozess bei der Strategieerstellung  Beteiligung o Einbindung der öffentlichen Akteure und der Akteure der verschiedenen relevanten sozioökonomischen Bereiche (z.B. Wirtschaft, Soziales, Kultur , Umwelt) o Es wurden unterschiedliche Beteiligungsverfahren genutzt (z.B. informelle wie Einzelgespräche zur Informationsbeschaffung, Ideenbörsen und/oder formelle wie regelmäßige tagende Arbeitskreise, Mitglieder- /Bürgerversammlungen zum Beschluss der Ziele IES) o Je nach Zielsetzung: auch breite Öffentlichkeitsarbeit und der gesamten Bevölkerung offen stehende Möglichkeiten zu Beteiligung und/oder zielgruppengerechte Angebote (z.B. für Jugendliche, Touristiker, Senioren etc.)  Transparenz o Transparente Strategieerstellung mit nachvollziehbarer Dokumentation o Folgende Angaben sind in der IES dargestellt:  Beteiligte Akteure an der Strategieerstellung,  Darstellung der Beteiligungsform und Maßnahmen zur Information und Mobilisierung potentieller Akteure und ggf. der Bevölkerung,  Ablauf und Ergebnisse der Abstimmungs- und Entscheidungspro- zesse im Rahmen der Strategieerstellung. D LAG-Strukturen und Arbeitsweise  Organisationsvoraussetzungen o Die LAG ist in dem Gebiet ansässig und als rechtsfähige Einrichtung organisiert (mind. Verein in Gründung), und hat eine in der Satzung eindeutig dargestellte Organisationsstruktur. o Sofern für die Aufgabenstellung sinnvoll, sind über das Entscheidungsgremium hinausgehende Partizipationsangebote vorgesehen (z.B. offene Arbeitsgruppen oder Arbeitsgruppen für bestimmte Akteursgruppen). Drucksache 18/1721 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6  Zusammensetzung der LAG o Der öffentliche Sektor oder eine einzelne Interessengruppe darf nicht mehr als 49% der Stimmrechte auf der Entscheidungsebene der LAG haben o In der LAG sind die unterschiedlichen sozioökonomischen Bereiche, die für die Kernthemen relevant sind, repräsentativ vertreten. o Die LAG-Mitglieder sind im Gebiet ansässig oder dafür zuständig o Für das Entscheidungsgremium ist ein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern anzustreben. o Faire Vertretung unter-schiedlicher Zielgruppen, die von der lokalen Entwicklungsstrategie betroffen sind (z.B. junge Menschen, ethnische Minderheiten, benachteiligte Menschen). o Der öffentliche und private Sektor sowie die Zivilgesellschaft sind möglichst ausgeglichen bzw. der Strategie entsprechend in der LAG und den ggf. weiteren entsprechenden Organisationseinheiten außerhalb des Entscheidungsgremiums vertreten.  Kompetenz der LAG o Die LAG verfügt über die zur Ausarbeitung und Umsetzung der Stra- tegie erforderliche fachliche Kompetenz. o Darstellung der bei den LAG-Mitgliedern (insbesondere der Ent- scheidungsebene) vorhandenen Kompetenzen. Falls erforderlich werden Überlegungen zur Weiterbildung der Akteure dargestellt. o Durch die Aufnahme der LLUR als beratende LAG-Mitglieder können die Fähigkeiten zur administrativen Umsetzung belegt werden.  Regionalmanagement & Arbeitsstrukturen o Einrichtung eines leistungsfähigen Regionalmanagements bis mind. einschließlich 2020 sowie für den Zeitraum bis 2023 im Rahmen von n+3 (ggf. im reduzierten Umfang) o Die vorgesehenen Strukturen gewährleisten eine professionelle:  Koordination der Umsetzung der Entwicklungsstrategie  Öffentlichkeitsarbeit und  Mobilisierung und Qualifizierung der Akteure o Zur Aufgabenstellung passende personelle Ausstattung des Regionalmanagements . o Bestehende öffentliche und private Strukturen der Zusammenarbeit innerhalb der LAG und darüber hinaus sind eingebunden (z.B. weitere Regionalmanagements, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Lokale Bündnisse)  Transparenz und Information der Öffentlichkeit o Der Ablauf von Entscheidungs-prozessen ist transparent (insbesondere Vermeidung von Interessenskonflikten). In Bezug auf Letzteres sollten LAG schriftliche Verfahrensweisen festlegen, um dieses Risiko handzuhaben (zum Beispiel in Protokollen von Treffen, Stimmenthaltungen, schriftliche Erklärungen). o Es werden geeignete Aktivitäten zur zukünftigen Öffentlichkeitsarbeit und Mobilisierung dargestellt (z.B. Veranstaltungen, Newsletter oder Internetseite ), dazu werden die erforderlichen Ressourcen eingeplant  Vernetzung / Publizität o Die LAG und Projektträger verpflichten sich zum Austausch von Ergeb- nissen und zur Beteiligung an europäischen, nationalen Netzwerken. