SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1783 18. Wahlperiode 2014-04-16 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Förderung der AktivRegionen 1. Welche Finanzmittel stehen an welchen Haushaltsstellen insgesamt für die AktivRegionen in den kommenden Jahren zur Verfügung? Im Rahmen der neuen ELER- Förderperiode (2014-2020/2023) sind ab 2015 EU-Mittel in Höhe von insgesamt 63 Mio. € sowie ab 2015 jährliche Landes- mittel zur Kofinanzierung von privaten Projekten in Höhe von 500 T€ jährlich vorgesehen. Ein Haushaltstitel im Einzelplan 13 ist noch neu einzurichten. 2. Welche Möglichkeiten zusätzliche Fördergelder einzuwerben gibt es? Die AktivRegionen bzw. die einzelnen Projektträger haben die Möglichkeit, bei der Finanzierung einzelner Projekte zur Kofinanzierung der ELER-Mittel (eigenes Budget der AktivRegionen) öffentliche Mittel des Bundes, des Lan- des, der Kommunen oder sonstiger öffentlicher Träger einzusetzen. Soweit keine ELER-Mittel eingesetzt werden können, besteht die grundsätzliche Mög- lichkeit des Einsatzes von EFRE-, ESF-, INTERREG- oder sonstigen EU- Mitteln und der jeweils erforderlichen nationalen Kofinanzierung. Drucksache 18/1783 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie soll mit Projekten umgegangen werden, die ausschließlich AktivRegion übergreifend umgesetzt werden können? AktivRegion - übergreifende Projekte werden gemäß Art. 35 Abs. 1 (c) der VO (EU) Nr. 1303/2013 in Verbindung mit Art. 44 der VO (EU) Nr. 1305/2013 als gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationsprojekte umgesetzt. Über die Verfahrensabläufe sind die Verantwortlichen der AktivRegionen un- mittelbar durch das MELUR insbesondere in mehren Sitzungen des Beirats der AktivRegionen informiert worden. Es wird angestrebt in der neuen Förder- periode fünf landesweite Kooperationsprojekte mit (Zielgröße) ≥ zehn LAG Ak- tivRegionen zu initiieren. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung vor, Projekte wie z.B. den Breitbandausbau, ÖPP- Projekte durch Landesbürgschaften o. ä. abzusi- chern? Breitband- und ÖPP-Projekte können mit Bürgschaften unterstützt werden, in dem das Land Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit mehrheitlich pri- vatem Gesellschafterhintergrund verbürgt. Entsprechende Breitbandgesell- schaften können - sofern ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept unter Einbin- dung eines Kreditinstituts vorgelegt wird und dieses eine Rückführung der verbürgten Kredite erwarten lässt - daher - ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Rückführung der verbürgten Kredite unterstellt - ebenso Landesbürg- schaften in Anspruch nehmen wie die privaten Partner eines ÖPP-Projekts. Für Unternehmen, die mehrheitlich öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern zu- zurechnen sind, werden Landesbürgschaften nicht zur Verfügung gestellt, weil die öffentliche Hand (hier das Land SH) grundsätzlich nicht die wirtschaftli- chen Aktivitäten der öffentlichen Hand (also z.B. der kommunalen Ebene) ver- bürgt. Allerdings bietet die IB.SH ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten für die kommunale Ebene