SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1785 18. Wahlperiode 2014-04-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Stellschrauben im kommunalen Finanzausgleich Vorbemerkung: Die Landesregierung weist ihn ihrer Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs darauf hin, dass sie „in den vergangenen achtzehn Monaten [..] alle Stellschrauben und Handlungsalternativen des kommunalen Finanzausgleichs grundlegend analysiert und offen diskutiert “ habe. 1. Welche konkreten Stellschrauben hat die Landesregierung auf jeweils welche Art und Weise analysiert? Es wird um eine kurze Darstellung der Analyse gebeten, einschließlich der für die einzelnen Stellschrauben verwendeten Verfahren, der verschiedenen Blickwinkel, unter denen sie erfolgte, der Ergebnisse der Analyse sowie der externen Gesprächspartner zu den Themen. Antwort: Die einzelnen Stellschrauben sind in Anlage 1 des Gesetzentwurfes angegeben. Sie wurden in den Sitzungen der Arbeitsgruppe Kommunaler Finanzausgleich analysiert. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der vier kommunalen Landesverbände, des Finanzministeriums und des Landesrechnungshofes (Gaststatus) an. Für die Sitzungen wurden umfangreiche Erörterungsgrundlagen erstellt. Diese enthalten in der Regel eine Beschreibung des geltenden Rechts, einen Ländervergleich, Handlungsalternativen und gegebenenfalls auch Handlungsvorschläge. Dabei wur- Drucksache 18/1785 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode den teilweise Vergleichsrechnungen erstellt, um die Auswirkungen einzelner Stellschrauben abschätzen zu können. Die Arbeit der Arbeitsgruppe ist im Gesetzentwurf in der Allgemeinen Begründung unter II.1 (Seite 41 ff.) dargestellt. Die Ergebnisse der Analysen werden unter II.2 bis II.4 (Seite 43 ff.) ausführlich erläutert. 2. Welche zentralen Handlungsalternativen wurden diskutiert? Antwort: Folgende zentrale Handlungsalternativen wurden diskutiert:  Vereinfachung des Systems der Gemeindeschlüsselzuweisungen  Zusammenführung von Finanzausgleichsumlage und zusätzlicher Kreisumlage  Einführung eines Soziallastenansatzes  Wegfall der Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden an den Kosten der Unterkunft  Einführung eines demographischen Faktors  Einführung eines Flächenfaktors  Überführung einzelner zweckgebundener Zuweisungen in die Schlüsselmasse oder in ein entsprechendes Fachgesetz Die Handlungsalternativen werden im Gesetzentwurf in der Allgemeinen Begründung unter II.2 und II.3 ausführlich erläutert.