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1721 7 Die LAG verpflichtet sich zur Beteiligung an schleswig-holsteinischen Regionen Netzwerk. o Hierzu werden entsprechende Maßnahmen zur Publizität und Vernetzung dargestellt. E Ziele und Strategie  Strategieentwicklung und gebietsspezifische, integrierte Ausrichtung o Die Entwicklungsstrategie leitet sich erkennbar aus der SWOT ab. o Die Strategie trägt den lokalen Bedürfnissen und gebietsspezifischen Potenzialen Rechnung, und arbeitet die spezifischen Kernthemen für die Region heraus. o Die Entwicklungsstrategie lässt eine klare Schwerpunktsetzung erkennen . o Ziele und Kernthemen sind in sich geschlossen und stimmig. o Die Strategie ist integriert ausgerichtet (sektor- und/oder akteursgrup- penübergreifend). o Die einzelnen Kernthemen sind vernetzt, und wirken zusammen. o Die Entwicklungsstrategie unterstützt die Nutzung regionseigener (="endogener") Potenziale dazu kann (muss aber nicht) die Entwicklung /Stärkung einer raumbezogenen Identität gehören, dies beinhaltet z.B.:  Maßnahmen des Innen- und Außenmarketing,  Beteiligungsmöglichkeiten zur Stärkung des Wir-Gefühls, An- knüpfungspunkte zur Identifikation der Menschen mit der Region . o Die Kernthemen werden in gut vermittelbare, leitbildhafte Aussagen übersetzt. Dies kann auch als Vision/ zusammenfassender Leitbildsatz für die Region erfolgen  Zielsetzungen o Es gibt klare und messbare Ziele für Auswirkungen oder Ergebnis- se. o Angestrebte Ergebnisse können auf quantitative oder qualitative Weise dargestellt werden. o Die Ziele der Kernthemen sind mit konkreten und aussagekräftigen Indikatoren zur Erfassung der erwarteten Ergebnisse/Wirkungen hinterlegt. o Dabei sollten auch Mechanismen zur Anpassung von Zielen mitgedacht werden. o Angemessenes Zielniveau (im Sinne nicht zu leicht, aber auch nicht zu schwer zu erreichende Ziele), Ausbalancierung von Stringenz und Flexibilität (d.h. die Ziele sollen einerseits klar formuliert sein, andererseits muss aber auch mitgedacht werden, dass sich Rahmenbedingungen ändern können)  Bezug zu den Schwerpunkten &Kernthemen o Es erfolgt eine Fokussierung im Bereich der vier Schwerpunkte:  Klimawandel & Energie (verpflichtend)  Nachhaltige Daseinsvorsorge (optional)  Wachstum & Innovation (optional)  Bildung (optional) Drucksache 18/1721 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 o Die Umsetzung dieser vier Schwerpunkte trägt zu den übergreifenden Zielsetzungen Innovation/ Entwicklung modellhafter Ansätze, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkung bei. o Dazu wird auf eine begrenzte Anzahl Kernthemen fokussiert, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Region eingehen und es wird der jeweilige Zielbeitrag formuliert o Die Kernthemen sind stringent abgeleitet und begründet, hierzu kann die Beispiel-Tabelle aus den Arbeitsgruppen / die Fördermatrix verwendet werden u.a. mit den Fragen/Angaben:  Welche Landesziele wären messbar?  Beschreibung des Kernthemas  Warum hat meine Region Potential?  Welche Wirkungen sollen erreicht werden?  Welche Maßnahmen sind geplant?  Angaben zur Kofinanzierung/andere Fonds  Welche Akteursstruktur gibt es dazu in meiner Region?  