SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1740 18. Wahlperiode 9. April 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Förderung der soziokulturellen Zentren Der „Nordschleswiger“ stellt in seiner Ausgabe vom 5. Oktober 2013 dar, dass die soziokulturellen Zentren in Schleswig-Holstein mit insgesamt 800.000 Euro aus den Zensusmitteln gefördert werden sollen. 1. Ist die Information, dass die soziokulturellen Zentren aus den Zensusmitteln mit insgesamt 800.000 Euro gefördert werden sollen, korrekt? Antwort: Ja. 2. Wann wurden die soziokulturellen Zentren über diese Förderung informiert? Antwort: Im Rahmen einer Vorstandssitzung der LAG Soziokultur v. 1.November 2013 sind die Mitglieder der LAG über das Investitionsprogramm für 2014 unterrich- Drucksache 18/1740 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 tet worden. 3. Welche Förderkriterien legt die Landesregierung hinsichtlich der genannten Förderung konkret zugrunde? Wann wurden diese veröffentlicht? Antwort: Die Landesregierung verfolgt mit dem Investitionsprogramm die Absicht, u.a. die soziokulturelle Arbeit in den dafür vorgesehen Einrichtungen zu stärken und auszubauen, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Kunst und Kul- tur zu erleichtern und breite Bevölkerungsschichten an künstlerischen und kul- turellen Aktivitäten teil haben zu lassen. Näheres wird in einer Förderrichtlinie geregelt werden, die derzeit noch in der Abstimmung mit den zuständigen Stellen ist. Sie ist daher auch noch nicht veröffentlicht. Mit dem Geschäftsfüh- rer der LAG wurden das weitere Vorgehen und die Ausgestaltung der Richtli- nie erörtert. Die LAG hat die Aufgabe übernommen, Anträge zu sammeln und die Antragsteller insbesondere auch bei der Einwerbung nötiger Ko- Finanzierungen zu unterstützen. 4. Sind bereits förderungswürdige Anträge von soziokulturellen Zentren bei der Landesregierung eingegangen? Wenn ja, welche soziokulturellen Zentren haben bis jetzt förderungswürdige Anträge mit welchem Finanzvolumen und welchem Zweck an die Landesre- gierung gerichtet? Antwort: Ein Antrag des Vereins zur Förderung kultureller Veranstaltungen des Kleinen Theaters in Bargteheide e.V. liegt vor; die Maßnahme zur Modernisierung der Rampenbeleuchtung hat einen Umfang von ca. 8.000,-- €. Mit Schreiben vom 14.01.2014 ist um Vorlage eines aktuellen und detaillierten Maßnahme-, Kos- ten- und Finanzierungsplanes gebeten worden. Seit dem 31.03.2014 liegt ein weiterer Antrag des Pumpe e.V. in Kiel über ca. 2.200 € zur Modernisierung der PC-Ausstattung vor. Weitere Anträge werden durch die beratende und ko- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1740 3 ordinierende Tätigkeit der Geschäftsstelle der LAG Soziokultur erwartet. 5. Wurden die Anträge bereits genehmigt und das Geld ausgezahlt? Wenn nein, warum nicht? Antwort: s. Antwort zu 3. 6. Bis wann müssen die Anträge bei der Landesregierung eingegangen sein, um noch in diesem Jahr zur Auszahlung zu kommen? Antwort: In dem Entwurf der Förderrichtlinie ist der 31. März d.J. als Bewerbungsende genannt. Dieses Fristende wird in der veröffentlichten Fassung der Richtlinie an die tatsächlichen und zeitlichen Gegebenheiten angepasst werden, um den potenziellen Antragstellern entgegen zu kommen. 7. Handelt es sich bei der Förderung um einmalige Zahlungen oder stellt diese Förderung den Einstieg in ein nachhaltiges und landesweites Förderprogramm dar? Wie wird die Förderung der soziokulturellen Zentren nachhaltig gesichert? Antwort: Das Investitionsprogramm Soziokultur ist einmalig für das Haushaltsjahr 2014 mit Hilfe von Zensusmitteln aufgelegt worden und dient der zusätzlichen Stär- kung der Soziokulturellen Zentren; die nachhaltige Förderung der Soziokultu- rellen Zentren ist im Übrigen den Trägern sowie den kommunalen bzw. sons- tigen Zuschussgebern vorbehalten.