SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1766 18. Wahlperiode 10. April 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Verhandlungen mit der Nordkirche - Nachfrage zu Drucksache 18/1596 1. Wann wird die in Drucksache 18/1596, Antwort auf Frage 5, genannte Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufnehmen? Antwort: Die Arbeitsgruppe wird ihre Tätigkeit aufnehmen, nachdem die Sondervereinbarung mit der Nordkirche unterschrieben wurde. 2. Ist das Wirken dieser Arbeitsgruppe befristet? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. Bis zum Ablauf der Sondervereinbarung im Jahr 2018. 3. Welche konkreten Projekte werden in dieser Arbeitsgruppe zwischen den Ver- tretern der Nordkirche und des MJKE beraten? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 3 in Drucksache 18/1596: Aus den Mitteln, die die Nordkirche lt. Sondervereinbarung leisten wird, sollen die Arbeit der Gedenkstätten - und hier insbesondere der Aufbau der Neulandhalle als Gedenk- und Lernort - unterstützt und die Kultur und das kulturelle Erbe gefördert werden. Drucksache 18/1766 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Wer entscheidet abschließend über die Förderung der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Projekte? Antwort: Über die Bewilligung von einzelnen Fördermaßnahmen wird das MJKE im Rahmen der vom Gesetzgeber im Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel entscheiden. 5. Welche konkreten Projekte wurden in der Antwort auf Frage 4 b. in Drucksa- che 18/1596 bislang aus dem Landeshaushalt finanziert? Antwort: Aus dem Landeshaushalt werden bisher die Arbeit der Gedenkstätten und der Erhalt des kulturellen Erbes finanziert. 6. Wie wird mit den finanziellen Mitteln, die die Nordkirche für den Aufbau der Neulandhalle als Gedenk- und Lernort bereitstellen wollte, nach der Ablehnung des Förderantrages für die Neulandhalle verfahren? Antwort: Die bundesseitige Ablehnung des Förderantrages für die Neulandhalle hat keine Auswirkungen auf den Umgang mit den finanziellen Mitteln, die die Nordkirche für den Aufbau der Neulandhalle als Gedenk- und Lernort bereitstellt . 7. Ist die Antwort auf Frage 8 in Drs. 18/1596 dahingehend zu verstehen, dass die Landesregierung die Kulturleistungen der Kirche mit den Staatsleistungen aufrechnet? Bitte begründen Antwort: Nein, so ist die Antwort nicht zu verstehen. In der Antwort auf Frage 8 in Drucksache 18/1596 ist die Rede davon, dass die Kulturleistungen der Kirche die Staatsleistungen „rechtfertigen“, nicht substituieren. Das wäre im Übrigen auch rechtlich nicht möglich.