Innovation o In der Strategie werden die Möglichkeiten von innovativen/modellhaften Ansätzen untersucht, d.h. es erfolgte eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Ziele mit in der Region bereits bekannten Maßnahmen bestmöglich erreicht werden können oder neuartige Maßnahmen genutzt werden können. Dies kann sowohl durch den Import von Ideen aus anderen Regionen als auch der eigenen Entwicklung von neuen Lösungsansätzen geschehen. o Die Entwicklungsstrategie enthält innovative/modellhafte Ansätze, z.B.  neue Erzeugnisse und Dienstleistungen, welche die Beson- derheiten des jeweiligen Gebiets widerspiegeln  neuartige Methoden zur besseren Erschließung des endoge- nen Potentials  Querverbindungen zwischen bisher voneinander getrennten Wirtschaftssektoren  neuartige Formen der Organisation und Beteiligung der loka- len Bevölkerung an der Entscheidungsfindung und der Projektdurchführung  Konsistenz zu Programmen o Die Strategie muss mit den entsprechenden Programmen aller be- troffenen und beteiligten Europäischen Struktur- und Investitionsfonds konsistent sein, wobei in der Praxis der IES-Erstellung in SchleswigHolstein wohl nur der Landwirtschaftsfonds (ELER) und ggf. Fischereifondsbeteiligt ist. o Es werden (bei passender Aufgabenstellung) Fördermöglichkeiten aus anderen Fonds (EFRE, ESF) mitgedacht.  Kooperation und Vernetzung o Die Aspekte Kooperationen und Netzwerkbildung sind in der Strategie berücksichtigt. o Die Strategie schenkt anderen Maßnahmen konkret Beachtung (diese sind aufgelistet, dargestellt und es wird Bezug auf sie genommen). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1721 9 o Es werden Synergieeffekte mit anderen LAGn gesucht. Positiv sind insbesondere Vernetzungen zu gemeinsamen Lösungsansätzen, die landesweite Synergien erzeugen. o Kooperationen umfassen auch die Kooperation verschiedener Kommunen im LAG-Gebiet, um einen gesamtregionalen Blick als Basis von interkommunalen Abstimmungen und gemeinsamen Lösungsansätzen zu entwickeln. F Aktionsplan  Aktivitäten o Der Aktionsplan ist eine prozessbezogene Darstellung, die aufzeigt, was die LAG zum Erreichen ihrer Ziele plant. o Dazu erfolgt eine Veranschaulichung der Umsetzung der Ziele in Maß- nahmen v.a. im Sinne von Projekten. o Es gibt eine Liste von Aktivitäten, dazu sind Projektbeschreibungen enthalten. o Aktionsplan mit Prioritäten und Zeitplanung der Umsetzung (der aber wiederum Flexibilität für neue Ideen erkennen lässt) o Es erfolgte eine Erörterung zum Umgang mit potenziellen Hemmnissen und ggf. Alternativen. o In einer Übersichtsliste des Aktionsplanes sind enthalten: Aktivität, Ver- antwortlicher, Kosten, Finanzierung (inkl. Kofinanzierung), Zeitraum, Beitrag zu den Zielen von Land und IES, Art der Erfolgskontrolle (Wie? Wann? Wer?)  Schnelle Startfähigkeit o Ausgearbeitete Projektideen, die im ersten Jahr nach IES-Anerkennung bewilligungsreif sind o Besonders geeignete Starterprojekte, die früh Erfolge sichtbar machen können  Kooperationen o Reflexion zu Möglichkeiten von gebietsübergreifenden und transnatio- nalen Kooperationsprojekten. o Geplante Kooperationen mit anderen Regionen sind dargestellt und nachvollziehbar. o Im Sinne einer Optimierung des Leader-Mehrwertes werden verschie- dene Optionen genutzt: Kooperationen zwischen einzelnen LAGn aber auch Kooperationsprojekte die zahlreiche oder alle LAGn umfassen  Synergieeffekte o Die Projekte haben keine sich wiedersprechenden Ziele o Projekte bauen aufeinander auf oder stärken einander. G Projektauswahlkriterien  Verfahren o Das Verfahren ist praktikabel, nicht diskriminierend und transparent (siehe allg. Anforderungen zu Arbeitsweise der LAG) o Das Verfahren gewährleistet, dass:  mindestens 50 % der Stimmen in den Auswahlentscheidungen von Partnern aus dem nichtöffentlichen Bereich stammen,  die Möglichkeit des Einspruchs gegen die Auswahlentscheidungen vorgesehen ist Drucksache 18/1721 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10  die Auswahl im schriftlichen Verfahren erlaubt wird.  