SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 1780 18. Wahlperiode 2014-06-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Uli König und Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Demonstrationsverbot für Lehrerinnen und Lehrer Vorbemerkung der Fragesteller: Am Mittwoch, 4. Juni 2014 fanden im Kreis Schleswig-Flensburg an verschiedenen Orten Demonstrationen wegen des Lehrermangels an den Schulen im Kreisgebiet statt. Lehrern, die von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen wollten, sollen Konsequenzen für Teilnahme an den Demonstrationen angedroht worden sein. 1. Hat das Ministerium Schulleitungen und/oder Lehrkräfte aufgefordert oder angewiesen nicht an den o.g. Demonstrationen teilzunehmen? Wenn ja, war hiermit die Ankündigung von (dienstrechtlichen) Konsequenzen verknüpft? Antwort 1: Nein. Drucksache 18/ 1780 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass derartige Methoden aus Ihrem Haus oder von Schulleitungen angewendet wurden? Wenn ja, woher nimmt sie diese Sicherheit? Wenn ja, wie erklärt sich die Landesregierung die im Raum stehenden Vorwürfe ? Antwort 2: Ja. Weder die oberste Schulaufsicht im Bildungsministerium noch die untere Schulaufsicht im Kreis Schleswig-Flensburg haben Lehrkräfte aufgefordert, an Demonstrationen nicht teilzunehmen, oder ihnen Sanktionen für den Fall der Teilnahme angekündigt. Die untere Schulaufsicht hat gegenüber den Schulleiterinnen und Schulleitern lediglich verdeutlichend darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler während der Dienst- bzw. Unterrichtszeiten nicht an Demonstrationen teilnehmen dürfen. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass der schulaufsichtliche Hinweis vereinzelt missverstanden wurde, obwohl sein Inhalt dazu keinen Anlass gab. 3. Dürfen Lehrerinnen und Lehrer außerhalb ihrer Dienstzeit an Demonstrationen teilnehmen? Wenn nein, warum nicht? Antwort 3: Ja. 4. Welche Konsequenzen dienstrechtlicher Art hält die Landesregierung bei denjenigen für erforderlich, die solche Aufforderungen oder Anweisungen erteilen ? Antwort 4: Da es Lehrkräften, wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, grundsätzlich erlaubt ist, außerhalb ihrer Dienstzeit an Demonstrationen teilzunehmen, stellt sich insoweit nicht die Frage etwaiger dienstrechtlicher Konsequenzen.