SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1786 18. Wahlperiode 2014-04-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Sperrerklärungen 1. Zu den in den letzten fünf Jahren abgegebenen Sperrerklärungen nach § 96 der Strafprozessordnung (StPO) wird um Mitteilung der folgenden Informationen gebeten: a) Jahr der Erklärung b) anfragendes Gericht c) gerichtliches Aktenzeichen d) angefragtes Beweismittel e) Gegenstand des Verfahrens f) gerichtliche Feststellung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung Antwort: Sperrerklärungen werden von den jeweiligen obersten Landesbehörden, also zentral, erteilt. Im Innenministerium ist für den Polizeibereich die Abteilung 4 (Polizeiabteilung ) zuständig. In den letzten fünf Jahren wurden folgende Sperrerklärungen abgegeben. Drucksache 18/1786 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Geschäftsbereich Zu a) Zu b) Zu c) Zu d) Zu e) (§§ beziehen sich aufs StGB) Zu f) Polizei 2009 LG Itzehoe 1 KLs 22/08 Zeuge 308, 243, 244, 244a nein 2009 LG Kiel 8 Ks 4/09 Zeuge 211 nein 2010 LG Augsburg 8 Ks 200 Js 1103 990/07 Zeuge 211 nein 2010 LG Kiel 593 Js 3921/10 Zeuge 250, 226 nein 2011 LG Kiel 10 KLs 20/10 Zeuge 249 nein Für die Geschäftsbereiche der übrigen obersten Landesbehörden wurden keine Sperrerklärungen abgegeben. 2. Zu den in den letzten fünf Jahren nicht erteilten Genehmigungen zur Aussage als Zeuge wird um Mitteilung der folgenden Informationen gebeten: a) Jahr der Entscheidung b) Gericht oder andere Stelle, vor der ausgesagt werden sollte c) gegebenenfalls gerichtliches Aktenzeichen d) Zweck der Aussage (Verfahrensgegenstand) e) gerichtliche Feststellung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der nicht erteilten Genehmigung Antwort: Es geht um einen dienstrechtlich geregelten Schutz des Dienstgeheimnisses. Jeder Beamte/jede Beamtin, und über das Arbeits- und Tarifrecht auch jeder /jede Beschäftigte, fällt darunter. Die Entscheidung trifft der Dienstvorgesetzte , sie ist also dezentralisiert und wird von einer Vielzahl von Dienstvorgesetzten aller Geschäftsbereiche in Ministerien und nachgeordneten Behörden getroffen. Angaben hierzu werden statistisch nicht erfasst. Die Informationen müssten durch manuelle Auswertung aller in Betracht kommenden Verfahren ermittelt werden.