Inhalte o Die Projektauswahlkriterien leiten sich aus den Inhalten der Strategie ab - Basis sind insbesondere Schwerpunktsetzungen durch die Kernthemen. o Die Kriterien fordern auch die Darstellung des beabsichtigten Beitrages zur Zielerreichung sowie die diesbezügliche Kontrollierbarkeit ein. o Die langfristige Tragfähigkeit der Projekte nach Ende der Förderung wird in den Projektauswahlkriterien entsprechend berücksichtigt. o Durch die Projektauswahlkriterien werden Projekte begünstigt:  die einen Leader-typischen Mehrwert aufweisen, d.h. insbesondere: • Die endogene Potenziale nutzen und/oder aktivieren (z.B. ehrenamtliches Engagement) • Modellhafte Ansätze hervorbringen, die (bei Erfolg) auch von anderen Projekten genutzt werden können  Hohe Qualität hinsichtlich der übergeordneten Querschnittsziele der EU aufweisen: • Nachhaltigkeit (z.B. Klimaschutz) • Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung H Evaluierungskonzept (inkl. spezifisches Arrangements/Organisation für die Bewertung)  Organisation eines Monitoring o Ein eigenes Monitoring ermöglicht die Überprüfung der Zielerreichung der Entwicklungsstrategie. o Hier sind auch Zulieferungen für die von der EU-geforderten Indikatoren si- cherzustellen (= tatsächlich geschaffene Arbeitsplätze durch die LeaderProjekte ). o Das vorgesehene Monitoring ermöglicht die Erfassung der Umsetzungsfortschritte sowohl auf Projektebene als auch der Kernthemen. o Die geplante Vorgehensweise zur Selbstbewertung ermöglicht einen Lernprozess der Akteure und eine zielgerichtete Prozesssteuerung. Die Abläufe des Monitorings und der Evaluierung werden zu den vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf Häufigkeit und Inhalte nachvollziehbar dargestellt.  Berichtspflichten und Selbstbewertung o Die LAGn verpflichten sich zu Jahresberichten, die die Umsetzung der Ak- tionspläne und Zielerreichung beschreiben. Für 2016 (also vorzulegen 2017) sollen diese Berichte als Halbzeitbewertung ausführliche Angaben zur Zielerreichung sowie den Ursachen für Erfolge und Misserfolge sowie einen aktualisierten Aktionsplan enthalten. Zulieferungen für den jährlichen Durchführungsbericht 2019 des Landes sind für den 28.2.2019 einzuplanen o Es werden für die Laufzeit mindestens zwei vorab terminierte Aktivitäten zur Selbst-Evaluierung des Prozesses und seiner Ergebnisse geplant, wobei mindestens die gesamte LAG Gelegenheit zur Teilnahme erhält. I Finanzierungskonzept  Gesamtkonzept o Es ist ein Gesamtfinanzierungs-konzept vorhanden Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1721 11 o Das Budget (voraussichtliche Größenordnung der EU-Gelder 3 Mio. Euro) ist logisch zwischen den Hauptaktivitäten verteilt und spiegelt die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Strategie wider. o Die laufenden Kosten der LAG (incl. Regionalmanagement, Beteiligung am Regionen Netzwerk und ggf. der weiteren Aktivitäten zur Sensibilisierung) betragen weniger als 25% o Finanzielle Mittel wurden für jedes Aktionsthema abgeschätzt. Dazu muss aber keine endgültige Aufteilung festgelegt werden, da auch Raum für neue Entwicklungen gegeben sein muss. o Es gibt Aussagen inwieweit die Möglichkeit, den Fördersatz der Projekte zu variieren, genutzt wird. o Es werden alternative Finanzierungsquellen über das LEADER-Budget hinaus erörtert (z.B. GAK, EFRE, Stiftungen)  Kofinanzierung o Nachweis der Sicherung der Kofinanzierung für das Regionalmanagement (Zeitraum: N+3) o Aussagen zur Sicherstellung der Kofinanzierung des Gesamtbudgets (hier wurden differenzierte Hinweise auf dem Regionalmanagertreffen am 21.2.2014 und der Beiratssitzung am 14.03.2014 vorgestellt) o Verbindlichkeit und Umfang der Sicherstellung der Kofinanzierung für öffentliche und private Projekte (ggf. differenziert für innovative/ private/ regionale Projekte je nach den Zielen der Entwicklungsstrategie). o Ideal ist die Einrichtung eines Kofinanzierungstopfes der aus der Region gespeist (und vom Land bezuschusst) wird. J Formale Aspekte o Es ist eine Zusammenfassung in der IES enthalten (ca. 5 Seiten). o Es werden drei ausgedruckte Exemplare sowie eine digitale Version abge- geben. o Die Bewerbung muss zwei Ansprechpartner mit Adresse, Telefonnummer und Email benennen, die für Rückfragen während der Auswahl (bis Dezember 2014) erreichbar sind. o Bei der IES wird eine Seitenzahl von 80 nicht wesentlich überschritten (diese Empfehlung versteht sich ohne Anhänge, die IES muss aber als solche ohne die Anhänge verständlich sein)